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FAQs: Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen

Sonderförderprogramm 20/21 – NEUSTART KULTUR: Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen (2. Auflage)
9.000 Euro für sechs Monate (Mai bis Oktober 2022)

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der Freien Bildenden Kunst. Darstellende Kunst, Musik und kulturelle Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag auf ein NEUSTART KULTUR-Stipendium stellen?

Seit mindestens 01.12.2020 dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler:innen, die solo-selbständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, können einen Antrag stellen. Sollten Sie sich nebenberuflich in einem Angestelltenverhältnis befinden, so muss dies unter einer 50%-Anstellung sein.

Bewerber:innen dürfen an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, ebenfalls ausgeschlossen. Diese Kriterien gelten bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung und auch für eine Förderung.

Wie stelle ich den Antrag?

Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungs-prozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Welche Angaben und Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen?

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellenden
  • Künstlerischer Lebenslauf (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Arbeitsvorhaben im Förderzeitraum (Mai bis Oktober 2022) in deutscher Sprache (max. 1000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Bildmaterial:
    • Verpflichtend: 5 bis 10 Werkbeispiele in Jpeg-Format (je max. 500 KB)
    • Optional: 1 PDF-Datei (max. 20 MB), 1 Vimeo-Link (max. 10 min.)
  • Nachweis über Wohnsitz in Deutschland (Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und Meldebescheinigung)

Wann ist die Deadline?

Die Antragsfrist endet am 31.01.2022, 24 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge, werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was ist ein Arbeitsvorhaben? Wann ist der Förderzeitraum?

Im Arbeitsvorhaben führen Sie kurz auf max. 1000 Zeichen incl. Leerzeichen aus, was Sie sich künstlerisch für den Förderzeitraum von Mai bis Oktober 2022 vorgenommen haben. Dies kann z.B. ein konkretes Kunstprojekt/Kunstproduktion sein, ein oder mehrere Ausstellungs- oder Publikationsvorhaben, Recherche-tätigkeiten bzw. -reisen oder PR-Maßnahmen wie Website-Erstellung/Relaunch.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie unbedingt auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Einreichen“. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

Arbeitsstipendium 2022:

Wenn Sie bereits einen Antrag auf ein Arbeitsstipendium mit Einreichfrist zum 31.Oktober 2021 gestellt habe, so können Sie zusätzlich auch einen Antrag auf ein NEUSTART KULTUR-Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen stellen. Sollten Sie ein Arbeitsstipendium zugesprochen bekommen, so können Sie das NEUSTART-KULTUR-Stipendium allerdings nicht zusätzlich erhalten.

Künstlerprojekt-Zuschuss 2022 / Katalogförderung 2022:

Sollten Sie einen Künstlerprojekt-Zuschuss oder eine Katalogförderung in 2022 erhalten, so wäre dies – insofern Sie nicht beide Anträge für das gleiche Projekt/Arbeitsvorhaben gestellt haben – kombinierbar. Sie könnten also beide Förderungen erhalten.

Kickstarter-Zuschuss für Absolvent:innen staatl. Kunsthochschulen:

Eine zeitgleiche Förderung ist ausgeschlossen.

Kann ich zeitgleich zw. Mai und Oktober 2022 andere Stipendien erhalten?

Nein, zeitgleiche Stipendien anderer Förderer, die aus dem NEUSTART KULTUR-Programm finanziert sind, schließen sich aus. Dies sind z.B. die 3. NEUSTART-Ausschreibung des Modul D „Digitale Vermittlungsformate“ des Deutschen Künstlerbundes, die Stipendien des Musikfonds, die stipendienähnliche Förderung des Fonds Darstellende Künste und das Sonderstipendium INITIAL der Akademie der Künste Berlin. Ebenso schließen sich zeitgleiche coronabedingte Stipendien der Bundesländer und der Kommunen aus.

Wann entscheidet die Jury?

Über die Förderungen entscheidet die Kommission für das Sonderförder-programms 20/21 NEUSTART KULTUR. Die 16-köpfige unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich im April 2022. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt unmittelbar nach Juryentscheid per E-Mail.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Stipendiums?

Das Stipendium wird in drei Raten ausbezahlt. Die erste Rate in Höhe von 4.000 Euro wird nach postalischer Übermittlung des original handschriftlich unterschriebenen Fördervertrags (in zweifacher Ausfertigung) ab Anfang Mai 2022 ausbezahlt. Die zweite Rate in Höhe von 4.000 Euro wird drei Monate später ausbezahlt. Die letzte Rate in Höhe von 1.000 Euro wird nach Vorlage und Prüfung des abschließenden Sachberichts zur Tätigkeit im Förderzeitraum überwiesen.

Kann ich den Förderzeitraum des Stipendiums verschieben?

Nein, als Förderzeitraum gilt der 01.05.2022 bis 31.10.2022. Eine Verschiebung des Förderzeitraums ist nicht möglich.

Was ist ein abschließender Sachbericht?

Der abschließende Sachbericht ist verpflichtend zw. 15.10. und 15.11.2022 digital als PDF im online-Portal auf bewerbung.kunstfonds.de einzureichen.

Ein Sachbericht besteht aus 1-2 Seiten Text und max. 5 Seiten Bildteil. Im Bericht fassen Sie zusammen, was Sie sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was Sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten Sie erreichen, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan? Was ist Ihr persönliches Resümee der Förderzeit? 

Wie ist das Stipendium zu versteuern?

Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 44 a und b EStG sind u.E. gegeben. Wir empfehlen im Einzelfall Ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren.

Wie weise ich auf die Förderung durch NEUSTART KULTUR hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch das Sonderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR realisiert werden, sind die beiden Logos des BKM-Programms NEUSTART KULTUR und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website herunterladen: zum Download

Was noch?

Die Fördergrundsätze finden sich unter kunstfonds.de/neustart-kultur/aktuelle-sonderfoerderprogramme/stipendien-2-auflage.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de

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