AUSSCHREIBUNG NEUSTART KULTUR – Sonderförderprogramm 20/21 – Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure

Bewerbungsschluss: 14. September 2020 (Online-Einreichung)
Kunstvermittelnde Akteure (z.B. Künstler*innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen) können sich ab sofort für eine Projektförderung bewerben, die die Vermittlung und den Konsum von bildender Kunst – sei es durch Gespräche, App + Video, Ausstellung, Verleih, Verkauf, Workshops etc. – nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregen und an der Kunst vorzugsweise niederschwellig teilhaben lassen.
Die Projekte sollen im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 stattfinden, ein Zuschuss bis max. 50.000 Euro (Vollfinanzierung, kein Eigenanteil erforderlich) kann beantragt werden.
Bewerbungsschluss ist der 14. September 2020. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig eingereicht sein. Die Jury wird ihre Entscheidung voraussichtlich Anfang Oktober treffen.
Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0228 33 65 69 14, E-Mail-Anfragen bitte an Nora Höglinger (hoeglinger@kunstfonds.de).
Das Sonderförderprogramm 20/21 wird ermöglicht durch das Hilfspaket NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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