FAQs KUNSTFONDS_Soloprojekt
für freiberufliche bildende Künstler:innen,
max. 30.000 Euro, mind. 5.000 Euro, mind. 10% Eigenanteil
Zur Antragsstellung allgemein
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de
Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?
- Für freiberufliche bildende Künstler:innen sind aktuell die Programme KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2024, 24 Uhr.
- Für kunstvermittelnde und -ausstellende Akteur:innen sowie Kunstorte ist das Programm KUNSTFONDS_Plattformen ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024, 24 Uhr.
Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.
Was gibt es hinsichtlich EIGENANTEIL und EIGENLEISTUNG zu beachten?
Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt mindestens 10%. D.h. Sie müssen mindestens 10% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst bzw. durch Drittmittel (auch Sponsoring, Spenden) finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% der Gesamtausgaben (bis höchstens 30.000 Euro) betragen. Der Eigenanteil von 10% kann auch als Eigenleistung erbracht werden. Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.
Insgesamt können bis zu 30% der Fördersumme als EIGENLEISTUNGEN anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.
Was muss ich bei der Registrierung beachten?
Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.
Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?
Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.
Nach Überprüfung Ihre Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.
Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.
Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?
Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.
Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?
Nein. Sie müssen sich bei Antragstellung für ein Förderprogramm entscheiden. Sie können entweder einen Antrag auf ein
- KUNSTFONDS_Stipendium oder
- ein KUNSTFONDS_SoloProjekt oder
- eine KUNSTFONDS_Publikation oder
- auf eine Förderung in dem Programm KUNSTFONDS_Plattformen stellen.
Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?
Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten:
- Der Erhalt eines KUNSTFONDS_Stipendiums ist erst nach 15 Jahren wieder möglich. Aktuell sind Künstler:innen, die zw. 2009 und 2023 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben sowie jene, die 2023 ein NEUSTARTplus-Stipendium erhalten haben, ausgeschlossen; Eine frühere Förderung durch ein Halbjahresstipendium für bildende Künstler:innen im Programm NEUSTART KULTUR über 9.000 € ist kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung.
- Alle HAP Grieshaber-Preisträger:innen sind grundsätzlich von einer Antragstellung auf ein Stipendium ausgeschlossen.
- Für Projektzuschüsse in den Programmen KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation gilt eine einjährige Sperrfrist. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in 2023 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben.
Zu Juryverfahren und Jurybesetzung
Alle Informationen zu Juryverfahren und Jurybesetzung sind in der Rubrik "Über uns" zu finden.
Zu den Vergaberichtlinien KUNSTFONDS_SoloProjekt
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der freien bildenden Kunst.
Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteur:innen der kulturellen Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag auf ein KUNSTFONDS_SoloProjekt stellen?
In Deutschland lebende bildende Einzelkünstler:innen und Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens 5 Jahren soloselbständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, können einen Antrag stellen. Bewerber:innen dürfen außerdem an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten für Künstler:innen-Duos?
Bei Künstler:innen-Duos müssen beide Personen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens 5 Jahren gemeinsam als Duo arbeiten. Duos müssen bei Antragstellung eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung hochladen.
Was ist ein Projekt?
Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, das einen Anfang und ein Ende hat („Bewilligungszeitraum“) und ein bestimmtes Ziel verfolgt. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benenn- und bezifferbar sein. Geförderte Projekte müssen in Deutschland durchgeführt werden und die Projektergebnisse müssen öffentlich sichtbar bzw. dokumentiert werden.
Wann muss das Projekt starten?
Das beantragte Projekt muss zwischen dem 01.05.2024 und dem 31.12.2024 beginnen. Das Projekt darf erst nach Abschluss eines Fördervertrags, in dem der Bewilligungszeitraum festgelegt wird, beginnen. Falls ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wird, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig.
Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Die Projektdurchführung muss spätestens am 30.06.2026 abgeschlossen sein. Die Nachbereitung (einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Stiftung Kunstfonds) muss bis 31.08.2026 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt endet der Bewilligungszeitraum spätestens.
Was ist eine Projektbeschreibung?
Eine Projektbeschreibung schildert auf 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen was, wann, wo passieren soll. Sie benennt die am Projekt beteiligten Künstler:innen, beschreibt die erforderlichen Maßnahmen und erläutert das Projektziel.
Was soll der Zeitplan der Projektumsetzung beinhalten?
Der Zeitplan sollte nähere zeitliche Angaben zur Vor- und Nachbereitungs- sowie zur Durchführungsdauer des geförderten Projekts beinhalten.
Was soll das Projekt-Dossier beinhalten?
