AUSSCHREIBUNG – Werkverzeichnung in 2020 für bildende Künstler*innen
Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/innen bzw. deren Rechtsnachfolger/innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.
BITTE BEACHTEN: Für die Programme A1, A2, A4 und B5 kann insgesamt nur ein Antrag alle zwei Jahre gestellt werden.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2020. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
Die Jury wird ihre Entscheidung im April/Mai 2020 treffen.
Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel.: 0228 33 65 69 14.
Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der VG Bild-Kunst.
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