FAQs 2025 KUNSTFONDS_Plattformen
für kunstvermittelnde Akteur:innen
max. 80.000 Euro, mind. 10.000 Euro, mind. 20% Eigenanteil
Inhalt
Inhalt
- Zur Antragsstellung allgemein
- Zu Juryverfahren und Jurybesetzung
- Zu Förderrichtlinien und Projektverlauf KUNSTFONDS_Plattformen
- Zum Projekt
- Zum Kosten- und Finanzierungsplan
- Zum Mittelabruf
- Zum Zwischennachweis
Zum Verwendungsnachweis
Zur Antragsstellung allgemein
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de
Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?
Wir informieren per Newsletter und auf unserer Startseite über die aktuellen Ausschreibungen.
Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.
Was muss ich bei der Registrierung beachten?
Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.
Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?
Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.
Nach Überprüfung Ihrer Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.
Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.
Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?
Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen.
Sie können einen fehlerhaften Antrag jedoch vor der Einreichfrist zurückziehen und in korrigierter Form erneut fristgerecht einreichen. Für diesen Fall kontaktieren Sie uns bitte bis spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Einreichfrist per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.
Bitte beachten Sie, dass dies nach dem Verstreichen der Einreichfrist nicht mehr möglich ist.
Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?
Nein. Antragstellung und Förderung sind grundsätzlich alle 2 Jahre in nur einem der Förderprogramme möglich. Maßgeblich ist das Förderjahr.
Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?
Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten. Von einer Förderung im Förderjahr 2025 ausgeschlossen sind Personen und Einrichtungen, die
- einen Antrag für eine Förderung im Jahr 2024 oder im Förderjahr 2025 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben,
- im Förderjahr 2024 oder im Förderjahr eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben oder erhalten werden,
- im Förderjahr 2024 oder im Förderjahr 2023 Mitglied einer Vergabejury der Stiftung Kunstfonds waren,
- Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.
Zu Juryverfahren und Jurybesetzung
Alle Informationen zu Juryverfahren und Jurybesetzung sind in der Rubrik "Über uns" zu finden.
Zu Förderrichtlinien und Projektverlauf
Was ist das Anliegen des Förderprogramms KUNSTFONDS_Plattformen?
Das Förderprogramm will dauerhafte physische Orte der Begegnung und des Diskurses, auch abseits der Kunstmetropolen, stärken mit dem Ziel, bildende Kunst und ihren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln. Des Weiteren will das Förderprogramm ortsunabhängige freie Künstler:inneninitiativen unterstützen mit dem Ziel, Netzwerke zu etablieren und Ideen zu entwickeln, um die Kunstszene nachhaltig zu stabilisieren und der Gesellschaft insgesamt zu öffnen.
Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland mit überregionaler Wirkung, die seit mindestens 01.01.2022 an einem festen Standort bildende Kunst ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen. Dies sind z. B. Kunst- und Atelierhäuser, Produzent:innengalerien, Kunstvereine und freie Kunstorte.
Ferner antragsberechtigt sind nicht-ortsfeste Kollektive bildender Künstler:innen und Kunstakteur:innen sowie soloselbständige Kurator:innen, die an wechselnden öffentlichen und überregional wirkenden Orten in Deutschland ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen unternehmen.
ZUM PROJEKT
Was ist ein Projekt?
Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben (z. B. eine Ausstellung, eine Ausstellungsreihe, ein Symposium, eine Konferenz), das einen Anfang und ein Ende hat („Durchführungszeitraum“) sowie ein bestimmtes Ziel verfolgt. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benenn- und bezifferbar sein. Geförderte Projekte müssen im Inland durchgeführt werden.
Was ist eine Projektbeschreibung?
Eine Projektbeschreibung schildert auf 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen was wann, wie und wo passieren soll. Sie benennt verpflichtend die am Projekt beteiligten Künstler:innen, beschreibt die erforderlichen Maßnahmen und erläutert das Projektziel.
Warum ist die Liste mitwirkende:r Künstler:innen verbindlich?
Die Künstler:innenliste ist wesentliche Entscheidungsgrundlage der Jury für eine Förderung. Die Umsetzung des beantragten und von der Jury bewilligten Projektes muss während dem Projektverlauf gewährleistet sein. Entsprechend können Änderungen der künstlerischen Positionen im späteren Projektverlauf nur ausnahmsweise bei nachvollziehbaren Begründungen freigegeben werden. Unvermeidbare Änderungen sind dem Kunstfonds unmittelbar mitzuteilen.
