NEUSTARTplus Plattformen
Einrichtungen und Organisationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit Sitz in Deutschland konnten Zuschüsse für Projektvorhaben in Höhe von 10.000 Euro bis 70.000 Euro beantragen, die im Zeitraum vom 1.01.2023 und 30.06.2023 umgesetzt oder begonnen werden. Ein Eigenanteil von 10 Prozent ist erforderlich.
Antragsberechtigt waren z.B. Kunst- und Atelierhäuser, Produzent:innengalerien, Kunstvereine, Galerien, Künstler:innenkollektive und freie Kunstorte mit überregionaler Wirkung, die in Deutschland Kunst analog ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen.
Unter den geförderten Vorhaben befinden sich komplexe Projektvorhaben, die Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative analoge Formate beinhalten. Der Gesamtförderetat liegt bei 3.667.900 Euro.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Fördergrundsätzen (PDF) und FAQs (PDF).
Über die Förderungen entschied das mehrheitlich mit bildenden Künstler:innen besetzte Kuratorium der Stiftung Kunstfonds (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität.
Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung:
Nora Höglinger
E: antrag@kunstfonds.de