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Struktur

Organe und Gremien der Stiftung Kunstfonds

Die Stiftung Kunstfonds ist eine autonome Fördereinrichtung. Ein wichtiger Grundsatz unserer Stiftung lautet: In allen Gremien der Stiftung Kunstfonds haben bildende Künstler:innen stets die Mehrheit.

Grundsätzliche Fragen der Stiftung werden vom Stiftungsrat demokratisch entschieden. Auch Beschlüsse über Zustiftungen und die Betreuung von Künstler:innennachlässen trifft der Stiftungsrat. Er wählt außerdem sämtliche weitere Gremien: den Vorstand, das Kuratorium, die beiden Kommissionen und den Beirat für das Künstler:innenarchiv.

Mitglieder des Stiftungsrats sind:

Die Geschäftsführung wird von Vorstand und Stiftungsrat bestellt, sie selbst hat kein Mitspracherecht bei der Besetzung der Gremien.

Das Kuratorium fungiert als 16-köpfige Jury im Stipendien- und Projektzuschussprogramm für einzelne Künstler:innen.

Die Stiftung wählt insgesamt zwei (jeweils 8-köpfige) Kommissionen: Eine davon entscheidet als Jury über Förderungen für Ausstellungen, Publikationen und Künstlerkataloge; die zweite über die Unterstützung von Werkverzeichnungen

Der Beirat begleitet sämtliche Angelegenheiten des Künstler:innenarchivs.

    Hier finden Sie unsere Satzung vom 3. Juni 2002. Sie wurde zuletzt geändert am 7. Mai 2021.

    Download der Satzung als PDF