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FAQs: NEUSTARTplus-Stipendium

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der freien bildenden Kunst. Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteure der kulturellen Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag auf ein NEUSTARTplus-Stipendium stellen?

Seit mindestens 1.12.2020 dauerhaft in Deutschland lebende bildende Einzelkünstler:innen sowie Künstler:innen-Duos, die solo-selbständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, können einen Antrag stellen.

Antragsteller:innen dürfen keiner Angestelltentätigkeit nachgehen. Eine geringfügige Beschäftigung („Mini-Job“) ist zulässig.

Bewerber:innen dürfen an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, ebenfalls ausgeschlossen.

Diese Voraussetzungen für die Antragsstellung gelten sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023.

Welche Voraussetzungen gelten für Künstler:innen-Duos?

Bei Künstler:innen-Duos müssen beide Personen die genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 erfüllen. Duos müssen einen gemeinsamen Antrag stellen, sie erhalten bei Bewilligung zwei Stipendien, d.h. eines pro Duo-Mitglied.

Was, wenn ich eines oder mehrere Kriterien zur Antragsstellung oder im Förderzeitraum nicht (mehr) erfülle?

Sollten Sie eines oder mehrere der unter Ziff. 2. der Fördergrundsätze genannten Kriterien bei Antragstellung nicht erfüllen, so sind Sie nicht antragsberechtigt. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt während der Stipendienlaufzeit ein oder mehrere Kriterien nicht mehr erfüllen, so sind Sie verpflichtet, dies umgehend der Stiftung Kunstfonds mitzuteilen und das Stipendium in voller Höhe zurückzubezahlen.

Wie stelle ich den Antrag?

Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Welche Angaben und Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen?

  • Name, Adresse und Geburtsdatum der Antragstellenden
  • Künstlerischer Lebenslauf: Ausbildung (max. 500 Zeichen incl. Leerzeichen) und Ausstellungen (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Beschreibung der künstlerischen Arbeit (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Ziele im Förderzeitraum (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Bildmaterial:
    • Verpflichtend: 1 Portfolio im PDF-Format (max. 20 MB) und 5 Abbildungen von Werkbeispielen in JPEG-Format (je max. 500 KB
    • Optional: 1 Video-Link (max. 10 min.)
  • Nachweis über Wohnsitz in Deutschland (Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und Meldebescheinigung)

Wann ist die Deadline?

Die Antragsfrist endet am 15.09.2022, 24 Uhr. Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereicht sind, werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was soll ich unter „Beschreibung der eigenen Arbeit“ schreiben?

Hier führen Sie auf max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen aus, was das zentrale Anliegen Ihrer künstlerischen Arbeit ist. Leitfragen können sein: In welchem Medium bzw. welchen Medien arbeiten Sie? Was ist wesentlich für das Verständnis Ihrer Kunst? Worauf legen Sie Wert? Worum geht es in Ihren aktuellen Arbeiten?

Was soll ich unter „Ziele im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2023“ schreiben?

Hier führen Sie auf max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen aus, was Sie sich künstlerisch für den Förderzeitraum vorgenommen haben. Dies kann z.B. ein konkretes Kunstprojekt sein, ein oder mehrere Ausstellungs- oder Publikationsvorhaben, Recherchetätigkeiten bzw. -reisen.

Welches Bildmaterial soll ich hochladen? Was gilt es zu beachten?

Sie müssen zunächst verpflichtend ein Portfolio Ihrer künstlerischen Arbeit im PDF-Format hochladen. Das PDF darf max. 20 MB groß sein, es gibt keine Beschränkung der Seitenzahl. Zusätzlich müssen Sie 5 einzelne Abbildungen von Werkbeispielen im JPEG-Format (je max. 500 KB) hochladen. Die Auswahl der Abbildungen obliegt Ihnen.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihre Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf den schwarzen Button „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr selbstständig ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

  • Arbeitsstipendium 2022
    • Falls Sie im Jahr 2022 ein Arbeitsstipendium erhalten haben, können Sie sich nicht auf das NEUSTARTplus-Stipendium bewerben. Zusätzlich sind Personen, die Arbeitsstipendien in 2020 und 2021 erhalten, von der Förderung ausgeschlossen.
  • Katalogförderung 2023 (Einzelkataloge, bis max. 8.000 Euro)
    • Falls Sie für das Jahr 2023 eine Katalogförderung erhalten haben, können Sie sich auch auf das NEUSTARTplus-Stipendium bewerben. Die Förderzwecke der beiden Förderungen müssen klar voneinander abgrenzbar sein.

Kann ich zeitgleich, d.h. zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023, andere Stipendien erhalten?

Grundsätzlich schließen sich zeitgleiche Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen aus. Ebenso ausgeschlossen sind zeitgleiche Stipendien anderer Förderer, die aus dem NEUSTART KULTUR-Programm finanziert sind, insbesondere Stipendien oder stipendienartige Förderungen der Akademie der Künste, des Deutschen Künstlerbunds, des Deutschen Literaturfonds, des Fonds Darstellende Künste, der Kulturstiftung des Bundes und des Musikfonds.

