REMINDER – AUSSCHREIBUNG: Ausstellungs- und Publikationsförderung in 2023
Bewerbungsschluss: 30. Juni 2022.
Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kurator:innen können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.
Monografische Kataloge von bildenden Künstler:innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit bis zu 8.000 Euro gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das digitale Antragssystem der Stiftung Kunstfonds.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2022. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein.
Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Online-Antragstellung der Ausschreibungen finden Sie jeweils hier:
- Einzelkataloge von bildenden Künstler:innen
- Ausstellungen/Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
- Erstausstellung von qualifizierten bildenden Künstler:innen
- Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
Direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Ansprechperson ist Karla Kretz:
T: 0176 50498252
REMINDER: Ausschreibung Kalinowski-Preis 2026
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