AUSSCHREIBUNG: Ausstellungs- und Publikationsförderung in 2020
Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.
Monografische Kataloge von bildenden Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit – neu! – bis zu 8.000 Euro gefördert werden.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
H I N W E I S
Der Bewerbungsschluss für Einzel-Anträge von Künstler*innen für Stipendien und Projektzuschüsse in 2020 ist der 31. Oktober 2019.
KUNSTFONDS_Publikation: Ausschreibung startet am 1. Oktober
Freiberufliche bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos können sich ab dem 1. Oktober 2026 für eine Förderung im Programm KUNSTFONDS_Publikation bewerben. KUNSTFONDS_Publikation fördert analoge und digitale Einzelpublikationen.…
Förderbedarf steigt: 234 Bewerbungen im Programm KUNSTFONDS_Plattformen
Das Programm richtet sich an Einrichtungen, Kunstorte, freie Kurator:innen und Kollektive, die mit Projektvorhaben zeitgenössische bildende Kunst präsentieren und vermitteln. Die Ausschreibungsfrist endete am 31. August 2026. Die…
„Keine Kunst ohne Honorar“: Nachbericht zur KUNSTFONDS_Klausur#1
Rund 40 Vertreter:innen der bildenden Kunst – Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kunstfördernde – kamen Anfang Juli 2026 in der Akademie der Künste zusammen, um in einem konzentrierten Austausch über ein Anliegen zu diskutieren, das…

