Appell
Kreative zu arm für die Grundrente – Senkung des geforderten Mindesteinkommens
„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.
Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.
Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.
Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!
Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.
Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“ hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.
Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.“
Berlin, den 5. Februar 2020
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) // Deutsche Jazzunion // Deutscher Künstlerbund // GEDOK // Internationale Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK) // Internationales Künstlergremium (IKG) // ProQuote Film // Stiftung Kunstfonds // ADKV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine e. V.
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