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REMINDER: Die Förderprogramme KUNSTFONDS_Publikation und KUNSTFONDS_Stipendium sind gestartet


Freiberufliche bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos können sich bis zum 15. Januar 2026 (24 Uhr) für ein KUNSTFONDS_Stipendium oder für eine Förderung im Programm KUNSTFONDS_Publikation bewerben.

Das KUNSTFONDS_Stipendium ist mit 18.000 Euro dotiert und hat einen Förderzeitraum von sechs Monaten. Es hat zum Ziel, bildenden Künstler:innen den Freiraum zu bieten, sich auf ihre künstlerische Arbeit zu konzentrieren und diese weiterzuentwickeln. 

ZUM FÖRDERPROGRAMM

Das Programm KUNSTFONDS_Publikation fördert analoge und digitale Einzelpublikationen. Es unterstützt bildende Künstler:innen mit einem Zuschuss von bis zu 24.000 € dabei, ihre künstlerischen Ideen und Arbeiten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Stiftung Kunstfonds finanziert das Programm mit den im September 2025 durch die Mitglieder des Deutschen Bundestags aufgestockten Finanzmitteln.

ZUM FÖRDERPROGRAMM

Bewerbungsfrist für beide Programme: 15. Januar 2026 (24 Uhr).

Die Programme werden von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der Mittel durchgeführt.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
E: antrag@kunstfonds.de

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