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FAQs KUNSTFONDS_Plattformen

für kunstvermittelnde Akteur:innen

max. 80.000 Euro, mind. 10.000 Euro, mind. 20% Eigenanteil; Antragssumme über 50 % der Gesamtprojektkosten, Gesamtprojektkosten max. 160.000 Euro


Zur Antragsstellung allgemein

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?

  • Für freiberufliche bildende Künstler:innen wird ab dem 1. November 2024 das Programm KUNSTFONDS_Stipendium ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025, 24 Uhr.

Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihrer Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

Nein. Antragstellung und Förderung sind grundsätzlich alle 2 Jahre in nur einem der Förderprogramme möglich. Maßgeblich ist das Förderjahr.

Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?

Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten. Von einer Förderung im Förderjahr 2025 ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:

  • einen Antrag für eine Förderungim Jahr 2024 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben,
  • im Förderjahr 2024 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben,
  • in den letzten 15 Jahren (2010 bis einschließlich 2024) ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben. Dies umfasst das Arbeitsstipendium (bis 2022) das NEUSTARTplus_Stipendium (2023) und das KUNSTFONDS_Stipendium (2024).

Ferner ausgeschlossen sind Künstler:innen, die:

  • jemals den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben,
  • zeitgleich ein anderes Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten,
  • zeitgleich eine Förderung mit Aufenthaltspflicht („Residency“) erhalten,
  • in den letzten zwei Jahren in einer Vergabejury der Stiftung Kunstfonds tätig waren,
  • Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.

 

Zu den Förderrichtlinien KUNSTFONDS_Plattformen

Was ist das Anliegen dieses Förderprogramms?

Das Förderprogramm will dauerhafte physische Orte der Begegnung und des Diskurses, auch abseits der Kunstmetropolen, stärken mit dem Ziel, bildende Kunst und ihren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln. Des Weiteren will das Förderprogramm ortsunabhängige freie Künstler:inneninitiativen unterstützen mit dem Ziel, Netzwerke zu etablieren und Ideen zu entwickeln, um die Kunstszene nachhaltig zu stabilisieren und der Gesellschaft insgesamt zu öffnen.

Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationenzur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland mit überregionaler Wirkung, die seit mindestens 01.01.2021 an einem festen Standort bildende Kunst ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen. Dies sind z. B. Kunst- und Atelierhäuser, Produzent:innengalerien, Kunstvereine und freie Kunstorte.

Ferner antragsberechtigt sind nicht-ortsfeste Kollektive bildender Künstler:innen und Kunstakteur:innen sowie soloselbständige Kurator:innen, die an wechselnden öffentlichen und überregional wirkenden Orten in Deutschland ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen unternehmen.

Was ist ein Projekt?

Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben (z. B. eine oder mehrere Ausstellungen, Symposium, Konferenz), das einen Anfang und ein Ende hat („Bewilligungszeitraum“) und ein bestimmtes Ziel verfolgt. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benenn- und bezifferbar sein. Geförderte Projekte müssen im Inland durchgeführt werden.

Wann muss das Projekt starten?

Das beantragte Projekt muss zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 beginnen. Das Projekt darf erst nach Abschluss eines Fördervertrags, in dem der Bewilligungszeitraum festgelegt wird, beginnen. Falls ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wird, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig.

Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Die Projektdurchführung muss spätestens am 30.06.2026 abgeschlossen sein. Die Nachbereitung (einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Stiftung Kunstfonds) muss bis 31.08.2026 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt endet der Bewilligungszeitraum spätestens.

Was ist eine Projektbeschreibung?

Eine Projektbeschreibung schildert auf 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen was, wann, wo passieren soll. Sie benennt die am Projekt beteiligten Künstler:innen, beschreibt die erforderlichen Maßnahmen und erläutert das Projektziel.

Was soll der Zeitplan der Projektumsetzung beinhalten?

Der Zeitplan sollte nähere zeitliche Angaben zur Vor- und Nachbereitungs- sowie zur Durchführungsdauer des geförderten Projekts beinhalten.

