• Förderung

Info für Geförderte

Hier finden Geförderte der Stiftung Kunstfonds alle relevanten Informationen zu Logoverwendung und -download, zur Fördermittelauszahlung und zum Verwendungsnachweis.


1. Logo-Download

Logo der Stiftung Kunstfonds

Download als TIF, 164x22mm bei 300dpi, 2 MB

Download als EPS, 234 KB

Logo der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 

Download als EPS, CMYK, 184 KB

Download als GIF für WEB, 8 KB

Download als GIF für WEB, 3 KB

ReadMe: Hinweis Schutzzone und EPS-Datei als PDF

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Jenny Fleischer: fleischer@kunstfonds.de 

2. Fördervertrag

Über die Förderung wird ein Vertrag zwischen der Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst und der Förderungsempfängerin bzw. des Förderungsempfängers abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • die Art und Höhe der Zuwendung
  • den Bewilligungszeitraum (inkl. evtl. vorzeitigem Maßnahmenbeginn)
  • die Abwicklung der Maßnahme und die Prüfung der Verwendung der Zuwendung entsprechend den Nr. 1 bis 7 ANBest-P
  • Kontodaten des Projektkontos bzw. beim KUNSTFONDS_Stipendium Kontodaten der Förderungsempfängerin bzw. des Förderungsempfängers

Zudem enthält der Vertrag  folgende Passagen im Wortlaut:

  • "Die Förderungsempfängerin/Der Förderungsempfänger versichert, dass bei der Realisierung des geförderten Projekts keine Rechte Dritter verletzt werden."
  • "Die Förderungsempfängerin/Der Förderungsempfänger verpflichtet sich, die Gesetze der BRD Deutschland einzuhalten."

3. Fördermittelauszahlung

Die bewilligte Fördersumme steht nach Unterzeichnung des Fördervertrags grundsätzlich in voller Höhe bereit. Davon einbehalten werden rund 5 Prozent, die erst nach Projektabrechnung („Verwendungsnachweis“) ausgezahlt werden können.

Ausgezahlte Fördergelder müssen innerhalb von 4  Wochen nach Abruf projektbezogen verausgabt werden. Die Förderung kann deshalb in mehreren Raten ausgezahlt werden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer abzurufen sind.

Der Mittelabruf erfolgt mit dem entsprechenden Formular und - wenn vertraglich so vereinbart - unter Vorlage von PDF-Kopien der Ausgabenbelege (Rechnungen, Kassenbons, Quittungen) per E-Mail an info@kunstfonds.de:

Mittelabruf-Formular bis 2023

Mittelabruf-Formular ab 2024

Eigenbeleg Info und Muster

Sollten Sie eine geringere Fördersumme als beantragt bewilligt bekommen haben oder sich zwischenzeitlich Änderungen im Budget ergeben haben, reichen Sie bitte einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan mitein. 

Kosten- und Finanzierungsplan Muster 2024

 

4. Verwendungsnachweis

Je nach fördervertraglicher Vereinbarung benötigt die Stiftung Kunstfonds zwei bzw. drei Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate einen schriftlichen Nachweis, um die Verwendung der Fördermittel zu überprüfen.


Stipendien

Für ein Stipendium besteht dieser Nachweis aus einem Sachbericht über die künstlerische Arbeit der Stipendiat:innen im Förderzeitraum. Der Sachbericht soll ein bis zwei Seiten Bericht und max. fünf Seiten Bildteil umfassen. Er fasst zusammen, was die Stipendiat:innen sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten erreicht werden, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan?
Bitte achten Sie darauf, dass alle Druckerzeugnisse, die im Förderzeitraum entstanden sind, die entsprechenden Förderhinweise und Logos enthalten.

 

Projektförderungen

Bei einer Projektförderung müssen zusätzlich zu einem Sachbericht zum Projektinhalt ein zahlenmäßiger Nachweis über die Ausgaben und Einnahmen sowie die gesammelten Original-Belege und Kontoauszüge in Höhe der bewilligen Fördersumme ggf. zuzüglich des Eigenanteils postalisch eingereicht werden an:

Stiftung Kunstfonds
- Verwendungsnachweis -
Weberstrasse 61
53113 Bonn


Bitte verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage:
Download Excel-Vorlage für Verwendungsnachweis (XLSX)

 

Ein vollständiger Verwendungsnachweis umfasst:

  • ausgefüllte Excel-Vorlage, bestehend aus:
  1. Titelblatt
  2. Belegliste der Ausgaben und Einnahmen
  3. Sachbericht (entfällt bei Publikations- und Katalogförderungen)
  • Original-Belege (Rechnungen, Quittungen, Kassenbons) und Kontoauszüge, gemäß der Belegliste sortiert
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit den SOLL- und IST-Beträgen nach Positionen sortiert, ggf. aufgetretene Abweichungen bitten wir zu begründen
  • Belegexemplare von Druckerzeugnissen/Publikationen
    Bitte achten Sie darauf, dass alle Druckerzeugnisse die vertraglich vereinbarten Förderhinweise und Logos enthalten.

 

NEUSTARTplus - Plattformen der bildenden Kunst

Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis digital ein auf https://bewerbung.kunstfonds.de

Bitte verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage für die Belegliste:
Download Excel-Vorlage für NEUSTARTplus-Belegliste (XLSX)