REMINDER: Ausschreibung Kalinowski-Preis 2022
Absolvent:innen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe können sich bis zum 31. Januar um die renommierte Auszeichnung bewerben.
Der Düsseldorfer Bildhauer und Grafiker Horst Egon Kalinowski (1924-2013) gründete noch zu seinen Lebzeiten im Jahr 2011 die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“. Die treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltete Nachlass-Stiftung hat den Zweck, das Werk Kalinowskis zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen, u.a. im Rahmen von Ausstellungen und wissenschaftlicher Forschung.
Darüber hinaus hat Kalinowski in seinem Testament verfügt, dass seine Nachlass-Stiftung aus ihren Erträgen einen Förderpreis für Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe auslobt, an der er selbst von 1972 bis zu seiner Emeritierung 1989 lehrte.
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis zum sechsten Mal aus.
Bewerben können sich ausschließlich Absolvent:innen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe, deren Abschluss (Diplom) nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2022.
Die Fördergrundsätze und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds. Per Post, E-Mail oder Fax eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Nora Höglinger
T:0228 33 65 690 14
E: info@kunstfonds.de
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