Info für Geförderte
Hier finden Geförderte der Stiftung Kunstfonds alle relevanten Informationen zu Logoverwendung und -download, zur Fördermittelauszahlung und zum Verwendungsnachweis.
Viele weiteren Informationen finden Sie in unseren FAQs:
1. Logo-Download
Förderempfänger:innen sind verpflichtet, in allen analogen und digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen des Förderprojektes entstehen, z.B. bei Onlineauftritten und in Drucksachen wie Plakate, Einladungskarten, Kataloge etc., das Logo der Stiftung Kunstfonds und das des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in gleicher Größe und inkl. des Hinweises „Gefördert von:“ abzubilden.
Bei digitalen Veröffentlichungen sind die jeweiligen Logos auf die Internetauftritte kunstfonds.de und kulturstaatsminister.de zu verlinken. Das Impressum von Publikationen ist der Stiftung Kunstfonds vor Druck zur Freigabe vorzulegen.
Logo der Stiftung Kunstfonds
Download als TIF, 164x22mm bei 300dpi, 2 MB
Logo des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Lies mich (Hinweise zur Logoverwendung als PDF)
Read me (Notes on logo use as PDF)
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Jenny Fleischer: fleischer@kunstfonds.de
2. Fördervertrag
Über die Förderung wird ein Vertrag zwischen der Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst und der Förderungsempfängerin bzw. des Förderungsempfängers abgeschlossen.
Der Vertrag beinhaltet u.a. folgende Punkte:
- die Art und Höhe der Zuwendung
- den Bewilligungszeitraum (inkl. evtl. vorzeitigem Maßnahmenbeginn)
- die Abwicklung der Maßnahme und die Prüfung der Verwendung der Zuwendung entsprechend den Nr. 1 bis 7
- für Förderungen bis 2024 die ANBest-P (Stand 2019)
- für Förderungen ab 2025 die ANBest-P (Stand 2024)
- Kontodaten des Projektkontos bzw. beim KUNSTFONDS_Stipendium Kontodaten der Förderungsempfängerin bzw. des Förderungsempfängers
Zudem enthält der Vertrag folgende Passagen im Wortlaut:
- "Die Förderungsempfängerin/Der Förderungsempfänger versichert, dass bei der Realisierung des geförderten Projekts keine Rechte Dritter verletzt werden."
- "Die Förderungsempfängerin/Der Förderungsempfänger verpflichtet sich, die Gesetze der BRD Deutschland einzuhalten."
3. Fördermittelauszahlung
Die bewilligte Fördersumme steht nach Unterzeichnung des Fördervertrags grundsätzlich in voller Höhe bereit. Davon einbehalten werden rund 5 Prozent, die erst nach Projektabrechnung („Verwendungsnachweis“) ausgezahlt werden können.
Ausgezahlte Fördergelder müssen innerhalb von 6 Wochen nach Abruf projektbezogen verausgabt werden. Die Förderung kann deshalb in mehreren Raten ausgezahlt werden.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer abzurufen sind.
Der Mittelabruf erfolgt mit dem entsprechenden Formular und - wenn vertraglich so vereinbart - unter Vorlage von PDF-Kopien der Ausgabenbelege (Rechnungen, Kassenbons, Quittungen) per E-Mail an info@kunstfonds.de:
Mittelabruf-Formular ab 2024
Mittelabruf-Formular Werkverzeichnung 2024
Sollten Sie eine geringere Fördersumme als beantragt bewilligt bekommen haben oder sich zwischenzeitlich Änderungen im Budget ergeben haben, reichen Sie bitte einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan ein.
4. Zwischennachweis
Bei Projekten, die nicht innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden, benötigt die Stiftung Kunstfonds einen Zwischennachweis über den Projektstand zum 31.12. Einzureichen ist der Nachweis spätestens am 31.3. des Folgejahres.
Im Onlineportal ist folgendes hochzuladen:
Die ausgefüllte Excel-Vorlage (Zwischennachweis), bestehend aus:
- Titelblatt
- SOLL-IST-Vergleich des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans zum Stand 31.12. mit Begründung eventueller Abweichungen. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettobeträge zu nennen.
- Sachbericht (entfällt bei Publikationsförderung)
5. Verwendungsnachweis
Je nach fördervertraglicher Vereinbarung benötigt die Stiftung Kunstfonds zwei bzw. drei Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate einen schriftlichen Nachweis, um die Verwendung der Fördermittel zu überprüfen.
Stipendien
Für ein Stipendium besteht dieser Nachweis aus einem Sachbericht über die künstlerische Arbeit der Stipendiat:innen im Förderzeitraum. Der Sachbericht soll ein bis zwei Seiten Bericht und max. fünf Seiten Bildteil umfassen. Er fasst zusammen, was die Stipendiat:innen sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten erreicht werden, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan?
Bitte achten Sie darauf, dass alle Druckerzeugnisse, die im Förderzeitraum entstanden sind, die entsprechenden Förderhinweise und Logos enthalten.
Projektförderungen
Die Stiftung Kunstfonds erhält spätestens drei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums einen schriftlichen Verwendungsnachweis.
Im Onlineportal ist folgendes hochzuladen:
Die ausgefüllte Excel-Vorlage, bestehend aus:
1. Titelblatt
2. SOLL-IST-Vergleich des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans mit Begründung eventueller Abweichungen. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettobeträge zu nennen.
3. Belegliste der Ausgaben und Einnahmen
4. Sachbericht (entfällt bei Publikationsförderung)
sowie zusätzlich
- den Zahlungsbeweis zur Belegliste (Kontoauszug des Projektkontos)
- einen Evaluierungsbogen
- und, sofern gefördert, Belegexemplare von Druckerzeugnissen/Publikationen. (Bitte achten Sie darauf, dass alle Druckerzeugnisse die vertraglich vereinbarten Förderhinweise und Logos enthalten.)
Bitte verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage:
Download Excel-Vorlage für Verwendungsnachweis (XLSX)
Viele weitere Infos zur Projektdurchführung finden Sie in unseren FAQs (PDF).