Was soll das Projekt-Dossier beinhalten?
Das Projekt-Dossier kann eine ausführliche, ggf. grafisch gestaltete Projektbeschreibung, erste Visualisierungen Ihres Projektes und vor allem Bildmaterial zur künstlerischen Arbeit der am Projekt beteiligten Künstler:innen beinhalten (max. 20 MB). Es dient primär der visuellen Veranschaulichung Ihrer Projektidee.
Welches zusätzliche Bildmaterial (JPG) soll ich hochladen?
Neben dem Projekt-Dossier sind auch 5 JPG-Abbildungen verpflichtend in den Antrag hochzuladen. Bitte laden Sie hier Abbildung zum beantragten Projekt hoch.
ZUM ZEITPLAN
Was soll der Zeitplan der Projektumsetzung beinhalten?
Der Zeitplan sollte nähere zeitliche Angaben zur Vor- und Nachbereitungs- sowie zur Durchführungsdauer des geförderten Projekts beinhalten.
Wann darf das Projekt starten?
Das beantragte Projekt darf frühestens ab dem 01.10.2025 und erst nach Abschluss eines Fördervertrags, in dem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum festgelegt werden, beginnen. Falls ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wird, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig.
Wie unterscheiden sich Durchführungszeitraum und Bewilligungszeitraum?
Der Durchführungszeitraum umfasst die Projektlaufzeit inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Nur Lieferungen und Leistungen, die dem Antragstellenden während des Durchführungszeitraums in Rechnung gestellt und bezahlt worden sind, sind zuwendungsfähig.
Der Bewilligungszeitraum umfasst den Durchführungszeitraum sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises (in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums) und die Prüfung der Verwendung durch die Stiftung Kunstfonds (in der Regel innerhalb von 4 Monaten nach Ende des eingereichten Verwendungsnachweises).
Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Der individuelle Durchführungszeitraum wird verbindlich im Fördervertrag festgelegt. Grundsätzlich ist die Durchführung des Projektes maximal bis zum 31.03.2027 möglich. Der Verwendungsnachweis muss zwei Monate nach Ende des vertraglich vereinbarten Durchführungszeitraums vorgelegt werden.
ZUM KOSTEN- und FINANZIERUNGSPLAN
Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?
Der Kostenplan listet alle Ausgaben auf, die zur Planung und Realisierung eines Projekts erforderlich und angemessen sind, z. B. Kosten für Reisen, Transporte, Produktionsmaterial, Honorare, Versicherung. Im Finanzierungsplan sind die Einnahmen, mit denen die Ausgaben bestritten werden sollen, aufzulisten. Mindestens 20% der Summe aller Ausgaben („Gesamtkosten“) sind als Eigenanteil zu finanzieren.
Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme ist im Finanzierungsplan zu beziffern. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein.
Was muss ich bei der beantragten Fördersumme beachten?
Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000 Euro und darf maximal auf 80.000 Euro betragen. Insgesamt sollen die Gesamtprojektkosten 160.000 Euro nicht übersteigen. Gesamtprojektkosten sind alle projektbezogenen Kosten einschließlich eventueller für den Durchführungszeitraum anteiliger laufender Kosten einer Einrichtung.
Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.
Wieviel Eigenanteil ist erforderlich und wie kann ich diesen erbringen?
Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 20% der Gesamtprojektkosten. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) erbracht werden Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Bundesländer, Kommunen) sind ausdrücklich zulässig und erwünscht.
Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Förderzeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z. B. Kosten für Transporte, Produktionsmaterial und Honorare, Reisekosten, notwendige Versicherungen und Drucksachen. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen innerhalb des vertraglich festgelegten Durchführungszeitraums erbracht und in Rechnung gestellt worden sein. Für die Verausgabung der Fördermittel gilt eine Frist von höchstens sechs Wochen nach Ende des Durchführungszeitraums.
Können Eigenleistungen angerechnet werden?
Ja, Eigenleistungen sind im Programm Plattformen bis maximal 20% der von der Stiftung Kunstfonds bewilligten Fördersumme zulässig. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind im Kostenplan entsprechend auszuweisen und durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug zu belegen.
Eigenleistungen sind Leistungen, die von der antragstellenden Person oder Institution selbst erbracht werden (z.B. eigene Honorare, Honorare von festen Mitarbeitenden).
