Aktualisiert: FAQs Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR

Stipendium für bildende Künstler*innen
1. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen. Das entscheidende Kriterium hierbei ist die Immatrikulation an einer Hochschule. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht immatrikuliert sein, dies gilt auch für PhD-Studiengänge und postgraduale Studien, Teilzeit- sowie Vollzeitstudien.
2. Das Stipendium wendet sich an freiberufliche, solo-selbstständige bildende Künstler*innen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, da ihnen jegliche Einkommen weggebrochen sind. Sollten Sie noch einer weiteren beruflichen Tätigkeit nachkommen, so muss die freiberufliche künstlerische Tätigkeit sowohl zeitlich als auch, was Ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit betrifft, überwiegen.
3. Das Arbeitsvorhaben im Förderzeitraum ist frei zu wählen, es muss keine direkte inhaltliche Bezugnahme auf die Corona-Pandemie stattfinden, gleichwohl Ihren „Weg durch die und aus der Krise heraus“ aufzeigen. Bitte skizzieren Sie, was Sie während des Stipendiums vorhaben, welche Projekte und/oder Ausstellungen Sie planen.
Projektförderung für kunstvermittelnden Akteure
1. Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
2. Nur Kosten, die zusätzlich und nur für die Realisierung des vorgestellten Projekts anfallen, können beantragt werden. Laufende Kosten wie Miete oder Stammpersonal gehören nicht dazu. Auch investive Kosten, z. B. für technische Anschaffungen (Computer, Drucker, Kameras) oder Ausstattungen (Mobiliar, Renovierungskosten), die nicht ausschließlich projektbezogen anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.
3. Honorarauszahlungen der/s Zuwendungsempfängers/in an sich selbst sind nicht zulässig („In-Sich-Geschäft“), sog. Eigenhonorare daher ausgeschlossen.
4. Kosten- und Finanzierungsplan: Im Kostenplan listen Sie uns die einzelnen Posten der Kosten auf, die Ihnen zur Umsetzung Ihres Projekts entstehen werden. Im Finanzierungsplan geben Sie an, welche Summe Sie beim Kunstfonds beantragen und falls Sie Eigen- bzw. Drittmittel in das Projekt einfließen lassen, in welcher Höhe und von welcher Stelle diese kommen.
5. Für Projektförderungen gelten stets die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), deren aktuelle Version Ihnen hier zum Download bereit steht.
Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
REMINDER: Ausschreibung Kalinowski-Preis 2026
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt bis zum 31. Januar 2026 den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis aus. Der Förderpreis richtet sich an Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe und…
REMINDER: Die Förderprogramme KUNSTFONDS_Publikation und KUNSTFONDS_Stipendium sind gestartet
Freiberufliche bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos können sich bis zum 15. Januar 2026 (24 Uhr) für ein KUNSTFONDS_Stipendium oder für eine Förderung im Programm KUNSTFONDS_Publikation bewerben. Das KUNSTFONDS_Stipendium…
Förderjahr 2025: Stiftung Kunstfonds vergibt weitere KUNSTFONDS_Stipendien in Höhe von 396.000 Euro
Zusätzlich zu den bereits im Frühjahr vergebenen 54 Kunstfonds_Stipendien 2025 können dank einer Mittelaufstockung weitere 20 bildende Künstler:innen sowie ein Künstler:innen-Duo gefördert werden. Im September hat der Deutsche…