KUNSTFONDS_Klausur#1
Nachbericht zur KUNSTFONDS_Klausur #1 vom 1.-2. Juli 2026 in der Akademie der Künste am Hanseatenweg in Berlin
„Keine Kunst ohne Honorar“
Rund 40 Vertreter:innen der bildenden Kunst – Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kunstfördernde – kamen Anfang Juli 2026 in der Akademie der Künste zusammen, um in einem konzentrierten Austausch über ein Anliegen zu diskutieren, das in der Kunstszene ein Dauerthema ist: Künstler:innenhonorare. Eingeladen zu diesem innerszenischen Diskurs hatte die Stiftung Kunstfonds. Ihr Ziel: Gemeinsam verschiedene Honorarmodelle zu betrachten und die jeweiligen Vorteile und Herausforderungen zu reflektieren, die deren Anwendung in der Praxis bedeuten.
Das Thema ist der Stiftung Kunstfonds wichtig, denn sie ist zum einen als Förderinstitution selbst dazu verpflichtet sicherzustellen, dass Künstler:innen und Kulturschaffende in den von ihr geförderten Projekten gemäß bundesweiter Leitlinien bezahlt werden. Zum anderen ist es der Stiftung ein Anliegen, eine Blaupause zu entwickeln, die von anderen Akteur:innen bei der Festlegung von Honoraren genutzt werden kann – sei es von den bildenden Künstler:innen selbst oder von Kunstvermittler:innen und -förder:innen.
Studie belegt prekäre Situation von vielen bildenden Künstler:innen
Wie wichtig es ist, dass Künstler:innen für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden, hat zuletzt die Studie „Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation bildender Künstler:innen“ gezeigt, die der Kunstfonds 2025 gemeinsam mit dem BBK Bundesverband veröffentlichte. Die Ergebnisse waren wenig überraschend und dennoch erschreckend: Bildende Künstler:innen können in der Mehrheit nicht von der Kunst leben, sind oftmals unzureichend sozial versichert und haben keine Ressourcen, um eine tragfähige Altersvorsorge aufzubauen. Wer sich für den Beruf bildende:r Künstler:in entscheidet, muss laut Studie mit prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen rechnen. Adäquate Honorare für künstlerische Leistungen können also ein zentraler Hebel sein, um an dieser Situation etwas zu verändern.
Klausurtagung beginnt mit aktuellem Bericht zum Thema KI und bildende Kunst
Die KUNSTFONDS_Klausur startete am 1. Juli 2026 mit einem Impulsvortrag, der sich mit der angemessenen Honorierung künstlerischer Produktion im Sektor Künstliche Intelligenz beschäftigte. Denn hier greifen große KI-Player auf kreatives Eigentum von bildenden Künstler:innen zurück – z.B. bei der Entwicklung von KI-Tools für Videos, Fotos oder Illustrationen – ohne diese um Erlaubnis zu fragen oder gar zu honorieren. Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht, gab, ausgehend von der 2024 gemeinsam mit dem Kunstfonds herausgegebenen Studie “KI UND BILDENDE KUNST” ein inhaltliches Update zu den damals erhobenen Ergebnissen und berichtete zu den Fortschritten, die die Initiative zur Stärkung der Künstler:innen auf europäischer Ebene erreichen konnte.
Differenzierung zwischen Ausstellungshonorar und Ausstellungsvergütung
Der zweite Klausurtag am 2. Juli 2026 startete mit einer Begrüßung von Monika Brandmeier, Vorstandsprecherin des Kunstfonds, und einer inhaltlichen Einführung in das komplexe Themenfeld Künstler:innenhonorare von Geschäftsführerin Karin Lingl. Im ersten Vortrag stand dann eine wichtige Definitionsklärung im Fokus. Was ist der Unterschied zwischen „Ausstellungsvergütung“ und „Künstler:innenhonorare“? Beide Begriffe werden aktuell unterschiedlich verwendet, was allerorts für Verwirrung sorgt. Urban Pappi, Vorstand der VG Bild-Kunst, grenzte beide Begriffe voneinander ab und erläuterte Überlegungen für eine durch die VG Bild-Kunst verwaltete Ausstellungsvergütung.
Statements aus der Praxis: Wie kann es funktionieren?
Im Anschluss stellten bildende Künstler:innen unterschiedliche Modelle zur Honorarbestimmung vor. BBK-Bundesvorsitzende Dagmar Schmidt präsentierte den BBK-Honorarrechner, der auf einen generellen Stundenlohn von 70 Euro basiert. Ludger Schneider, Mitglied der ver.di Fachgruppe Bildende Kunst, erläuterte den verdi-Basishonorarrechner, der je nach Tätigkeit unterschiedliche Stundenlöhne definiert. Einen Blick ins Ausland bot der Vortrag von Constanze Brockmann, Geschäftsführerin des IGBK, die einen Honorarrechner für bildende Künstler:innen aus den Niederlanden vorstellte.
Und wie gehen Kunstvermittler:innen mit Künstler:innenhonorare um? Im nächsten Vortragsblock folgten Stimmen aus der Ausstellungspraxis. Zunächst berichtete Yolanda Kaddu-Mulindwa, Leiterin der kommunalen Galerien Berlin Neukölln, über das Honorarmodell des Fonds Ausstellungsvergütungen für bildende Künstler und Künstlerinnen (FabiK), welches mit gestaffelten Pauschalen arbeitet. Die Pauschalhöhe richtet sich hierbei danach, ob die Künstler:innen ihre Werke in einer Einzel-, einer Kleingruppen-, einer Gruppen- oder einer großen Gruppenausstellung präsentieren.