Das Projekt-Dossier kann eine ausführlichere, grafisch gestaltete Projektbeschreibung, erste Visualisierungen Ihres Projektes und Referenzprojekte beinhalten. Es dient primär der visuellen Veranschaulichung Ihrer Projektidee.
Welches zusätzliche Bildmaterial (JPG) soll ich hochladen?
Neben dem Projekt-Dossier sind auch 5 JPG-Abbildungen verpflichtend in den Antrag hochzuladen. Bitte laden Sie hier aktuelle Werkbeispiele Ihrer künstlerischen Arbeit hoch.
Was ist mit „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre? (max. 1.000 Zeichen)“ gemeint?
Unter „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre“ können Sie, ergänzend zum künstlerischen Lebenslauf und zur Ausstellungstätigkeit, auf Ihre künstlerische Arbeit selbst eingehen und den Fokus Ihres Werks erläutern. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Jury z.B. über das Medium, inhaltliche Fragestellungen oder sonstige wesentliche Merkmale Ihrer Kunst zu informieren.
Was bedeutet, „seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf“?
Die Voraussetzung „seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:er Künstler:in tätig zu sein“ gilt, wenn Ihre künstlerische Tätigkeit mindestens seit diesem Zeitraum selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt wird. Als „erwerbsmäßig“ gilt jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Selbständig ist die künstlerische Tätigkeit, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.
Mein Studienabschluss war vor weniger als fünf Jahren, darf ich mich dennoch bewerben?
Nur für freischaffende bildende Künstler:innnen, die seit über 5 Jahren hauptberuflich tätig sind, ist die Bewerbung möglich. Sollte ein Studienabschluss nur nebenberuflich absolviert worden sein, ist dies kein Ausschlusskriterium für eine Antragstellung.
Darf ich für das Programm KUNSTFONDS_SoloProjekt weitere Künstler:innen einladen und entsprechend vergüten?
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_SoloProjekt will innovative künstlerische Prozesse und Produktionen einzelner freischaffender bildender Künstler:innen unterstützen. Entsprechend können Sie weitere Künstler.innen einladen, wenn deren Beitrag ein Bestandteil Ihres Werkes ist. Eine gleichwertige Zusammenarbeit mehrerer Künstler:innen als Kollektiv ist im Programm KUNSTFONDS_SoloProjekt nicht vorgesehen.
Falls Sie als Kollektiv die Förderung eines Projektes beantragen möchten, informieren sie Sie sich bitte über das Programm KUNSTFONDS_Plattformen.
Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?
Der Kostenplan listet alle Ausgaben auf, die zur Planung und Realisierung eines Projekts erforderlich und angemessen sind, z. B. Kosten für Reisen, Transporte, Produktionsmaterial, Honorare, Versicherung.
Im Finanzierungsplan sind die erwarteten Einnahmen zu nennen, mindestens 10% der Gesamtkosten sind als Eigenanteil zu tragen. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) sowie Eigenleistungen erbracht werden.
Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme ist im Finanzierungsplan zu beziffern.
Was muss ich bei der bei der Stiftung Kunstfonds beantragten Fördersumme beachten?
Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme muss mindestens 5.000Euro betragen und darf sich maximal auf 30.000 Euro belaufen.
Was gibt es hinsichtlich EIGENANTEIL und EIGENLEISTUNG zu beachten?
Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt mindestens 10%. D.h. Sie müssen mindestens 10% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst bzw. durch Drittmittel (auch Sponsoring, Spenden) finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% der Gesamtausgaben (bis höchstens 30.000 Euro) betragen. Der Eigenanteil von 10% kann auch als Eigenleistung erbracht werden. Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.
Insgesamt können bis zu 30% der Fördersumme als EIGENLEISTUNGEN anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.
Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Förderzeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z.B. Kosten für Transporte, Produktionsmaterial und Honorare, Reisekosten, notwendige Versicherungen und Drucksachen. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen zwischen dem 01.05.2024 und dem 30.06.2026 erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein. Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.
Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?
Nicht zuwendungsfähig sind Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.
Wie rufe ich Fördermittel ab?
Für die Förderung ist zunächst ein Projektkonto einzurichten. Sämtliche Projekteinnahmen und -ausgaben müssen über das Projektkonto abgewickelt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten. Zum Mittelabruf bitte das hier zur Verfügung gestellte Formularnutzen und per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken.
Abgerufene Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden.
Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?
Mit Ende des Bewilligungszeitraums sind die Fördermittel mit einem sog. Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis ist digital einzureichen und beinhaltet:
- einen Sachbericht zum Projektinhalt
- den zahlenmäßigen Nachweis aller Projekteinnahmen und -ausgaben mit Belegliste analog zum mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, nach Zahlungsdatum chronologisch aufgelistet.
Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind ausschließlich die Nettobeträge anzusetzen. - Originalbelege sind auf Anforderung vorzulegen.
Eine Nichtvorlage des Verwendungsnachweises führt zu Rückforderungen der Zuwendung.
Zur Projektdurchführung
Wie unterschieden sich Durchführungszeitraum und Bewilligungszeitraum?
Der Durchführungszeitraum umfasst die Projektlaufzeit inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Nur Lieferungen und Leistungen, die dem Antragstellenden während des Durchführungszeitraums in Rechnung gestellt und bezahlt worden sind, sind zuwendungsfähig.
Der Bewilligungszeitraum umfasst den Durchführungszeitraum sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums) und die Prüfung der Verwendung durch die Stiftung Kunstfonds.
Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?
Mit der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Abschluss des Fördervertrags begonnen werden. Sofern Sie nach der Bewilligung nicht bis zum Vertragsabschluss warten können, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Bereits begonnene Projekt sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Wann stehen die Fördermittel zur Verfügung?
Die bewilligte Fördersumme steht nach Unterzeichnung des Fördervertrags grundsätzlich in voller Höhe bereit. Davon einbehalten werden rund 5 Prozent, die erst nach Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) ausgezahlt werden können.
Wie rufe ich Fördermittel ab?
Für die Förderung ist zunächst ein Projektkonto einzurichten. Sämtliche Projekteinnahmen und -ausgaben müssen über das Projektkonto abgewickelt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten.
Zum Mittelabruf bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular nutzen und per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken. Mit dem Mittelabruf sind PDF-Kopien von Rechnungen über mindestens die Höhe des gewünschten Auszahlungsbetrags einzureichen. Ausgezahlt werden Abschläge auf die maximal bewilligte Fördersumme ab 1.500 Euro. Bitte bündeln Sie die Rechnungen entsprechend und fordern auf Hundert abgerundete Auszahlungssummen an.
Was ist beim Mittelabruf zu beachten?
Zuerst müssen Sie fällige Projektkosten mit Eigen- bzw. Drittmitteln bezahlen, bis diese verbraucht sind. Erst dann dürfen Sie die Fördermittel der Stiftung Kunstfonds abrufen.
Ausgezahlte Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden. Bei Nichtbeachtung fallen Zinsen an!
Kann ich Mittel beim Kunstfonds abrufen, wenn zweckgebundene Drittmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, z.B. erst für das zweite Projektjahr bewilligt wurden?
Ja, wenn Drittmittel nachweisbar erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, können Sie dem genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend zwischenzeitlich Fördermittel bei der Stiftung Kunstfonds abrufen.
Kann ich für den Mittelabruf neben fälligen Rechnungen auch bereits bezahlte Rechnungen einreichen?
Sofern die Vorleistung über die Eigen- oder Drittmittel hinaus getätigt wurde, kann die projektbezogene Verwendung in der Höhe des Mittelabrufes durch bereits bezahlte Rechnungen nachgewiesen werden. Eigen- und Drittmittel sind grundsätzlich vor dem Mittelabruf beim Kunstfonds zu verausgaben.
Von der Stiftung Kunstfonds ausgezahlte Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden. Bei Nichtbeachtung fallen Zinsen an!
Was gibt es bei der letzten Rate zu beachten?
Bei Ihrem letzten Mittelabruf gibt es einen automatischen Einbehalt von in der Regel 5% der Gesamtfördersumme. Dieser Betrag wird erst nach der Projektabrechnung, d. h. nach der Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch die Stiftung Kunstfonds, ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass dennoch alle projektbezogenen Ausgaben (inkl. dieses Einbehalts) während der Durchführungszeit getätigt werden müssen.
Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Durchführungszeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z. B. Kosten für Transporte, Produktionsmaterial, Honorare, Reisekosten, projektbezogene Versicherungen und Drucksachen. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen innerhalb des im Vertrag genannten Durchführungszeitraums erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein. Nachträgliche Zahlungen finden ausnahmslos keine Berücksichtigung.
Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?
Nicht zuwendungsfähig sind u. a. Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden, Förderungen und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.
Was ist bei Vorsteuerberechtigung zu beachten?
Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer abzurufen.
Was gilt als Rechnung?
Eine Rechnung beinhaltet folgende Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (Geförderten)
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
Weiterhin können Eigenbelege (Formular) und bei Karten-Zahlungen Kassenbons als Rechnungsbeleg eingereicht werden.