Was soll das Projekt-Dossier beinhalten?

Das Projekt-Dossier kann eine ausführlichere, grafisch gestaltete Projektbeschreibung, erste Visualisierungen Ihres Projektes und vor allem Bildmaterial der am Projekt beteiligten Künstler:innen beinhalten. Es dient primär der visuellen Veranschaulichung Ihrer Projektidee.

Welches zusätzliche Bildmaterial (JPG) soll ich hochladen?

Neben dem Projekt-Dossier sind auch 5 JPG-Abbildungen verpflichtend in den Antrag hochzuladen. Bitte laden Sie hier Abbildung zum beantragten Projekt hoch.

Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?

Der Kostenplan listet alle Ausgaben auf, die zur Planung und Realisierung eines Projekts erforderlich und angemessen sind, z. B. Kosten für Reisen, Transporte, Produktionsmaterial, Honorare, Versicherung.

Im Finanzierungsplan sind die erwarteten Einnahmen zu nennen, mindestens 20% der Gesamtkosten sind als Eigenanteil zu tragen. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nach-zuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) sowie Eigenleistungen erbracht werden.

Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme ist im Finanzierungsplan zu beziffern. 

Was muss ich bei der beantragten Fördersumme beachten?

Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000 Euro betragen und darf sich maximal auf 80.000 Euro belaufen.

Sie soll zudem mindestens 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen. Gesamtprojektkosten sind alle projektbezogenen Kosten einschließlich eventueller im Bewilligungszeitraum anteiliger laufender Kosten einer Einrichtung. Insgesamt dürfen die Gesamtprojektkosten 160.000 Euro nicht übersteigen.

Wieviel Eigenanteil ist erforderlich und wie kann ich diesen erbringen?

Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 20%. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) sowie Eigenleistungen erbracht werden. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Bundesländer, Kommunen) sind ausdrücklich zulässig und erwünscht.

Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Förderzeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z. B. Kosten für Transporte, Produktionsmaterial und Honorare, Reisekosten, notwendige Versicherungen und Drucksachen. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen zwischen dem 01.04.2024 und dem 30.06.2026 erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein. Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.

Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?

Nicht zuwendungsfähig sind Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.

Wie rufe ich Fördermittel ab?

Für die Förderung ist zunächst ein Projektkonto einzurichten. Sämtliche Projekteinnahmen und -ausgaben müssen über das Projektkonto abgewickelt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten. Zum Mittelabruf bitte das hier zur Verfügung gestellte Formularnutzen und per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken. Abgerufene Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden.

Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?

Mit Ende des Bewilligungszeitraums sind die Fördermittel mit einem sog. Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis ist digital einzureichen und beinhaltet:

  • einen Sachbericht zum Projektinhalt
  • den zahlenmäßigen Nachweis aller Projekteinnahmen und -ausgaben mit Belegliste analog zum mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, nach Zahlungsdatum chronologisch aufgelistet.
    Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind ausschließlich die Nettobeträge anzusetzen.
  • Originalbelege sind auf Anforderung vorzulegen.

Eine Nichtvorlage des Verwendungsnachweises führt zu Rückforderungen der Zuwendung.

Zur Projektdurchführung

Wie unterschieden sich Durchführungszeitraum und Bewilligungszeitraum?

Der Durchführungszeitraum umfasst die Projektlaufzeit inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Nur Lieferungen und Leistungen, die dem Antragstellenden während des Durchführungszeitraums in Rechnung gestellt und bezahlt worden sind, sind zuwendungsfähig.

Der Bewilligungszeitraum umfasst den Durchführungszeitraum sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums) und die Prüfung der Verwendung durch die Stiftung Kunstfonds.

Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?

Mit der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Abschluss des Fördervertrags begonnen werden. Sofern Sie nach der Bewilligung nicht bis zum Vertragsabschluss warten können, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Bereits begonnene Projekt sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wann stehen die Fördermittel zur Verfügung?

