Kassenschluss 2025: Hinweis für Geförderte
Aufgrund des Kassenschlusses des Bundes bitten wir alle Kunstfonds-Geförderten, ihre noch im Jahr 2025 benötigten Fördermittel spätestens bis zum 15.11.2025 abzurufen.
Der Abruf erfolgt per Mittelabruf-Formular (PDF-Download) und inklusive der zugehörigen Rechnungen bzw. Belege an folgende E-Mail: info@kunstfonds.de.
Mittelabrufe, die zwischen dem 16.11.2025 und 8.12.2025 eingehen, werden voraussichtlich am 2.1.2026 überwiesen.
Mittelabrufe, die nach dem 8.12.2025 eingehen, werden ab dem 5.1.2026 bearbeitet.
KUNSTFONDS_Stipendium: Ausschreibung startet am 1. November
Freiberufliche bildende Künstler:innen können sich ab dem 1. November 2026 für ein KUNSTFONDS_Stipendium bewerben. Das KUNSTFONDS_Stipendium ermöglicht bildenden Künstler:innen Freiraum für ein konzentriertes künstlerisches Arbeiten…
In eigener Sache: Stiftung Kunstfonds sucht Sachbearbeitung Förderprogramm in Elternzeitvertretung
Die Stiftung Kunstfonds ist eine bundesweit tätige Fördereinrichtung für bildende Kunst. Sie gehört zu den sechs Bundeskulturfonds und ist ein wichtiges Instrument in der Kulturpolitik des Bundes. Gleichzeitig ist der Kunstfonds als…
KUNSTFONDS_Publikation: Ausschreibung ist gestartet
Freiberufliche bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos können sich ab jetzt für eine Förderung bewerben. KUNSTFONDS_Publikation fördert analoge und digitale Einzelpublikationen. Das Programm unterstützt bildende Künstler:innen…


