• Kunsterbe

Aufnahme ins Künstler:innenarchiv


Bewerbung

Welches Œuvre in das Künstler:innenarchiv aufgenommen wird, entscheidet die Stiftung Kunstfonds in einem transparenten Prozess.  

  1. Im ersten Schritt trifft eine Kommission, bestehend aus bildenden Künstler:innen, Museumsleiter:innen und Galerist:innen, eine Auswahl. Die Jury tagt einmal jährlich und beurteilt ausschließlich die künstlerische Qualität der Bewerber:innen (Künstler:innen/Nachlassgeber:innen).
  2. Nach positiver Empfehlung durch die Auswahlkommission vereinbaren die Stiftung Kunstfonds und die Künstler:innen bzw. Nachlassgeber:innen gemeinsam die vertraglichen Konditionen. Hierbei wird sowohl der konservatorische Befund der einzelnen Kunstwerke als auch das Volumen des Konvoluts berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein künstlerischer Nachlass aufgenommen wird, fällt rechtsverbindlich der Stiftungsrat. 
  3. Nachdem der Stiftungsrat einer Aufnahme zugestimmt hat, wird der vorab besprochene Vertrag unterzeichnet. Anschließend können die Kunstwerke in das Künstler:innenarchiv aufgenommen, nach Brauweiler gebracht und dort magaziniert werden. Die Transportkosten hierfür tragen in der Regel die Künstler:innen bzw. Nachlassgeber:innen.
  4. Je nach vertraglicher Gestaltung können künstlerische Nachlässe auch an ihrem angestammten Ort verbleiben. Sie werden dann als unselbstständige Stiftung der Stiftung Kunstfonds angegliedert und von uns treuhänderisch verwaltet.

Sie möchten sich als Künstler:in oder Nachlassgeber:in um die Aufnahme in das Künstler:innenarchiv bewerben? Dies ist jederzeit formlos möglich. Wir beraten Sie gern.

Ihre Ansprechpartnerin:
Anna Wondrak, Leitung Künstler:innenarchiv
nachlass@kunstfonds.de