AUSSCHREIBUNG – Werkverzeichnung in 2020 für bildende Künstler*innen
Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/innen bzw. deren Rechtsnachfolger/innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.
BITTE BEACHTEN: Für die Programme A1, A2, A4 und B5 kann insgesamt nur ein Antrag alle zwei Jahre gestellt werden.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2020. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
Die Jury wird ihre Entscheidung im April/Mai 2020 treffen.
Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel.: 0228 33 65 69 14.
Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der VG Bild-Kunst.
AUSSCHREIBUNG: Kalinowski-Preis 2024
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis aus. Der Förderpreis richtet sich an Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe und wird zum 8. Mal vergeben. …
NEUSTARTplus: Verwendungsnachweise und Sachberichte digital einreichen
Die Programmlinie NEUSTARTplus endet am 30.06.2023. Geförderte Plattformen und Stipendiat:innen können ab sofort ihre Förderung im Antragsportal https://bewerbung.kunstfonds.de digital und unkompliziert abschließen, indem sie den…
Jill Kiddon ist Kalinowski-Preisträgerin 2023
PRESSEMITTEILUNG. Die Stiftung Kunstfonds vergibt den mit 10.000 Euro dotierten Förderpreis der Nachlass-Stiftung Prof. Horst Egon Kalinowski zum siebten Mal. Jill Kiddon wurde von einer Fachjury, der die Künstler:innen Heidi Specker,…