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Kalinowski-Preis


2011 gründete der Bildhauer und Grafiker Horst Egon Kalinowski (1924-2013) eine Nachlassstiftung. Sie hat den Zweck, sein Œuvre zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen. Die Stiftung wird treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltet.  Aus den Erträgen der Stiftung wird der Kalinowski-Preis ausgeschrieben. Der mit 10.000 Euro dotierte Kalinowski-Preis wird seit 2017 jährlich vergeben.

Bewerbung

Fördergrundsätze 

  1. Antragsberechtigt sind nur Absolvent:innen der Akademie der bildenden Künste Karlsruhe, deren Abschluss (Diplom) bei Antragstellung maximal zehn Jahre zurückliegt.
  2. Anträge auf Förderung können ausschließlich im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden. Einzureichen sind u.a. Angaben zur antragstellenden Person, ein künstlerischer Lebenslauf, ein Arbeitsvorhaben in deutscher Sprache und 5 bis 20 Abbildungen von Werkbeispielen.
  3. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Januar, 24 Uhr. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Anträge per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  4. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende April.
  5. Eine wiederholte Förderung ist nicht zulässig.
  6. Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.

Jury

Die 3-köpfige Jury setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern der Kunstfonds-Jury für die Stipendien und einer Professorin bzw. einem Professor der Akademie der bildenden Künste Karlsruhe. Das Gremium entscheidet ausschließlich nach künstlerischer Qualität. Die Jury wechselt jedes Jahr.

Preisträger:innen