Wie sind Barzahlungen nachzuweisen?
Ausgaben sind in der Regel ausschließlich über ein Projektkonto zu tätigen. Sollten Barzahlungen unvermeidlich sein, sind diese zu begründen, per Kassenbuch zu dokumentieren und mit Quittungen zu belegen. Auslagenerstattungen können vom Projektkonto getätigt werden, sofern die Quittungen/Zahlungsbelege beiliegen.
Wie sind Künstler:innen im Rahmen von Ausstellungen zu vergüten?
Bei Ausstellungsförderungen ist die Zahlung einer Ausstellungsvergütung gemäß der „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ des BBK-Bundesverbandes verpflichtend. Die Berücksichtigung der Vorgabe sollte nachvollziehbar im Kosten- und Finanzierungplan ausgewiesen werden und nach entsprechender Rechnungsstellung gezahlt werden.
Was gilt für die Vergütung von Künstler:innen für Tätigkeiten im Rahmen des Projekts? (Bei Ausstellungen s. Ausstellungsvergütung)
Die Honorare für mitwirkende bildende Künstler:innen müssen dem „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes folgen. Die Berücksichtigung der Vorgabe sollte nachvollziehbar im Kosten- und Finanzierungplan ausgewiesen und nach entsprechender Rechnungsstellung gezahlt werden.
Wie sind anteilige Personalkosten, Mieten nachzuweisen?
Anteilige Kosten wie Personal- oder Mietkosten können durch Eigenbeleg vom Projektkonto abgerufen werden. Der entsprechende Nachweis (z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeits- oder Mietvertrag inkl. Überweisungsbeleg/Kontoauszug) ist dem Eigenbeleg beizufügen.
Was bedeuten EIGENANTEIL – EIGENLEISTUNG – EIGENBELEG?
- Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt je nach Förderprogramm 10% (KUNSTFONDS_SoloProjekt, KUNSTFONDS_Publikation) oder 20% (KUNSTFONDS_Plattformen). D.h. Sie müssen mindestens 10% bzw. 20% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst tragen oder durch Drittmittel finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% bzw. 80% der Gesamtausgaben betragen.
- Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.
- In den Förderprogrammen KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation können insgesamt bis zu 30% der Fördersumme, im Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen bis zu 20% der Fördersumme, als EIGENLEISTUNG anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen EIGENBELEG (Formular) sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.
- Der EIGENBELEG (Formular) ist ein Beleg für eine Eigenleistung z.B. für das Honorar der projektverantwortlichen Künstler:in. Es ist ein selbst ausgestellter Beleg im Gegensatz zu einem Fremdbeleg (Rechnung). Der Eigenbeleg ist wie eine Rechnung vom Projektkonto zu bezahlen.
Was gilt für Reisekosten?
Alle Ausgaben sind grundsätzlich zu belegen. Für Fahrten mit dem Auto können in der Regel und ohne vorherige Beantragung 20 Cent pro Kilometer als Pauschale angesetzt werden, jedoch höchstens 150 Euro für Hin- und Rückfahrt.
Übernachtungskosten von bis zu 70 Euro inkl. Frühstück pro Nacht werden ohne weitere Begründung als notwendig anerkannt, höhere Übernachtungskosten sind zu begründen.
Was ist ein Zwischennachweis?
Wird das geförderte Projekt nicht innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen, ist zum 31.12. des Kalenderjahres über die in diesem Jahr erhaltene Fördersumme ein Zwischennachweis bei der Stiftung Kunstfonds einzureichen.
Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (ohne Belegliste), in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammengestellt sind.
Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?
Die Stiftung Kunstfonds erhält – sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde – spätestens drei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums einen schriftlichen Verwendungsnachweis, der im Onlineportal einzureichen ist und folgendes beinhaltet:
- ausgefüllte Vorlage für den Verwendungsnachweis (Excel-Tabelle), bestehend aus:
1. Titelblatt
2. SOLL-IST-Vergleich des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans mit Begründung eventueller Abweichungen. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettobeträge zu nennen.
3. Belegliste der Ausgaben und Einnahmen
4. Sachbericht (entfällt bei Publikationsförderung)
- Zahlungsbeweis zur Belegliste (Kontoauszug des Projektkontos)
- Evaluierungsbogen
- sofern gefördert: Ein Belegexemplar der Druckerzeugnisse/Publikation.
Wie weise ich auf die Förderung durch die Stiftung Kunstfonds hin?
In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds realisiert werden, sind die beiden Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website herunterladen: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte
Noch weitere Rückfragen?
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.