Reminder Programmänderung: Arbeitsstipendien, Projektzuschüsse und Werkverzeichnungen für 2023 entfallen
Stattdessen: NEUSTARTplus-Stipendien und NEUSTARTplus-Plattformen, Bewerbungen noch bis 15. September 2022, 24 Uhr.
Freiberuflich tätige bildende Künstler:innen können sich im NEUSTART KULTUR-Sonderförderprogramm „NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen“ für ein mit 18.000 Euro dotiertes Halbjahresstipendium bewerben.
Kunstvermittelnde Akteure können im Sonderförderprogramm „NEUSTARTplus Plattformen der bildenden Kunst“ Projektzuschüsse für analoge Vorhaben wie z.B. Ausstellungen, Symposien oder Tagungen beantragen.
Der Förderzeitraum für beide NEUSTARTplus-Programme ist vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023.
Bewerbungsschluss: 15. September 2022 (24 Uhr).
Alle Informationen zur Ausschreibung „NEUSTARTplus-Stipendium“ sowie ausführliche FAQs finden Sie hier.
Alle Informationen zur Ausschreibung „NEUSTARTplus Plattformen der bildenden Kunst“ sowie ausführliche FAQs finden Sie hier.
Die Gründe für das Aussetzen der drei regulären Kunstfonds-Programme im Förderjahr 2023 sind:
- Die Höhe der seitens der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung gestellten Mittel für das reguläre Kunstfonds-Programm 2023 entspricht dem Stand von 2019. Der Bedarf und die Antragszahlen sind seitdem jedoch stark gewachsen. Die Folgen einer Fortführung der Programme mit unzureichendem Budget wären sehr niedrige Förderquoten und eine ineffektive Förderpraxis. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden daher gebündelt und fließen größtenteils in das reguläre Ausstellungs- und Publikationsprogramm 2023. Die Bewerbungsfrist für dieses Programm ist bereits abgelaufen, die Geförderten werden vorrausichtlich Ende September 2022 bekannt gegeben.
- Das Sonderförderprogramm NEUSTARTplus-Stipendium ist in seiner Ausrichtung eine gute Alternative zu den Kunstfondsprogrammen „Arbeitsstipendium“ und „Zuschüsse für künstlerische Projekte“. Gleichzeitig ist es als ein Pilot-Stipendienprogramm zu verstehen: Es mit einer Fördersumme von 18.000 Euro pro Stipendium hoch dotiert, höher als die bisherigen Arbeitsstipendien. Der Förderzeitraum von 6 Monaten ist deutlich konzentrierter und resultiert aus den positiven Erfahrungen der mit 9.000 Euro dotierten NEUSTART KULTUR-Halbjahresstipendien. Die Erkenntnisse aus der Abwicklung der NEUSTARTplus-Programme werden die Basis für eine mögliche Neuausrichtung der Kunstfonds-Förderprogramme sein. Auch die Kunstfonds-Programme „Zuschüsse für künstlerische Projekte“ und „Förderung von Werkverzeichnungen“ werden ggf. weiterentwickelt.
REMINDER: Ausschreibung Kalinowski-Preis 2026
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt bis zum 31. Januar 2026 den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis aus. Der Förderpreis richtet sich an Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe und…
REMINDER: Die Förderprogramme KUNSTFONDS_Publikation und KUNSTFONDS_Stipendium sind gestartet
Freiberufliche bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos können sich bis zum 15. Januar 2026 (24 Uhr) für ein KUNSTFONDS_Stipendium oder für eine Förderung im Programm KUNSTFONDS_Publikation bewerben. Das KUNSTFONDS_Stipendium…
Förderjahr 2025: Stiftung Kunstfonds vergibt weitere KUNSTFONDS_Stipendien in Höhe von 396.000 Euro
Zusätzlich zu den bereits im Frühjahr vergebenen 54 Kunstfonds_Stipendien 2025 können dank einer Mittelaufstockung weitere 20 bildende Künstler:innen sowie ein Künstler:innen-Duo gefördert werden. Im September hat der Deutsche…