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FAQs KUNSTFONDS_Werkverzeichnung

für freiberufliche bildende Künstler:innen und deren Rechtsnachfolger:innen

max. 30.000 Euro, mind. 10.000 Euro, 10% Eigenanteil


Inhalte

  • Zur Antragsstellung allgemein
  • Zu Juryverfahren und Jurybesetzung
  • Zu den Förderrichtlinien KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
  • Zum digitalen Erfassungsprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung

 

Zur Antragsstellung allgemein

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?

Wir informieren per Newsletter und auf unserer Startseite über die aktuellen Ausschreibungen. 

Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihrer Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

Nein. Antragstellung und Förderung sind grundsätzlich alle 2 Jahre in nur einem der Förderprogramme möglich. Maßgeblich ist das Förderjahr.

Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?

Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten. Von einer Förderung im Förderjahr 2025 ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:

  • einen Antrag für eine Förderungim Jahr 2024 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben,
  • im Förderjahr 2024 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben,
  • in den letzten 15 Jahren (2010 bis einschließlich 2024) ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben. Dies umfasst das Arbeitsstipendium (bis 2022) das NEUSTARTplus_Stipendium (2023) und das KUNSTFONDS_Stipendium (2024).

Ferner ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:

  • jemals den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben,
  • zeitgleich ein anderes Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten,
  • zeitgleich eine Förderung mit Aufenthaltspflicht („Residency“) erhalten,
  • in den letzten zwei Jahren in einer Vergabejury der Stiftung Kunstfonds tätig waren,
  • Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.

 

Zu Juryverfahren und Jurybesetzung

Wann fallen die Juryentscheidungen bzw. wann fließen die Fördermittel?

Über die Förderung im Programm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung entscheidet die Kommission zur Aufnahme von Künstler:innennachlässen und zur Vergabe im Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung.

Die Juryentscheidung fällt voraussichtlich im Juli 2025. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt zeitnah nach Juryentscheid per E-Mail.

Zu Juryverfahren und Jurybesetzung

Alle Informationen zu Juryverfahren und Jurybesetzung sind in der Rubrik "Über uns" zu finden.

 

Zu den Förderrichtlinien KUNSTFONDS_Werkverzeichnung

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der freien bildenden Kunst.

Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteur:innen der kulturellen Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag auf ein KUNSTFONDS_Werkverzeichnung stellen?

Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bewerber:innen dürfen außerdem an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein.

Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten.

Welche Voraussetzungen gelten für Künstler:innen-Duos?

Bei Künstler:innen-Duos müssen beide Personen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens 20 Jahren gemeinsam als Duo arbeiten. Duos müssen eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung vorweisen.

Was wird im Programm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung gefördert?

Gefördert werden digitale Verzeichnungen von künstlerischen Lebenswerken. Die Verzeichnung erfolgt ausschließlich durch eine:n beauftragte:n Bearbeiter:in und digital im von der Stiftung Kunstfonds vorgegebenen Erfassungsprogramm. Die Daten werden auf einem von dem Kunstfonds bestimmten Server gespeichert und in Auszügen digital veröffentlicht.

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung des Verzeichnungsprojekts erforderlich sind. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benenn- und bezifferbar sein.

Wann muss das Projekt (die Werkverzeichnung) starten?

Geförderte Projekte dürfen erst nach Abschluss eines Fördervertrags beginnen. Falls ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wird, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig.

Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Die Projektdurchführung muss spätestens am 31.03.2027 abgeschlossen sein. Die Nachbereitung (einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Stiftung Kunstfonds) muss bis 31.05.2027 abgeschlossen sein.

Was soll die Beschreibung des Vorhabens beinhalten?

Die Beschreibung schildert mit 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen, was passieren soll. Sie beschreibt knapp das zu erfassende künstlerische Werk, den Umfang der Werkverzeichnung und die erforderlichen Maßnahmen. Die technische Umsetzung der Werkverzeichnung erfolgt ausschließlich in dem digitalen Erfassungsprogramm des Kunstfonds.

Was soll der Zeitplan der Projektumsetzung beinhalten?

Der Zeitplan sollte nähere zeitliche Angaben zur Umsetzung der Werkverzeichnung inkl. Vor- und Nachbereitungszeit beinhalten und die wesentlichen Zwischenstationen sowie ein Datum für den Abschluss benennen.

Was soll das Dossier beinhalten?

Die Gestaltung des Dossiers (max. 20 MB) ist frei. Es dient der Jury als Entscheidungsgrundlage für den Antrag, entsprechend kann es z. B. weiterführende Informationen zum künstlerischen Werk, zu der:dem Künstler:in, zur künstlerischen Biographie sowie weiteres Bildmaterial beinhalten.

Welches zusätzliche Bildmaterial (JPG) soll ich hochladen?

Neben dem Dossier sind 5 JPG-Abbildungen (je max. 500 KB) verpflichtend in den Antrag hochzuladen. Bitte laden Sie hier prägnante Werkbeispiele der künstlerischen Arbeit hoch.

Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?

Der Kosten- und Finanzierungsplan (Exceltabelle) listet – entsprechend der Vorlage – alle Ausgaben und Einnahmen auf, die zur Planung und Realisierung erforderlich und angemessen sind. Es sind alle geplanten Ausgaben z. B. Kosten und Honorare für das Sortieren, Fotografieren und Scannen der Werke oder für die Eingabe in die digitale Erfassungssoftware zu benennen. Weiterhin sind im Finanzierungsplan die zu erwarteten Einnahmen zu nennen. Mindestens 10% der Gesamtkosten sind als Eigenanteil zu tragen. Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme ist im Finanzierungsplan zu beziffern. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, d. h. die Summen von Ausgaben und Einnahmen müssen gleich sein.

Was muss ich bei der beantragten Fördersumme beachten?

Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000 Euro und darf maximal 30.000 Euro betragen.

Wieviel Eigenanteil ist erforderlich und wie kann ich diesen erbringen?

Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) erbracht werden. Der Eigenanteil muss zu Beginn auf dem Projektkonto eingehen. 

Können Eigenleistungen anerkannt werden?

Im Förderprogramm Werkverzeichnung können 10 % der Gesamtausgaben als Eigenleistungen anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Förderzeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen im Durchführungszeitraum erbracht und in Rechnung gestellt worden sein. Zahlungen müssen spätestens 6 Wochen nach Ende des Durchführungszeitraums getätigt worden sein.

Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.

Welche Vorgaben gibt es für die Budgetierung?

  • Es gelten die Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung der BKM: „Die Vergütung muss mindestens einer bundesweiten Empfehlung für Honoraruntergrenzen eines einschlägigen Fach-, Berufs- oder Interessenverbandes entsprechen. Die Auswahl treffen die Antragstellenden/ Geförderten. Sie muss für den konkreten Anwendungsfall plausibel sein und im Antrag/ Verwendungsnachweis angegeben werden […].“ Die Berücksichtigung der Vorgabe sollte nachvollziehbar im Kosten- und Finanzierungplan ausgewiesen und nach entsprechender Rechnungsstellung gezahlt werden.
  • Wir empfehlen dem „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes oder dem „Honorarrechner für Kreative“ von ver.di zu folgen.
  • Für Fahrten mit dem Auto können in der Regel und ohne vorherige Beantragung 20 Cent pro Kilometer als Pauschale angesetzt werden, jedoch höchstens 150 Euro für Hin- und Rückfahrt. Hotelkosten von bis zu 70 Euro inkl. Frühstück pro Nacht werden ohne weitere Begründung als notwendig anerkannt, höhere Übernachtungskosten sind zu begründen.

Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?

Nicht zuwendungsfähig sind u.a. Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.

Zum digitalen Erfassungsprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung

Wie funktioniert das vorgegebene Erfassungssystem?

Das digitale Erfassungssystem ist eine speziell für die Werkverzeichnung von Künstler:innen programmierte Online-Datenbank. Sie erlaubt eine einfache Bedienung und die schnelle übersichtliche Erfassung von künstlerischen Lebenswerken. Sie wird mit Blick auf die Bedürfnisse der Fördernehmer:innen im Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung entwickelt und stetig erweitert und ausgebaut. Parallel entsteht eine vom Kunstfonds unabhängige Lizenzversion, die ab Herbst 2025 für den freien Markt zur Verfügung stehen soll.

Welche technische Voraussetzung brauche ich, um das vorgegebene Erfassungssystem zu nutzen?

Sie benötigen lediglich einen Zugang zum Internet, einen Webbrowser (z. B. Chrome, Edge oder Safari) und ein funktionsfähiges Endgerät (Computer, Laptop, Tablet).

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt passwortlos. Sie geben in der Onlinemaske Ihre E-Mailadresse ein, dann erhalten Sie einen einmaligen Zugangscode per E-Mail. 

Muss ich mich bei jedem Start der Anwendung erneut anmelden?

Nein. Selbst wenn Sie den Browser zwischenzeitlich schließen, bleibt der Zugang 72 Stunden lang aktiv, damit Sie sich nicht wiederholt anmelden müssen. Weiterhin ist es beim Login möglich die Option „lange Sitzung“ auszuwählen, damit Sie mit ihrem Endgerät 90 Tage lang angemeldet bleiben. Durch manuelles Beenden lässt sich die Sitzung jederzeit schließen. Danach ist ein neuer Login notwendig.

Wie kann ich als Künstler:inmeine:n Bearbeiter:in für die Verzeichnung meiner Werke ins Erfassungsystem einladen?

Der Zugang zum Erfassungssystem erfolgt einzeln durch die individuelle Anmeldung mit einer persönlichen E-Mailadresse. Für die Bearbeitung der Werkverzeichnung laden Sie eine weitere Person ein, die nach erteilter Genehmigung ebenfalls mit einer persönlichen E-Mailadresse an der Werkverzeichnung arbeiten kann.

