Juryverfahren
Unabhängige Fachgremien und demokratische Abstimmungsgverfahren
Über die Förderungen der Stiftung Kunstfonds entscheiden unterschiedliche unabhängige Gremien: Die Förderungen in den Programmen KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation juriert das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds.
Darüber hinaus gibt es die Kommission zum Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen sowie die Kommission zur Aufnahme von Künstler:innennachlässen und zur Vergabe im Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung.
Wie für alle Gremien der Stiftung Kunstfonds gilt auch hier: Bildende Künstler:innen haben stets die Mehrheit.
Die Besetzung von Kuratorium und Kommissionen (Vergabejurys) finden Sie HIER.
Die Mitglieder von Kuratorium und Kommissionen entscheiden in ihrer Rolle als Fachjury unabhängig über die Förderungen. Dies passiert in einer mehrstufigen demokratischen Abstimmung nach einer vom Kuratorium beschlossenen Verfahrensordnung und entsprechend der Richtlinien der einzelnen Förderprogramme.
Wer setzt die Kommissionen (Vergabejurys) ein?
Satzungsgemäß wählt der Stiftungsrat das Kuratorium und die Kommissionen. Mitglieder im Stiftungsrat sind die Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine (AdKV), die Akademie der Künste Berlin (AdK), der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband), der Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (Gedok), das Internationale Künstlergremium (IKG) und die VG Bild-Kunst. Die Verbände im Stiftungsrat schlagen mehrere geeignete Kandidat:innen für das Kuratorium und die Kommissionen zur Wahl vor. Diese werden gemeinsam diskutiert und nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt.
Die Jurymitglieder werden gewählt, weil sie fachkundige Expert:innen für zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland sind. Sie agieren nicht als Vertreter:innen der sie vorschlagenden Verbände, die dementsprechend auch Nicht-Verbandsmitglieder vorschlagen.
Nach welchen Kriterien werden die Vergabejurys besetzt?
Alle Kandidat:innen müssen eine umfassende überregionale Expertise zur Kunstszene in Deutschland aufweisen. Vertretene bildende Künstler:innen sollen in unterschiedlichen Bereichen der bildenden Kunst tätig sein.
Darüber hinaus legt der Stiftungsrat Wert darauf, dass die Anzahl der Jurymitglieder aus einer Region prozentual in etwa dem Bewerber:innenfeld entspricht.
Des Weiteren achtet der Stiftungsrat auf Diversität hinsichtlich Alter, Geschlechterparität und Migrationshintergrund.
Satzungsgemäß sind bildende Künstler:innen in allen Kunstfonds-Jurys in der Mehrheit, hinzu kommen Kunstvereinsleiter:innen und Galerist:innen als Vertreter:innen der Kunstvermittlung.
Wie sind die Amtszeiten in den Jurys?
Jedes Kuratoriums- bzw. Kommissionsmitglied wird für drei Jahre gewählt und kann optional für weitere drei Jahre wiedergewählt werden. Die Wiederwahl ist jedoch kein Automatismus, sondern wird ausführlich im Stiftungsrat diskutiert und nur in gut begründbaren Fällen durchgeführt.
Wie arbeitet die Jury?
Die Mitglieder von Kuratorium und Kommissionen entscheiden in ihrer Rolle als Fachjury unabhängig über die Förderungen. Dies passiert in mehrstufigen demokratischen Abstimmung nach einer vom Kuratorium beschlossenen Verfahrensordnung und entsprechend den Richtlinien der einzelnen Förderprogramme.