AUS AKTUELLEM ANLASS ...
… erinnern wir erneut an die satzungsgemäßen Grundsätze der Stiftung Kunstfonds:
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die Stiftung Kunstfonds unterstützt künstlerisches Schaffen und die Entwicklung künstlerischer Initiativen, soweit diese für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind. Sie fördert gleichzeitig das Bemühen, zeitgenössische Kunst weiteren Bevölkerungskreisen zu vermitteln. Gefördert werden einzelne Künstler*innen ebenso wie Modellvorhaben mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
- Über die Vergabe von Förderungen entscheiden unabhängige, vom Stiftungsrat gewählte Jurys aus künstlerisch bzw. fachlich qualifizierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands.
- Die Jurys entscheiden über eine Förderung ausschließlich anhand der künstlerischen Qualität. Die künstlerische Arbeit der Stipendiat*innen und die Projekte müssen einem bundesweit herausragenden Qualitätsmaßstab entsprechen.
… weisen wir im Einzelnen auf Folgendes hin:
- Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. Kriterium für eine Förderung ist die künstlerische Qualität. Wir überprüfen deshalb auch nicht die finanziellen Verhältnisse jedes Künstlers oder jeder Künstlerin, die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.
- Das Auswahlkriterium der künstlerischen Qualität galt auch für das Förderprogramm „Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde. Weder das Geschlecht, noch die soziale und ökonomische Situation der Antragstellenden waren deshalb von der Jury zu berücksichtigen.
- Stipendien der Stiftung Kunstfonds können nur im Hauptberuf freischaffend tätige bildende Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, erhalten.
- Eine Doppelförderung des „Stipendium für bildende Künstler*innen“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde, und dem „Sonderstipendium des Landes Berlin“, ausgeschrieben ab dem 31.8.20, ist ausgeschlossen.
- Alle den Vergaberichtlinien entsprechenden Anträge werden von den Jurys geprüft und mehrheitlich entschieden, es erfolgt keine Vorauswahl durch den Vorstand oder die Verwaltung. Die Jurys entscheiden nach einem vorab beschlossenen Punktsystem.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand & Team der Stiftung Kunstfonds
Kunstfonds vergibt rund 1,37 Mio. Euro im Programm KUNSTFONDS_Plattformen
Bis zur Einreichfrist am 31. Januar 2024 erhielt die Stiftung Kunstfonds 313 Anträge. Im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens hat die Fachjury nun 39 Projektvorhaben zur Förderung ausgewählt. Mit dem Förderprogramm KUNSTFONDS_P…
Hohe Antragszahlen: Für das Förderprogramm 2024 erhält die Stiftung Kunstfonds 2.869 Bewerbungen
Mit 1.809 Bewerbungen verzeichnet das KUNSTFONDS_Stipendium die meisten Anträge. Im Programm KUNSTFONDS_Publikation liegt die Antragszahl mit 453 Bewerbungen ebenfalls hoch. Im Programm KUNSTFONDS_Plattformen gingen 313, im Programm KUN…
Anna Schwehr ist Kalinowski-Preisträgerin 2024
PRESSEMITTEILUNG Die Stiftung Kunstfonds vergibt den mit 10.000 Euro dotierten Förderpreis der Nachlass-Stiftung Prof. Horst Egon Kalinowski zum achten Mal. Die Künstlerin Anna Schwehr wurde von einer Fachjury, der die Künstler:innen…