ANKÜNDIGUNG: Die Ausschreibung für das Programm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung startet am 15. Juli 2024
Kunstwerke der zeitgenössischen bildenden Kunst sind wichtige Quellen unserer Gegenwart, die es zu erhalten gilt. Sie werden ein zentraler Bestandteil unseres künftigen Kunsterbes sein.
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig sind, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind.
Das Programm richtet sich an bildende Künstler:innen, an Künstler:innen-Duos sowie an deren Rechtsnachfolger:innen. Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro betragen
Die Ausschreibung des Programms startet am 15. Juli 2024 und endet am 26.08.2024 (24 Uhr). Anträge können erst zum Ausschreibungsstart über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds hochgeladen werden.
Weitere Infos zum Programm finden Sie HIER.
Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.
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Kassenschluss 2026: Hinweis für Geförderte
Aufgrund des Kassenschlusses des Bundes bitten wir alle Kunstfonds-Geförderten, ihre noch im Jahr 2026 benötigten Fördermittel spätestens bis zum 15.11.2026 abzurufen. Der Abruf erfolgt per Mittelabruf-Formular (PDF-Download) und…