FAQS KUNSTFONDS_Stipendium
für freiberufliche bildende Künstler:innen,
18.000 Euro für 6 Monate
Zur Antragsstellung allgemein
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de
Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?
- Für freiberufliche bildende Künstler:innen wird ab dem 1. November 2024 das Programm KUNSTFONDS_Stipendium ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025, 24 Uhr.
Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.
Was muss ich bei der Registrierung beachten?
Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.
Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?
Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.
Nach Überprüfung Ihrer Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.
Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.
Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?
Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.
Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?
Nein. Antragstellung und Förderung sind grundsätzlich alle 2 Jahre in nur einem der Förderprogramme möglich. Maßgeblich ist das Förderjahr.
Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?
Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten. Von einer Förderung im Förderjahr 2025 ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:
- einen Antrag für eine Förderungim Jahr 2024 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben,
- im Förderjahr 2024 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben,
- in den letzten 15 Jahren (2010 bis einschließlich 2024) ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben. Dies umfasst das Arbeitsstipendium (bis 2022) das NEUSTARTplus_Stipendium (2023) und das KUNSTFONDS_Stipendium (2024).
Ferner ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:
- jemals den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben,
- zeitgleich ein anderes Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten,
- zeitgleich eine Förderung mit Aufenthaltspflicht („Residency“) erhalten,
- in den letzten zwei Jahren in einer Vergabejury der Stiftung Kunstfonds tätig waren,
- Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.
Ich habe das NEUSTART KULTUR-Stipendium im Förderjahr 2020/21 oder im Förderjahr 2022 erhalten, darf ich einen Antrag stellen?
Ja, eine Antragstellung ist möglich.
Zu Juryverfahren und Jurybesetzung
Alle Informationen zu Juryverfahren und Jurybesetzung sind in der Rubrik "Über uns" zu finden.
Zu den Förderrichtlinien KUNSTFONDS_Stipendium
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an professionelle, in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der freien bildenden Kunst.
Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteur:innen der kulturellen Bildung sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag auf ein KUNSTFONDS_Stipendium stellen?
In Deutschland lebende bildende Einzelkünstler:innen und Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die soloselbständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, können einen Antrag stellen.
Der Nachweis über den Wohnsitz muss entweder durch Vorlage von Reisepass und aktueller Meldebescheinigung oder durch Vorlage der Rückseite des Personalausweises im Antragssystem erbracht werden.
Antragsteller:innen dürfen im Bewilligungszeitraum keiner Angestelltentätigkeit nachgehen. Eine geringfügige Beschäftigung („Mini-Job“) ist jedoch zulässig.
Bewerber:innen dürfen außerdem an keiner Hochschule immatrikuliert sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, ebenfalls ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten für Künstler:innen-Duos?
Bei Künstler:innen-Duos müssen beide Personen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und nachweislich als Duo arbeiten. Duos müssen einen gemeinsamen Antrag stellen, sie erhalten bei Bewilligung zwei Stipendien, d.h. eines pro Duo-Mitglied.
Was soll ich unter „Beschreibung der Ziele im Förderzeitraum“ schreiben?
Hier führen Sie in max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen aus, was Sie sich künstlerisch für den Förderzeitraum vorgenommen haben. Dies kann z.B. ein konkretes Kunstprojekt sein, ein oder mehrere Ausstellungs- oder Publikationsvorhaben, Recherchetätigkeiten bzw. -reisen.
Welches Bildmaterial soll ich hochladen? Was gilt es zu beachten?
Sie müssen zunächst verpflichtend ein Portfolio bzw. Dossier Ihrer künstlerischen Arbeit mit Fokus auf die letzten 10 Jahren im PDF-Format hochladen. Das PDF darf max. 20 MB groß sein, es gibt keine Beschränkung der Seitenzahl. Zusätzlich müssen Sie 5 einzelne Abbildungen von aktuellen Werkbeispielen im JPEG-Format hochladen (je max. 500 KB). Die Auswahl der Abbildungen obliegt Ihnen.
Was ist mit „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre? (max. 1.000 Zeichen)“ gemeint?
Unter „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre“ können Sie, ergänzend zum künstlerischen Lebenslauf und zur Ausstellungstätigkeit, auf Ihre künstlerische Arbeit selbst eingehen und den Fokus Ihres Werks erläutern. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Jury z.B. über das Medium, über inhaltliche Fragestellungen oder sonstige wesentliche Merkmale Ihrer Kunst zu informieren.
Kann ich zeitgleich im Förderzeitraum andere Stipendien erhalten?
Grundsätzlich schließen sich zeitgleiche bzw. sich zeitlich überschneidende Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen aus.
Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Stipendiums?
Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die erste Rate wird nach Abschluss des Fördervertrags ausbezahlt.
Was ist ein abschließender Sachbericht?
Ein Sachbericht besteht aus 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Im Bericht fassen Sie zusammen, was Sie sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was Sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten Sie erreichen, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan? Was ist Ihr persönliches Resümee der Förderzeit?
Was passiert, wenn ich den Sachbericht nicht oder nicht fristgerecht einreiche?
Sollten Sie den Sachbericht nicht in dem vorgegebenen Zeitraum von 3 Monaten nach Auszahlung der letzten Förderrate einreichen, ist die Stiftung Kunstfonds berechtigt, den Fördervertrag zu kündigen und bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.
Wie ist das Stipendium zu versteuern?
Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 44 a und b EStG sind unseres Erachtens gegeben. Wir empfehlen im Einzelfall Ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren.
Wie weise ich auf die Förderung durch die Stiftung Kunstfonds hin?
In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds realisiert werden, sind die beiden Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie auf unserer Website herunterladen: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte
Noch weitere Rückfragen?
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: antrag@kunstfonds.de