• Über uns
  • Zustiftungen

Die Kalinowski-Stiftung

Horst Egon Kalinowski im Atelier, 1995, Foto: Nachlass-Stiftung Prof. Horst Egon Kalinowski
Horst Egon Kalinowski im Atelier, 1995, Foto: Nachlassstiftung Prof. Horst Egon Kalinowski

Nachlassstiftung Prof. Horst Egon Kalinowski

Noch zu Lebzeiten im Jahre 2011 gründete der Künstler Horst Egon Kalinowski eine Nachlassstiftung. Sie hat den Zweck, sein künstlerisches Lebenswerk zu bewahren und öffentlich zugänglich halten. Sein künstlerischer Nachlasses wird heute im Künstler:innenarchiv der Stiftung Kunstfonds betreut. Die Werke stehen für Ausstellungen und wissenschaftlicher Forschung zur Verfügung.

Die Nachlassstiftung wird treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltet. Dies setzt voraus, dass die Ziele der Stiftung mit denen des Kunstfonds im Wesentlichen übereinstimmen. Auch muss sich diese selbst tragen können.

In seinem Testament verfügte Horst Egon Kalinowski außerdem, dass aus den Erträgen seiner Stiftung ein Förderpreis für Absolvent:innen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ausgeschrieben werden sollte. Der mit 10.000 Euro dotierte Kalinowski-Preis wird seit 2017 jährlich vergeben.

Weitere Informationen zu Leben und Werk Kalinowskis sowie einen Einblick in den Bestand seiner Werke im Künstler:innenarchiv finden Sie HIER.