Unbare Eigenleistungen können nicht anerkannt werden.
Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?
Nicht zuwendungsfähig sind Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.
Was gilt für die Vergütung von Künstler:innen und Kulturschaffenden im Rahmen des Projekts?
Es gelten die Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: „Die Vergütung muss mindestens einer bundesweiten Empfehlung für Honoraruntergrenzen eines einschlägigen Fach-, Berufs- oder Interessenverbandes entsprechen.“ Für eine Übersicht bestehender Empfehlungen wird auf die Honorarempfehlungen | Deutscher Kulturrat verwiesen.
Das bedeutet, Honorare sind verpflichtend mindestens in Höhe einer der Empfehlungen nachvollziehbar zu budgetieren.
Bundesweite Honorarrichtlinien für Bildende Künstler:innen finden Sie beispielsweise hier:
- ver.di: Honorarrechner für Kreative
- BBK Bundesverband „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“
Was gilt für Reisekosten?
Alle Ausgaben sind grundsätzlich zu belegen. Für Fahrten mit dem Auto können in der Regel und ohne vorherige Beantragung 20 Cent pro Kilometer als Pauschale angesetzt werden, jedoch höchstens 150 Euro für Hin- und Rückfahrt.
Übernachtungskosten von bis zu 70 Euro inkl. Frühstück pro Nacht werden ohne weitere Begründung als notwendig anerkannt, höhere Übernachtungskosten sind zu begründen.
ZUM MITTELABRUF
Wie rufe ich Fördermittel ab?
Für die Förderung ist zunächst ein separates Projektkonto einzurichten. Sämtliche Projekteinnahmen und -ausgaben müssen über das Projektkonto abgewickelt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten.
Zum Mittelabruf bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular nutzen und per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken. Mit dem Mittelabruf sind PDF-Kopien von Rechnungen über mindestens die Höhe des gewünschten Auszahlungsbetrags einzureichen. Ausgezahlt werden Abschläge auf die maximal bewilligte Fördersumme ab 1.500 Euro. Bitte bündeln Sie die Rechnungen entsprechend und fordern auf Hundert abgerundete Auszahlungssummen an.
Abgerufene Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden.
Warum muss ich meine Rechnungen bereits für den Mittelabruf einreichen?
Durch die Vorlage der Rechnungen können Beanstandungen, die ansonsten erst bei der Prüfung des Verwendungsnachweises auffallen würden und schlimmstenfalls zu Rückforderungen führen könnten, vermieden oder zumindest minimiert werden. Wir helfen Ihnen fehlerhafte Rechnungen und nicht zuwendungsfähige Ausgaben zu erkennen und ermöglichen dadurch Korrekturen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine finale Prüfung. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung liegt weiterhin bei Ihnen.
Wann stehen die Fördermittel zur Verfügung?
Die bewilligte Fördersumme steht nach Unterzeichnung des Fördervertrags grundsätzlich in voller Höhe bereit. Davon einbehalten werden rund 5 Prozent, die erst nach Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) ausgezahlt werden können.
Wann kann ich Fördermittel abrufen?
Fördermittel dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Bei Festbetragsfinanzierung sind die Mittel anteilig der Eigen- und Drittmittel, bei Fehlbedarfsfinanzierung erst nach Verbrauch der Eigen- und Drittmittel abzurufen.
Bei Fehlbedarfsfinanzierung müssen Sie zuerst fällige Projektkosten mit Eigen- bzw. Drittmitteln bezahlen, bis diese verbraucht sind. Erst dann dürfen Sie die Fördermittel der Stiftung Kunstfonds abrufen.
Bei Festbetragsfinanzierung müssen die Eigen- und Drittmittel anteilig zum Mittelabruf für die Bezahlung der Projektausgaben verwendet werden.
Kann ich Mittel beim Kunstfonds abrufen, wenn zweckgebundene Drittmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, z.B. erst für das zweite Projektjahr bewilligt wurden?
Ja, wenn Drittmittel nachweisbar erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, können Sie dem genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend zwischenzeitlich Fördermittel bei der Stiftung Kunstfonds abrufen.
Kann ich für den Mittelabruf neben fälligen Rechnungen auch bereits bezahlte Rechnungen einreichen?
Sofern die Vorleistung über die Eigen- oder Drittmittel hinaus getätigt wurde, kann die projektbezogene Verwendung in der Höhe des Mittelabrufes durch bereits bezahlte Rechnungen nachgewiesen werden, sofern der Lieferungs- und Leistungszeitraum im vertraglich vereinbarten Durchführungszeitraum liegt. Eigen- und Drittmittel sind bei Fehlbedarfsfinanzierung vor dem Mittelabruf beim Kunstfonds vollständig zu verausgaben.
Was ist bei Vorsteuerberechtigung zu beachten?
Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer abzurufen.
Was gilt als Rechnung?
Eine Rechnung beinhaltet folgende Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (Geförderten)
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer-
- Ausweis des Nettobetrages, Ausweis der Mehrwertsteuer, Ausweis des Bruttobetrages
Weiterhin können Eigenbelege (Formular) und bei Karten-Zahlungen Kassenbons als Rechnungsbeleg eingereicht werden.
Wie sind anteilige Personalkosten, Mieten nachzuweisen?
Anteilige Kosten wie Personal- oder Mietkosten können durch Eigenbeleg vom Projektkonto abgerufen werden. Der entsprechende Nachweis (z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeits- oder Mietvertrag inkl. Überweisungsbeleg/Kontoauszug) ist dem Eigenbeleg beizufügen.
Wie sind Barzahlungen nachzuweisen?
Ausgaben sind in der Regel ausschließlich über ein Projektkonto zu tätigen. Sollten Barzahlungen unvermeidlich sein, sind diese zu begründen, per Kassenbuch zu dokumentieren und mit Quittungen zu belegen. Auslagenerstattungen können vom Projektkonto getätigt werden, sofern die Quittungen/Zahlungsbelege beiliegen.
Was bedeuten EIGENANTEIL – EIGENLEISTUNG – EIGENBELEG?
Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt je nach Förderprogramm 10% (KUNSTFONDS_Werkverzeichnung) oder 20% (KUNSTFONDS_Plattformen). D.h. Sie müssen mindestens 10% bzw. 20% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst tragen oder durch Drittmittel finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% bzw. 80% der Gesamtausgaben betragen.
Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.
Im Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen können bis zu 20% der Fördersumme als EIGENLEISTUNG anerkannt werden. Im Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung können 10% der Gesamtausgaben als Eigenleistung zulässig. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen EIGENBELEG (Formular) sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.
Der EIGENBELEG(Formular) ist ein Beleg für eine Eigenleistung z.B. für das Honorar der projektverantwortlichen Künstler:in. Es ist ein selbst ausgestellter Beleg im Gegensatz zu einem Fremdbeleg (Rechnung). Der Eigenbeleg ist wie eine Rechnung vom Projektkonto zu bezahlen.
ZUM ZWISCHENNACHWEIS
Was ist ein Zwischennachweis?
Bei Projekten, die nicht innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden, benötigt die Stiftung Kunstfonds einen Zwischennachweis über den Projektstand zum 31.12. Einzureichen ist der Nachweis spätestens am 31.3. des Folgejahres.
Im Onlineportal ist folgendes hochzuladen:
Die ausgefüllte Excel-Vorlage (Zwischennachweis), bestehend aus:
- Titelblatt
- SOLL-IST-Vergleich des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans zum Stand 31.12. mit Begründung eventueller Abweichungen. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettobeträge zu nennen.
- Sachbericht (entfällt bei Publikationsförderung)
ZUM VERWENDUNGSNACHWEIS
Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?
Die Stiftung Kunstfonds erhält – sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde – zwei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums einen schriftlichen Verwendungsnachweis, der im Onlineportal einzureichen ist und folgendes beinhaltet:
- ausgefüllte Vorlage für den Verwendungsnachweis (Excel-Tabelle), bestehend aus:
- Titelblatt
- SOLL-IST-Vergleich des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans mit Begründung eventueller Abweichungen. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettobeträge zu nennen.
- Belegliste der Ausgaben und Einnahmen
- Sachbericht (entfällt bei Publikationsförderung)
- Zahlungsbeweis zur Belegliste (Kontoauszug des Projektkontos)
- Evaluierungsbogen
- sofern gefördert: Ein Belegexemplar der Druckerzeugnisse/Publikation.
Wie weise ich auf die Förderung durch die Stiftung Kunstfonds hin?
In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds realisiert werden, sind die beiden Logos des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website herunterladen: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte
Noch weitere Rückfragen?
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.