Unsere Struktur

Organe und Gremien der Stiftung Kunstfonds
Die Stiftung Kunstfonds ist eine autonome Fördereinrichtung. Ein wichtiger Grundsatz unserer Stiftung lautet: In allen Gremien der Stiftung Kunstfonds haben bildende Künstler:innen stets die Mehrheit.
Grundsätzliche Fragen der Stiftung werden vom Stiftungsrat demokratisch entschieden. Auch Beschlüsse über Zustiftungen und die Betreuung von Künstlernachlässen trifft der Stiftungsrat. Er wählt außerdem sämtliche weitere Gremien: den Vorstand, das Kuratorium, die beiden Kommissionen und den Beirat für das Künstlerarchiv.
Mitglieder des Stiftungsrats sind:
- Akademie der Künste, Berlin (AdK)
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV)
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
- Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler
- Deutscher Künstlerbund
- GEDOK-Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde
- Internationales Künstlergremium IKG
- Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Die Geschäftsführung wird von Vorstand und Stiftungsrat bestellt, sie selbst hat kein Mitspracherecht bei der Besetzung der Gremien.
Das Kuratorium fungiert als 16-köpfige Jury im Stipendien- und Projektzuschussprogramm für einzelne Künstler:innen.
Die Stiftung wählt insgesamt zwei (jeweils 8-köpfige) Kommissionen: Eine davon entscheidet als Jury über Förderungen für Ausstellungen, Publikationen und Künstlerkataloge; die zweite über die Unterstützung von Werkverzeichnungen
Der Beirat begleitet sämtliche Angelegenheiten des Künstlerarchivs.
Hier finden Sie unsere Satzung vom 3. Juni 2002. Sie wurde zuletzt geändert am 7. Mai 2021.
