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KUNSTFONDS_Stipendium

für freiberufliche bildende Künstler:innen,

18.000 Euro für 6 Monate


Das Programm

Die Antragsfrist ist am 15.2.2024 abgelaufen. Es sind keine Bewerbungen mehr möglich. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende April 2024. 

Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien (PDF) und die FAQs (PDF).

Für Rückfragen wenden Sie sich an: antrag@kunstfonds.de

Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.

HINWEIS: Die Ausschreibung ist bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 durch den Bundestag und der damit verbundenen verlässlichen Bereitstellung der benötigten Finanzmittel zunächst unter Vorbehalt.

Aus den Bewerber:innen für das KUNSTFONDS_Stipendium werden auch die Preisträger:innen für die jährlich vergebenen Auszeichnungen HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst und Förderpreis Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen ausgewählt.

Vergaberichtlinien

1. Hintergrund und Förderziele

1.1 Bildende Kunst ist ein eigenständiger, wesentlicher Beitrag für unsere Gesellschaft: Kunst setzt ihre Inhalte von sich aus, sie hinterfragt, bezeugt und kommentiert unser Leben. Kunstwerke entstehen aus der Arbeit an und mit den Bedingungen der Wahrnehmung, sie können dabei partizipativ, spiegelnd und anregend sein, bisweilen auch provozierend. Sie umgeben uns, sind ständig über unsere sinnliche Wahrnehmung präsent und prägen unser Verhältnis zu Wertvorstellungen und zivilen Haltungen. Eine freie Kunst ist Voraussetzung für unsere Demokratie und trägt maßgeblich zu ihrer Stärkung bei.

1.2 Die Stiftung Kunstfonds hat die Aufgabe, zeitgenössische bildende Kunst zu fördern und deren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln. Sie unterstützt den künstlerischen Prozess von der Idee bis zur Produktion und fördert innovative Vermittlungskonzepte.

1.3 Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.

1.4 Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.

1.5 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stiftung Kunstfonds aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Das ausgereichte Stipendium soll künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen. Gefördert wird die konzentrierte künstlerische Arbeit mit dem Ziel, die künstlerische Entwicklung entscheidend anzuregen und eine nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen zu bilden.

3. Antragsberechtigung

3.1 Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen jedes Alters, die

  • seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:r Künstler:in tätig sind, im Bewilligungszeitraum nicht angestellt sind (Minijobs bleiben unberücksichtigt),
  • ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben,
  • im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind.

3.2 Ferner antragsberechtigt sind Künstler:innen-Duos, deren Mitglieder beide seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und seit mindestens fünf Jahren als Duo gemeinsam arbeiten,

  • beide im Bewilligungszeitraum nicht angestellt sind (Minijobs bleiben unberücksichtigt),
  • beide ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben,
  • beide im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind.

3.3  Außerdem antragsberechtigt sind Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die

  • seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:r Künstler:in tätig sind,
  • im Bewilligungszeitraum nicht angestellt sind (Minijobs bleiben unberücksichtigt),
  • im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind.

3.4 Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die

  • in den letzten 15 Jahren (2009 bis einschließlich 2022) ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben,
  • die 2023 das NEUSTARTplus-Stipendium erhalten haben,
  • die jemals den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben.

3.5 Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die

  • in den letzten 15 Jahren (2009 bis einschließlich 2022) ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds, 2023 das NEUSTARTplus-Stipendium oder jemals den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben,
  • zeitgleich ein anderes Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten,
  • zeitgleich eine Förderung mit Aufenthaltspflicht („Residency“) erhalten,
  • Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.

4. Bewilligungszeitraum

4.1. Bildende Künstler:innen werden gefördert durch ein Stipendium, das für das Jahr 2024 (voraussichtlicher Start: 01.05.2024) bewilligt wird. Der Bewilligungszeitraum des Stipendiums beträgt sechs Monate. Mitglieder von Künstler:innen-Duos erhalten für denselben Zeitraum je ein Stipendium.

5. Fördersumme

5.1 Die Höhe des Stipendiums beträgt 18.000 Euro.

5.2 Die Fördersumme wird in monatlichen Raten ausbezahlt.

5.3 Der abschließende Sachbericht (max. 4.000 Zeichen) muss innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung der letzten Förderrate im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de eingereicht werden. Sollte der Sachbericht nicht oder nicht fristgerecht eingereicht werden, ist die Stiftung Kunstfonds berechtigt, Mittel zurückzufordern.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1. Sofern neben der Förderung aus dem KUNSTFONDS_Stipendium weitere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Länder oder der Kommunen in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind; eine Überkompensation ist nicht zulässig.

6.2 Die unter Ziff. 3 benannten Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung müssen während des gesamten Bewilligungszeitraums alle erfüllt sein. Entfällt eine oder mehrere, erlischt der Anspruch auf das Stipendium und die Stiftung Kunstfonds wird die Rückzahlung von bereits ausgezahlten Mitteln prüfen und festsetzen.

6.3 Die Fördermittel werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze sowie den §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungs-vorschriften (VV-BHO) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

6.4 Die Fördermittel werden als Stipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung bewilligt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

6.5 Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

7. Vergabeverfahren

7.1. Anträge auf Förderung können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.

7.2 Antragsfrist ist der 15.02.2024, 24 Uhr. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.3 Einzureichen sind in deutscher Sprache:  

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten),
  • Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
  • künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre),
  • Beschreibung der Ziele im Bewilligungszeitraum,
  • Bildmaterial (JPG) und aussagekräftiges Portfolio (PDF) zur künstlerischen Arbeit der letzten 10 Jahre.

7.4 Jede:r Künstler:in bzw. jedes Künstler:innen-Duo kann nur einen Antrag einreichen.

7.5 Eine zeitgleiche Antragstellung in den Förderprogrammen „KUNSTFONDS_Publikation“, „KUNSTFONDS_SoloProjekt”, „KUNSTFONDS_Werkverzeichnung“ oder „KUNSTFONDS_Plattformen” ist nicht zulässig.

7.6 Über die Förderungen entscheidet das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende April 2024.

8. Inkrafttreten

8.1 Diese Fördergrundsätze gelten ab Veröffentlichung und bis zum 31.12.2026. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der im Bundeshaushalt veranschlagten Haushaltsmittel sowie haushaltswirtschaftlicher Sperren und Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Jury

Über die Förderungen entscheidet das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende April 2024.