KUNSTFONDS_Stipendium
für freiberufliche bildende Künstler:innen,
18.000 Euro für 6 Monate
Das Programm
Hinweis: Die nächste Ausschreibung startet am 1. November 2026 und endet am 15. Januar 2027 (24 Uhr). Die aktualisierten Vergaberichtlinien stellen wir zeitnah zum Start der Ausschreibung online.
Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern. Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).
Die Geförderten 2026 finden Sie HIER.
Aus den Bewerber:innen für das KUNSTFONDS_Stipendium wird auch die Preisträgerin bzw. der Preisträger für den jährlich vergebenen Förderpreis Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen ausgewählt.
Bis einschließlich 2025 wurde darüber hinaus die Preisträgerin bzw. der Preisträger des HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst aus den Stipendien-Bewerbungen ernannt. Seit 2026 vergibt die VG Bild-Kunst den Preis in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Künstlerbund. Weitere Informationen zu Preis und Vergabe finden Sie auf bildkunst.de.
Das Programm KUNSTFONDS_Stipendium wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags und von der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.
Vergaberichtlinien
1. Hintergrund und Förderziele
1.1. Bildende Kunst ist ein eigenständiger, wesentlicher Beitrag für unsere Gesellschaft: Kunst setzt ihre Inhalte von sich aus, sie hinterfragt, bezeugt und kommentiert unser Leben. Kunstwerke entstehen aus der Arbeit an und mit den Bedingungen der Wahrnehmung, sie können dabei partizipativ, spiegelnd und anregend sein, bisweilen auch provozierend. Sie umgeben uns, sind ständig über unsere sinnliche Wahrnehmung präsent und prägen unser Verhältnis zu Wertvorstellungen und zivilen Haltungen. Eine freie Kunst ist Zeichen unserer Demokratie und trägt maßgeblich zu ihrer Stärkung bei.
1.2. Die Stiftung Kunstfonds hat die Aufgabe, zeitgenössische bildende Kunst zu fördern und deren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln. Sie unterstützt den künstlerischen Prozess von der Idee bis zur Produktion und fördert innovative Vermittlungskonzepte.
1.3. Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.
1.4. Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags sowie von der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.
1.5. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stiftung Kunstfonds aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
2.1. Das ausgereichte Stipendium soll künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen. Gefördert wird die konzentrierte künstlerische Arbeit mit dem Ziel, die künstlerische Entwicklung entscheidend anzuregen und eine nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen zu bilden.
3. Antragsberechtigung
3.1. Antragsberechtigt sind einzelne professionelle bildende Künstler:innen jedes Alters, die
- im Förderzeitraum nicht angestellt sind (Minijobs bleiben unberücksichtigt),
- ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben,
- im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sind.
3.2. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die
- einen Antrag für eine Förderung im Programm KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_Publikation oder KUNSTFONDS_Werkverzeichnung für das Förderjahr 2026 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben,
- im Förderjahr 2026 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben,
- in den letzten 15 Jahren (2012 bis einschließlich 2026) ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben. Dies umfasst das Arbeitsstipendium (bis 2022) das NEUSTARTplus_Stipendium (2023) und das KUNSTFONDS_Stipendium (2024 bis 2026).
3.3. Ferner ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:
- den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben,
- zeitgleich ein anderes Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten,
- zeitgleich eine Förderung mit Aufenthaltspflicht („Residency“) erhalten,
- in den letzten zwei Jahren in der Vergabejury für das KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds tätig waren,
- Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.
4. Bewilligungszeitraum
4.1. Professionelle bildende Künstler:innen werden gefördert durch ein Stipendium, das für das Förderjahr 2027 (voraussichtlicher Start: 01.05.2027) bewilligt wird. Der Bewilligungszeitraum des Stipendiums umfasst den Förderzeitraum von sechs Monaten zuzüglich des Zeitraums für die Prüfung des abschließenden Sachberichtes durch die Stiftung Kunstfonds. Mitglieder von Künstler:innen-Duos erhalten für denselben Förderzeitraum je ein Stipendium.
5. Fördersumme
5.1. Die Höhe des Stipendiums beträgt 18.000 Euro.
5.2. Die Fördersumme wird in monatlichen Raten ausbezahlt.
5.3. Der abschließende Sachbericht (max. 4.000 Zeichen) muss innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung der letzten Förderrate im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de eingereicht werden. Sollte der Sachbericht nicht oder nicht fristgerecht eingereicht werden, ist die Stiftung Kunstfonds berechtigt, Mittel zurückzufordern.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1. Sofern neben der Förderung KUNSTFONDS_Stipendium weitere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Länder oder der Kommunen in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind; eine Überkompensation ist nicht zulässig.
6.2. Die unter Ziff. 3 benannten Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung müssen während des gesamten Förderzeitraum alle erfüllt sein. Entfällt eine oder mehrere, erlischt der Anspruch auf das Stipendium und die Stiftung Kunstfonds wird die Rückzahlung von bereits ausgezahlten Mitteln prüfen und festsetzen.
6.3. Die Fördermittel werden nach Maßgabe dieser Vergaberichtlinien sowie den §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungs-vorschriften (VV-BHO) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
6.4. Die Fördermittel werden als Stipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung bewilligt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
6.5. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
7. Vergabeverfahren
7.1. Anträge auf Förderung können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.
7.2. Antragsfrist ist der 15.01.2026, 24 Uhr. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
7.3. Einzureichen sind in deutscher Sprache:
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
- künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre),
- Beschreibung der Ziele im Bewilligungszeitraum,
- Bildmaterial (JPG) und aussagekräftiges Portfolio (PDF) zur künstlerischen Arbeit der letzten 10 Jahre.
- Bei Künstler:innen, die in festen Kooperationen (Duo/Trio/Kollektiv) arbeiten, sind zudem Angaben zu den Kooperationspartner:innen (Name) erforderlich.
7.4. Jede:r Antragsteller:in kann pro Förderjahr nur einen Antrag bei der Stiftung Kunstfonds einreichen. Eine zeitgleiche Antragstellung in mehreren Förderprogrammen ist nicht zulässig. Maßgeblich ist das Förderjahr.
7.5. Eine Antragstellung in den Förderprogrammen „KUNSTFONDS_Stipendium“, „KUNSTFONDS_Publikation” und „KUNSTFONDS_Werkverzeichnung” ist nur alle zwei Jahre zulässig. Maßgeblich ist das Förderjahr.
7.6. Über die Förderungen entscheidet das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende März 2027.
8. Inkrafttreten
Diese Vergaberichtlinien gelten ab Veröffentlichung und bis zum 31.12.2029.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der im Bundeshaushalt veranschlagten Haushaltsmittel sowie haushaltswirtschaftlicher Sperren und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Jury
Über die Förderungen entscheidet das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität.