REMINDER AUSSCHREIBUNG: Kalinowski-Preis 2024
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis aus. Der Förderpreis richtet sich an Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe und wird zum 8. Mal vergeben.
Der Düsseldorfer Bildhauer und Grafiker Horst Egon Kalinowski (1924-2013) gründete noch zu seinen Lebzeiten im Jahr 2011 die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“. Die treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltete Nachlass-Stiftung hat den Zweck, das Werk Kalinowskis zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen, u.a. im Rahmen von Ausstellungen und wissenschaftlicher Forschung.
Darüber hinaus hat Kalinowski in seinem Testament verfügt, dass seine Nachlass-Stiftung aus ihren Erträgen einen Förderpreis für Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe auslobt, an der er selbst von 1972 bis zu seiner Emeritierung 1989 lehrte.
Für den Förderpreis bewerben können sich ausschließlich Absolvent:innen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe, deren Abschluss (Diplom) nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024 (24 Uhr).
Die Fördergrundsätze und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds. Per Post, E-Mail oder Fax eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Juryentscheidung fällt vorraussichtlich im April 2024.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
E: antrag@kunstfonds.de
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