Aufnahme ins Künstler:innenarchiv
Bewerbungsverfahren
Die Zustiftung eines künstlerischen Lebenswerks setzt Vertrauen in Seriosität und Kompetenz voraus. Ein Vertrauen, das sich die Stiftung Kunstfonds in langjähriger Zusammenarbeit mit Künstler:innen, Kurator:innen und Förder:innen erworben hat. Die vielen Anfragen um Aufnahme, die das Archiv jährlich erhält, sind hierfür Beleg.
Um Aufnahme bewerben können sich Künstler:innen und Nachlässe jederzeit und formlos. Erforderlich sind detaillierte Angaben zum Konvolut, das zugestiftet werden soll, Dokumentationsunterlagen, wie Kataloge oder Websites, und Angaben zu künstlerischer Arbeit und Vita.
Bei einer Bewerbung setzt die Stiftung Kunstfonds voraus, dass es sich um ein künstlerisches Werk von bundesweiter bzw. überregional ausstrahlender Bedeutung handelt. Das Archiv nimmt keine Einzelwerke auf, sondern abgeschlossene Werkkomplexe in einer von den Künstler:innen bzw. Erb:innen zu treffenden Auswahl.
Beratung rund um den Bewerbungsprozess gibt Anna Wondrak, Archivleitung: wondrak@kunstfonds.de
Die Jury
Nicht jedes angebotene Œuvre kann aufgenommen werden. Deshalb trifft die Kommission zur Aufnahme von Künstler:innennachlässen jährlich eine Auswahl aus den eingehenden Bewerbungen. Mitglieder der Kommission sind derzeit Thomas Florschuetz, Werner Haypeter, Susanne Meier-Faust, Nanne Meyer, Nora Schattauer, Daniela Steinfeld, Erik Stephan, Christoph Tannert, Elisabeth Wagner.
Wie bei allen Gremien der Stiftung Kunstfonds haben bildende Künstler:innen auch in dieser Kommission die Mehrheit. Darüber hinaus agieren ihre Mitglieder unabhängig. Die Entscheidung zur Aufnahme wird nach Kriterien der künstlerischen Qualität bzw. der kunst- und kulturhistorischen Bedeutung des Lebenswerkes sowie im Rahmen demokratischer Abstimmungsprozesse getroffen.
Die Entscheidung, ob ein künstlerischer Nachlass aufgenommen wird, fällt rechtsverbindlich der Stiftungsrat; Voraussetzung hierfür ist das positive Votum der Kommission.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist der Übergang der betreffenden Kunstwerke in das Stiftungsvermögen. Die Kunstwerke werden als Zustiftungen eingegliedert bzw. treuhänderisch verwaltet mit Auflagen, die Künstler:innen und Nachlassgeber:innen mitbestimmen.
Für den Abschluss eines Vertrags gibt es verschiedene Optionen, wobei grundsätzlich drei Varianten zu unterscheiden sind:
- Schenkung / Zustiftung
- Treuhandstiftung
- Erbvertrag / Testamentarische Verfügung
Weitere Informationen zu den verschiedenen Vertragsformen finden Sie HIER.