Die bewilligte Fördersumme steht nach Unterzeichnung des Fördervertrags grundsätzlich in voller Höhe bereit. Davon einbehalten werden rund 5 Prozent, die erst nach Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) ausgezahlt werden können.

Wie rufe ich Fördermittel ab?

Für die Förderung ist zunächst ein Projektkonto einzurichten. Sämtliche Projekteinnahmen und -ausgaben müssen über das Projektkonto abgewickelt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten.

Zum Mittelabruf bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular nutzen und per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken. Mit dem Mittelabruf sind PDF-Kopien von Rechnungen über mindestens die Höhe des gewünschten Auszahlungsbetrags einzureichen. Ausgezahlt werden Abschläge auf die maximal bewilligte Fördersumme ab 1.500 Euro. Bitte bündeln Sie die Rechnungen entsprechend und fordern auf Hundert abgerundete Auszahlungssummen an.

Was ist beim Mittelabruf zu beachten?

Zuerst müssen Sie fällige Projektkosten mit Eigen- bzw. Drittmitteln bezahlen, bis diese verbraucht sind. Erst dann dürfen Sie die Fördermittel der Stiftung Kunstfonds abrufen.

Ausgezahlte Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden. Bei Nichtbeachtung fallen Zinsen an!

Kann ich Mittel beim Kunstfonds abrufen, wenn zweckgebundene Drittmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, z.B. erst für das zweite Projektjahr bewilligt wurden?

Ja, wenn Drittmittel nachweisbar erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, können Sie dem genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend zwischenzeitlich Fördermittel bei der Stiftung Kunstfonds abrufen.

Kann ich für den Mittelabruf neben fälligen Rechnungen auch bereits bezahlte Rechnungen einreichen?

Sofern die Vorleistung über die Eigen- oder Drittmittel hinaus getätigt wurde, kann die projektbezogene Verwendung in der Höhe des Mittelabrufes durch bereits bezahlte Rechnungen nachgewiesen werden. Eigen- und Drittmittel sind grundsätzlich vor dem Mittelabruf beim Kunstfonds zu verausgaben.

Von der Stiftung Kunstfonds ausgezahlte Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden. Bei Nichtbeachtung fallen Zinsen an!

Was gibt es bei der letzten Rate zu beachten?

Bei Ihrem letzten Mittelabruf gibt es einen automatischen Einbehalt von in der Regel 5% der Gesamtfördersumme. Dieser Betrag wird erst nach der Projektabrechnung, d. h. nach der Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch die Stiftung Kunstfonds, ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass dennoch alle projektbezogenen Ausgaben (inkl. dieses Einbehalts) während der Durchführungszeit getätigt werden müssen.

Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Durchführungszeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z. B. Kosten für Transporte, Produktionsmaterial, Honorare, Reisekosten, projektbezogene Versicherungen und Drucksachen. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen innerhalb des im Vertrag genannten Durchführungszeitraums erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein. Nachträgliche Zahlungen finden ausnahmslos keine Berücksichtigung.

Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?

Nicht zuwendungsfähig sind u. a. Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden, Förderungen und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.

Was ist bei Vorsteuerberechtigung zu beachten?

Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer abzurufen.

Was gilt als Rechnung?

Eine Rechnung beinhaltet folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (Geförderten)
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Weiterhin können Eigenbelege (Formular) und bei Karten-Zahlungen Kassenbons als Rechnungsbeleg eingereicht werden.

Wie sind Barzahlungen nachzuweisen?

Ausgaben sind in der Regel ausschließlich über ein Projektkonto zu tätigen. Sollten Barzahlungen unvermeidlich sein, sind diese zu begründen, per Kassenbuch zu dokumentieren und mit Quittungen zu belegen. Auslagenerstattungen können vom Projektkonto getätigt werden, sofern  die Quittungen/Zahlungsbelege beiliegen.

Wie sind Künstler:innen im Rahmen von Ausstellungen zu vergüten?

