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REMINDER – AUSSCHREIBUNG Sonderförderprogramm: Residenzen für bildende Künstler:innen aus der Ukraine

Pressemitteilung.

Die Stiftung Kunstfonds setzt ein „Sonderförderprogramm Ukraine“ in Höhe von 500.000 Euro um. Die Mittel stammen aus dem vom Deutschen Bundestag bewilligten Sonderhaushalt „Ukraine“.

Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, bildende Künstler:innen, die aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und nun hier Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten benötigen, zu unterstützen. Einrichtungen, die für diese Künstler:innen Residenzen anbieten, sollen in ihrem Engagement gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind daher Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die in Deutschland Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit - sog. Residenzen - für seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtete bildende Künstler:innen zur Verfügung stellen.

Die geförderten Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale von bis zu 1.000 Euro für künstlerische Betreuung und Betriebskosten. Zusätzlich erhalten die Residenz-Künstler:innen ein monatliches Stipendium von je 1.500 Euro, das über die Einrichtungen ausgezahlt wird. Die Auswahl der Künstler:innen sowie die Antragstellung für Stipendien und Monatspauschalen erfolgt über die Einrichtungen.

Der Bewerbungsschluss ist der 31. August 2022 (24 Uhr).

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de.

Der Bewilligungszeitraum ist vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022. Bei kürzerer Residenzlaufzeit verkürzt sich der Bewilligungszeitraum entsprechend.

Während des Förderzeitraums darf der:die Künstler:in an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein und sich in keinem Angestelltenverhältnis befinden. Eine geringfügige Beschäftigung („Mini-Job“) ist jedoch zulässig.

Detaillierte Fördergrundsätze und Hinweise zur Antragstellung finden Sie HIER. 

FAQs (PDF) stehen HIER zur Verfügung.

Über die Förderungen entscheidet die Kommission zur Vergabe der Förderprogramme für Kunstvermittler:innen, Ausstellungen und Publikationen der Stiftung Kunstfonds. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich im September 2022.

Die Mittel für das Sonderförderprogramm „Residenzen für bildende Künstler:innen aus der Ukraine“ werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung gestellt.

Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.

Kontakt für Antragsteller:innen:

Claudia Rümmele
E: antrag@kunstfonds.de

Pressekontakt:

Jenny Fleischer
T: 0176 50128587
E: presse@kunstfonds.de

 

Über die Stiftung Kunstfonds: Die Stiftung Kunstfonds ist eine bundesweit agierende, autonome Fördereinrichtung, die getragen wird von Künstlerverbänden und Organisationen des Kunstbetriebs. Sie wird finanziell gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Stiftung Kulturwerk der VG-Bild-Kunst. Die Stiftung Kunstfonds setzt sich dafür ein, künstlerisches Schaffen bundesweit zu fördern und die Vermittlung zeitgenössischer bildender Kunst zu unterstützen. Sie vergibt Stipendien und Projektzuschüsse, unterstützt Kunstvermittler:innen bei Ausstellungen, Veröffentlichungen und Publikationen und erhält künstlerisches Lebenswerk. Die Stiftung Kunstfonds fördert und bewahrt künstlerische Qualität, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wechselnde Jurys, bestehend aus bildenden Künstler:innen, Galerist:innen, Kunstvereinsleiter:innen und Museumsvertreter:innen, entscheiden demokratisch über die jährliche Mittelvergabe. In allen Gremien der Stiftung Kunstfonds haben bildende Künstler:innen die Mehrheit. Die Zusammensetzung aller Gremien, unsere Stiftungssatzung sowie weitere Infos: www.kunstfonds.de

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