AUS AKTUELLEM ANLASS ...
… erinnern wir erneut an die satzungsgemäßen Grundsätze der Stiftung Kunstfonds:
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die Stiftung Kunstfonds unterstützt künstlerisches Schaffen und die Entwicklung künstlerischer Initiativen, soweit diese für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind. Sie fördert gleichzeitig das Bemühen, zeitgenössische Kunst weiteren Bevölkerungskreisen zu vermitteln. Gefördert werden einzelne Künstler*innen ebenso wie Modellvorhaben mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
- Über die Vergabe von Förderungen entscheiden unabhängige, vom Stiftungsrat gewählte Jurys aus künstlerisch bzw. fachlich qualifizierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands.
- Die Jurys entscheiden über eine Förderung ausschließlich anhand der künstlerischen Qualität. Die künstlerische Arbeit der Stipendiat*innen und die Projekte müssen einem bundesweit herausragenden Qualitätsmaßstab entsprechen.
… weisen wir im Einzelnen auf Folgendes hin:
- Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. Kriterium für eine Förderung ist die künstlerische Qualität. Wir überprüfen deshalb auch nicht die finanziellen Verhältnisse jedes Künstlers oder jeder Künstlerin, die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.
- Das Auswahlkriterium der künstlerischen Qualität galt auch für das Förderprogramm „Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde. Weder das Geschlecht, noch die soziale und ökonomische Situation der Antragstellenden waren deshalb von der Jury zu berücksichtigen.
- Stipendien der Stiftung Kunstfonds können nur im Hauptberuf freischaffend tätige bildende Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, erhalten.
- Eine Doppelförderung des „Stipendium für bildende Künstler*innen“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde, und dem „Sonderstipendium des Landes Berlin“, ausgeschrieben ab dem 31.8.20, ist ausgeschlossen.
- Alle den Vergaberichtlinien entsprechenden Anträge werden von den Jurys geprüft und mehrheitlich entschieden, es erfolgt keine Vorauswahl durch den Vorstand oder die Verwaltung. Die Jurys entscheiden nach einem vorab beschlossenen Punktsystem.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand & Team der Stiftung Kunstfonds
Stellungnahme des Vorstands und des Stiftungsrates der Stiftung Kunstfonds zur Abfrage von Jurylisten durch den Bundeskulturbeauftragten für Kultur und Medien
Veröffentlicht am: 27. März 2026 Wie kürzlich in Medien wie „Der Spiegel“ und der Deutschen Presseagentur berichtet, gab es Ende Februar eine Abfrage seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an einige…
HINWEIS: Ausschreibung KUNSTFONDS_Plattformen startet am 1. Mai 2026
Das Programm richtet sich an Einrichtungen, Kunstorte, freie Kurator:innen und Kollektive, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren und vermitteln. Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte Projektvorhaben der…
In eigener Sache: Stiftung Kunstfonds sucht neue Leitung des Künstler:innenarchivs
Die Stiftung Kunstfonds ist eine bundesweit agierende, autonome Fördereinrichtung mit Sitz in Bonn, die getragen wird von Künstler:innenverbänden und Organisationen des Kunstbetriebs. Sie wird gefördert vom Beauftragten der…