Wann entscheidet die Jury?

Über die Förderungen entscheiden das Kuratorium und die Kommission zum „Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR“ (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende November 2022. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt unmittelbar nach Juryentscheid per E-Mail.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Stipendiums?

Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die erste Rate in Höhe von 3.000 Euro wird nach postalischer Übermittlung des handschriftlich unterschriebenen Fördervertrags (Originale, in zweifacher Ausfertigung) voraussichtlich ab Mitte Januar 2023 ausbezahlt.

Kann ich den Förderzeitraum des Stipendiums verschieben?

Nein, als Förderzeitraum gilt der 01.01.2023 bis 30.06.2023. Eine Verschiebung des Förderzeitraums ist ausnahmslos nicht möglich.

Was ist ein abschließender Sachbericht?

Der abschließende Sachbericht ist verpflichtendzwischen dem 01.07. und dem 31.08.2023 digital im Online-Portal auf bewerbung.kunstfonds.de einzureichen.

Ein Sachbericht besteht aus 2.000 Zeichen incl. Leerzeichen. Im Bericht fassen Sie zusammen, was Sie sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was Sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten Sie erreichen, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan? Was ist Ihr persönliches Resümee der Förderzeit? 

Was passiert, wenn ich den Sachbericht nicht in diesem Zeitraum einreiche?

Sollten Sie den Sachbericht nicht in dem vorgegebenen Zeitraum einreichen, ist die Stiftung Kunstfonds berechtigt, das Stipendium in voller Höhe von Ihnen zurückzufordern.

Wie ist das Stipendium zu versteuern?

Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 44 a und b EStG sind unseres Erachtens gegeben. Wir empfehlen im Einzelfall, Ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren.

Wie weise ich auf die Förderung durch NEUSTART KULTUR hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch das Sonderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR realisiert werden, sind die Logos des BKM-Programms NEUSTART KULTUR und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website downloaden: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte

Was noch?

Die Fördergrundsätze finden Sie HIER.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

FAQs-Ergänzungen zum 7. September 2022

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich bereits ein NEUSTART KULTUR-Stipendium der Stiftung Kunstfonds bzw. einen Kickstarter-Zuschuss für Absolvent:innen erhalten habe?

Ja, eine Antragstellung auf ein NEUSTARTplus-Stipendium ist möglich, auch wenn Sie bereits 2020/21 oder 2022 ein NEUSTART KULTUR-Stipendium der Stiftung Kunstfonds oder einen Kickstarter-Zuschuss für Absolvent:innen erhalten haben.

Was ist ein Portfolio? Was ist der Unterschied zu den 5 JPG-Abbildungen?

Im Portfolio geben Sie einen Überblick über Ihr künstlerisches Schaffen anhand von Werkbeispielen. In der Gestaltung des Portfolios sind Sie frei, einzig das Dateiformat und die Größenbeschränkung (PDF, 20 MB) sind zu beachten.

In der Auswahl der 5 zusätzlichen JPG-Abbildungen sind Sie ebenso frei. Sie können an dieser Stelle z.B. Hauptwerke Ihres Schaffens hochladen oder ganz aktuelle Arbeiten oder auch Projekt-Skizzen oder Ausstellungsansichten. Sie können auch Werkbeispiele des Portfolios hochladen.

Was ist ein Künstler:innenduo?

Ein Künstler:innenduo besteht aus zwei bildenden Künstler:innen, die eine gemeinsame künstlerische Position vertreten. Im Antrag soll der gemeinsame künstlerische Lebenslauf und die gemeinsame künstlerische Position vorgestellt werden.

Was schreibe ich in den künstlerischen Lebenslauf?

Im künstlerischen Lebenslauf nennen Sie zunächst Ihre Stationen der künstlerischen Ausbildung. Ebenso können Förderungen, Auszeichnungen o.ä. genannt werden. In einem weiteren Feld listen Sie Ihre Ausstellungsbeteiligungen unter Angabe der Jahreszahl.

Was gilt als geringfügige Beschäftigung („Minijob“)?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei einem Arbeitsentgelt von max. 450 Euro pro Monat. Ab 1.10.2022 wird diese Grenze erhöht auf 520 Euro pro Monat. Ein Zuverdienst in dieser Höhe ist für die Förderung unschädlich.

Ist das NEUSTARTplus-Stipendium ein projektbezogenes Stipendium?

Nein. Das Stipendium steht Ihnen grundsätzlich zur freien Verfügung und ist nicht zweckgebunden. Es kann sowohl für ein konkretes Projekt als auch für Lebenshaltungskosten verwendet werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung ist nicht zu erbringen. Zum Abschluss des Stipendiums ist ein Sachbericht vorzulegen.

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