Struktur

Organe und Gremien der Stiftung Kunstfonds
Die Stiftung Kunstfonds ist eine autonome Fördereinrichtung. Ein wichtiger Grundsatz unserer Stiftung lautet: In allen Gremien der Stiftung Kunstfonds haben bildende Künstler:innen stets die Mehrheit.
Grundsätzliche Fragen der Stiftung werden vom Stiftungsrat demokratisch entschieden. Auch Beschlüsse über Zustiftungen und die Betreuung von Künstler:innennachlässen trifft der Stiftungsrat. Er wählt außerdem sämtliche weitere Gremien: den Vorstand, das Kuratorium, die beiden Kommissionen und den Beirat für das Künstler:innenarchiv.
Mitglieder des Stiftungsrats sind:
- Akademie der Künste, Berlin (AdK)
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV)
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
- Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler
- Deutscher Künstlerbund
- GEDOK-Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde
- Internationales Künstlergremium IKG
- Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Die Geschäftsführung wird von Vorstand und Stiftungsrat bestellt, sie selbst hat kein Mitspracherecht bei der Besetzung der Gremien.
Das Kuratorium fungiert als 16-köpfige Jury im Stipendien- und Projektzuschussprogramm für einzelne Künstler:innen.
Die Stiftung wählt insgesamt zwei (jeweils 8-köpfige) Kommissionen: Eine davon entscheidet als Jury über Förderungen für Ausstellungen, Publikationen und Künstlerkataloge; die zweite über die Unterstützung von Werkverzeichnungen
Der Beirat begleitet sämtliche Angelegenheiten des Künstler:innenarchivs.
Hier finden Sie unsere Satzung vom 3. Juni 2002. Sie wurde zuletzt geändert am 7. Mai 2021.