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FAQs für Geförderte: Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen

Sonderförderprogramm 20/21 – NEUSTART KULTUR: Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen (2. Auflage)
9.000 Euro für sechs Monate (Mai bis Oktober 2022)

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel erhalten?

Arbeitsstipendium 2022:

Wenn Sie bereits einen Antrag auf ein Arbeitsstipendium mit Einreichfrist zum 31.Oktober 2021 gestellt habe, so können Sie zusätzlich auch einen Antrag auf ein NEUSTART KULTUR-Stipendium für freiberufliche bildende Künstler:innen stellen. Sollten Sie ein Arbeitsstipendium zugesprochen bekommen, so können Sie das NEUSTART-KULTUR-Stipendium allerdings nicht zusätzlich erhalten.

Künstlerprojekt-Zuschuss 2022 / Katalogförderung 2022:

Sollten Sie einen Künstlerprojekt-Zuschuss oder eine Katalogförderung in 2022 erhalten, so wäre dies – insofern Sie nicht beide Anträge für das gleiche Projekt/Arbeitsvorhaben gestellt haben – kombinierbar. Sie könnten also beide Förderungen erhalten.

Kickstarter-Zuschuss für Absolvent:innen staatl. Kunsthochschulen:

Eine zeitgleiche Förderung ist ausgeschlossen.

Kann ich zeitgleich zw. Mai und Oktober 2022 andere Stipendien erhalten?

Nein, zeitgleiche Stipendien anderer Förderer, die aus dem NEUSTART KULTUR-Programm finanziert sind, schließen sich aus. Dies sind z.B. die 3. NEUSTART-Ausschreibung des Modul D „Digitale Vermittlungsformate“ des Deutschen Künstlerbundes, die Stipendien des Musikfonds, die stipendienähnliche Förderung des Fonds Darstellende Künste und das Sonderstipendium INITIAL der Akademie der Künste Berlin. Ebenso schließen sich zeitgleiche Stipendien der Bundesländer und der Kommunen aus.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Stipendiums?

Das Stipendium wird in drei Raten ausbezahlt. Die erste Rate in Höhe von 4.000 Euro wird nach postalischer Übermittlung des original handschriftlich unterschriebenen Fördervertrags (in zweifacher Ausfertigung) Mitte Juni 2022 ausbezahlt. Die zweite Rate in Höhe von 4.000 Euro wird Mitte August ausbezahlt. Die letzte Rate in Höhe von 1.000 Euro wird nach Vorlage und Prüfung des abschließenden Sachberichts zur Tätigkeit im Förderzeitraum überwiesen.

Kann ich den Förderzeitraum des Stipendiums verschieben?

Nein, als Förderzeitraum gilt der 01.05.2022 bis 31.10.2022. Eine Verschiebung des Förderzeitraums ist nicht möglich.

Was ist ein abschließender Sachbericht?

Der abschließende Sachbericht ist verpflichtend zw. 15.10. und 15.11.2022 digital im online-Portal auf bewerbung.kunstfonds.de hochzuladen. Der Sachbericht ist in Fließtextform einzureichen und darf max. 2000 Zeichen umfassen. Im Bericht fassen Sie zusammen, was Sie sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was Sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten Sie erreichen, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan? Was ist Ihr persönliches Resümee der Förderzeit? 

Wie ist das Stipendium zu versteuern?

Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 44 a und b EStG sind u.E. gegeben. Wir empfehlen im Einzelfall Ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren.

Wie weise ich auf die Förderung durch NEUSTART KULTUR hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch das Sonderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR realisiert werden, sind die beiden Logos des BKM-Programms NEUSTART KULTUR und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website herunterladen: zum Download

Was noch?

Die Fördergrundsätze finden sich Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de

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