Kann ich bereits erfasste Werke aus anderen Datenbanken importieren?

Da bereits digital existierende Werkverzeichnungen nicht gefördert werden können, gibt es keine Option, Daten aus anderen Datenbanken zu importieren.

Kann ich meine Daten exportieren?

Daten können nach Ende des Förderzeitraums als csv-Datei mit Download-Link für die Bilder exportiert werden.

Für Herbst 2025 ist – unabhängig vom Förderprogramm der Stiftung Kunstfonds – eine Lizenzversion geplant, die zusätzlich das „Teilen“ von gefilterten Listen per Link ermöglicht.

Wo liegen meine Daten?

Ihre Daten sind auf einem Server in Nürnberg, Deutschland, gespeichert.

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Die Gestaltung des Dossiers ist frei. Es dient der Jury als Entscheidungsgrundlage für den Antrag, entsprechend kann es z. B. weiterführende Informationen zum künstlerischen Werk, zu der:dem Künstler:in, zur künstlerischen Biographie sowie weiteres Bildmaterial beinhalten.

Welches zusätzliche Bildmaterial (JPG) soll ich hochladen?

Pro Datensatz können insgesamt bis zu 10 Dateien hochgeladen werden. Für die Werkabbildungen können Sie alle gängigen Bilddateiformate hochladen (JPG, BMP, PNG, TIFF) mit einer max. Dateigröße von jeweils 10 MB. Pro Datensatz kann eine Video- oder Audiodatei mit einer maximalen Länge von ca. 10 Minuten (mittlere Auflösung) hochgeladen werden.

Welche Angaben beinhaltet das „Künstler:innen-Profil“?

Das Künstler:innen-Profil beinhaltet alle grundlegenden Informationen zum:r Künstler:in bzw. dem Künstler:innen-Duo der Werkverzeichnung wie Name, Geburtsjahr, Geburtsort und Kontaktdaten. Durch die Möglichkeit der individuellen Erweiterung lassen sich v.a. Curriculum Vitae und Angaben zu Einzel- und Gruppenausstellung je nach Bedarf anpassen.

Welche Angaben beinhaltet die Eingabemaske für „Kunstwerk“?

Pflichtfelder für jedes Kunstwerk/jeden Datensatz sind Angaben zu Titel, Jahr, Material/Technik und Maße. Zahlreiche weitere Angaben wie Ausstellungshistorie, Aufbauanleitungen und Rechte lassen sich ergänzen. Eine Verschlagwortung ist ebenfalls möglich.

Jedes Kunstwerk wird als einzelner Datensatz angelegt und erhält automatisch eine vom System vorgegebene Inventarnummer. Sie haben die Möglichkeit bereits vorhandene Inventar-/Werknummern per Freitextfeld zu ergänzen. Mehrteilige Werke können miteinander verknüpft werden.

Wie kann ich ein Kunstwerk finden bzw. filtern?

Sie können nach Angaben wie z.B. Technik/Material oder Jahr oder über eine Volltextsuche filtern. Weiterhin können Sie den Kunstwerken eigene Schlagwörter zuordnen.

Wie verhält es sich mit der Vergabe von Inventarnummern?

Jedes Kunstwerk wird als einzelner Datensatz angelegt und erhält automatisch eine vom System vorgegebene Inventarnummer. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit bereits vorhandene Inventarnummern per Freitextfeld zu ergänzen.

Wie geht es nach der Förderung weiter?

Nach Ende des Förderzeitraums verbleibt eine Archiv-Version beim Kunstfonds. Ein Kernkonvolut wird über den Kunstfonds veröffentlicht. Eine Leseberechtigung der Geförderten bleibt ebenfalls aktiv, Änderungen können jedoch nur über Anfrage beim Kunstfonds vorgenommen werden, da das Projekt mit Ende des Förderzeitraums als beendet gilt.

Wenn die Werkverzeichnung weitergepflegt werden soll, so können die Daten per csv-Datei mit Download-Link für die Bilder zur eigenen Nutzung exportiert werden.

Ab voraussichtlich Herbst 2025 könnten die Daten zudem in eine Lizenzversion migriert werden, so dass hier – unabhängig von der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds und auf eigene Kosten – an der Werkverzeichnung bzw. den erfassten Daten übergangslos weitergearbeitet werden könnte.

Sind meine Werke für die Öffentlichkeit sichtbar?

Ein Kernkonvolut der Werkverzeichnung wird über den Kunstfonds im Sinne eines digitalen Archivs veröffentlicht. Sie können selbst bei jedem Werk der Veröffentlichung auf der Webseite des Kunstfonds zustimmen oder diese ablehnen. Sie haben auch zum Schutz Ihrer Bildrechte die Möglichkeit ein Wasserzeichen einzufügen. 

 

Noch weitere Rückfragen?

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.