Die freie Kuratorin Hendrike Nagel zeigte in ihrer Präsentation die schwierige finanzielle Lage von Kunstvereinen auf und berichtete von der prekären Gehaltsstruktur im Bereich der künstlerischen Leitung, Kuration und Kunstvermittlung. Sie plädierte dafür, Honorare bzw. Gehälter aller Akteur:innen im Kunstbereich im Blick zu behalten. Gleichzeitig sprach sie sich für die Abschaffung fixer Honorarrichtlinien und forderte stattdessen die Entwicklung relationaler Honorar-Richtwerte. Damit ist eine prozentuale Festlegung von Honoraren in Bezug auf die Gesamtbudgets gemeint, die abhängig von der Größe und Finanzierung der Institutionen stark variieren können.
Kalas Liebfried, Projektleiter des Ausstellungsortes Lothringer 13 in München, berichtet von den Herausforderungen seines Engagements als vollverantwortliche Leitung bei persönlicher Haftung. Er plädiert dafür, bei der Diskussion von Künstler:innenhonoraren auch die finanzielle Situation der Empfänger:innen einzubeziehen und das Honorar individuell anzupassen. Fragen der sozialen Herkunft würden aktuell zu wenig diskutiert und berücksichtigt.
Angeregter Austausch in Kleingruppen
Der Veranstaltungsvormittag bot den Teilnehmenden viel Input und Diskussionsstoff. Nach einer kurzen Mittagspause teilten sich die Gäste in drei Arbeitsgruppen auf. Die Aufgabe: Wie soll der Kunstfonds mit Künstler:innenhonoraren umgehen? Welche Vorgaben soll er seinen Geförderten mitgeben? Wie kann ein mögliches Kunstfonds-Honorarmodell konkret aussehen? Es steht außer Frage, dass dies eine schwierige Aufgabenstellung für die Diskussionsgruppen war, die hierfür etwas über eine Stunde Zeit hatten. Dennoch gab es viele gute Impulse, die die jeweiligen Gruppensprecher:innen anschließend im Plenum vorstellten.
Ein Fazit: Szene kann ihre Interessen nur gemeinsam durchsetzen
So kam die von der Künstlerin Alba D’Urbano moderierte Gruppe zu dem Vorschlag, dass es ein einfaches System geben sollte und daher Ausstellungen prinzipiell Gelder in Höhe von 10 Prozent des Gesamtbudgets für Künstler:innenhonorare einplanen sollten.
Die von dem Künstler Oliver Ross moderierte Gruppe fand grundsätzlich das Modell des Fonds FabiK praktikabel und plädierte dafür, bei der Frage nach Honoraren über eine stärkere Einbeziehung des Kunstmarktes nachzudenken sowie eine Art „Kulturgroschen“ einzuführen, der als Abgabe von Besucher:innen direkt für die Honorarfinanzierung verwendet wird.
Die Kuratorin Kristina Scepanski berichtete aus ihrer Arbeitsgruppe, dass strukturelle Fragen an sich nicht im Zuge einer Klausur beantwortet werden könnten, verpflichtend für die Kulturförderung jedoch zumindest eine Ausstellungsvergütung gelten solle. Eine Abhängigkeit dieser zur Laufzeit wäre nochmals zu diskutieren, auch ob es eine relationale Größe sein sollte. Grundsätzlich wäre ein zusätzliches Honorar über eine Selbsteinschätzung und individuelle Berechnung zu kalkulieren. Eine mögliche praktikable Bemessungsgröße wären hier Tagessätze.
Der Veranstaltungstag wurde von den bildenden Künstler:innen Tiziana Jill Beck und Johanna Benz mit einem Protokoll begleitet. Das Besondere: Es bestand aus unzähligen Zeichnungen auf A4, die hintersinnig und pointiert Konflikte, Kernaussagen und Vorschläge festhielten. Während der Veranstaltung entstand so eine Galerie, die neue Perspektiven auf das Thema eröffnete und die abschließend mit allen Teilnehmenden diskutiert wurde.
Eine Kernaussage, die nach der Vorstellung der verschiedenen Positionen und Herausforderungen der unterschiedlichen „Player“ beim Thema Honorare herauskam war, dass die Szene ihre Interessen nur gemeinsam durchsetzen wird.
Ausblick
Wie geht es jetzt weiter? Alle Stimmen und Impulse der Klausurtagung werden in den nächsten Wochen innerhalb der Stiftung Kunstfonds reflektiert und auf ihre Praktikabilität im Verbund mit den Förderprogrammen abgewogen. Ziel ist es, eine einfach anzuwendende und flexible Förderrichtlinie für die Zahlung von Künstler:innenhonoraren zu erarbeiten und sie 2027 bei den nächsten Kunstfonds-Ausschreibungen anzuwenden. Darüber hinaus wird der Kunstfonds diese an seine Partner in Politik und Verwaltung herantragen.





