Bei Ausstellungsförderungen ist die Zahlung einer Ausstellungsvergütung gemäß der „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ des BBK-Bundesverbandes verpflichtend. Die Berücksichtigung der Vorgabe sollte nachvollziehbar im Kosten- und Finanzierungplan ausgewiesen werden und nach entsprechender Rechnungsstellung gezahlt werden.

Was gilt für die Vergütung von Künstler:innen für Tätigkeiten im Rahmen des Projekts? (Bei Ausstellungen s. Ausstellungsvergütung)

Die Honorare für mitwirkende bildende Künstler:innen müssen dem „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes folgen. Die Berücksichtigung der Vorgabe sollte nachvollziehbar im Kosten- und Finanzierungplan ausgewiesen und nach entsprechender Rechnungsstellung gezahlt werden. 

Wie sind anteilige Personalkosten, Mieten nachzuweisen?

Anteilige Kosten wie Personal- oder Mietkosten können durch Eigenbeleg vom Projektkonto abgerufen werden. Der entsprechende Nachweis (z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeits- oder Mietvertrag inkl. Überweisungsbeleg/Kontoauszug) ist dem Eigenbeleg beizufügen.

Was bedeuten EIGENANTEIL – EIGENLEISTUNG – EIGENBELEG?

  • Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt je nach Förderprogramm 10% (KUNSTFONDS_SoloProjekt, KUNSTFONDS_Publikation) oder 20% (KUNSTFONDS_Plattformen). D.h. Sie müssen mindestens 10% bzw. 20% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst tragen oder durch Drittmittel finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% bzw. 80% der Gesamtausgaben betragen.
  • Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.
  • In den Förderprogrammen KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation können insgesamt bis zu 30% der Fördersumme, im Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen bis zu 20% der Fördersumme, als EIGENLEISTUNG anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen EIGENBELEG (Formular) sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.
  • Der EIGENBELEG (Formular) ist ein Beleg für eine Eigenleistung z.B. für das Honorar der projektverantwortlichen Künstler:in. Es ist ein selbst ausgestellter Beleg im Gegensatz zu einem Fremdbeleg (Rechnung). Der Eigenbeleg ist wie eine Rechnung vom Projektkonto zu bezahlen.

Was gilt für Reisekosten?

Alle Ausgaben sind grundsätzlich zu belegen. Für Fahrten mit dem Auto können in der Regel und ohne vorherige Beantragung 20 Cent pro Kilometer als Pauschale angesetzt werden, jedoch höchstens 150 Euro für Hin- und Rückfahrt.

Übernachtungskosten von bis zu 70 Euro inkl. Frühstück pro Nacht werden ohne weitere Begründung als notwendig anerkannt, höhere Übernachtungskosten sind zu begründen.

Was ist ein Zwischennachweis?

Wird das geförderte Projekt nicht innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen, ist zum 31.12. des Kalenderjahres über die in diesem Jahr erhaltene Fördersumme ein Zwischennachweis bei der Stiftung Kunstfonds einzureichen.

Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (ohne Belegliste), in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammengestellt sind.

Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?

Die Stiftung Kunstfonds erhält – sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde – spätestens drei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums einen schriftlichen Verwendungsnachweis, der im Onlineportal einzureichen ist und folgendes beinhaltet:

- ausgefüllte Vorlage für den Verwendungsnachweis (Excel-Tabelle), bestehend aus:

1. Titelblatt

2. SOLL-IST-Vergleich des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans mit Begründung eventueller Abweichungen. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettobeträge zu nennen.

3. Belegliste der Ausgaben und Einnahmen

4. Sachbericht (entfällt bei Publikationsförderung)

- Zahlungsbeweis zur Belegliste (Kontoauszug des Projektkontos)

- Evaluierungsbogen

- sofern gefördert:  Ein Belegexemplar der Druckerzeugnisse/Publikation.

Wie weise ich auf die Förderung durch die Stiftung Kunstfonds hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds realisiert werden, sind die beiden Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website herunterladen: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte

Noch weitere Rückfragen?

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.