NEUSTARTplus: Verwendungsnachweise und Sachberichte digital einreichen
Die Programmlinie NEUSTARTplus endet am 30.06.2023. Geförderte Plattformen und Stipendiat:innen können ab sofort ihre Förderung im Antragsportal https://bewerbung.kunstfonds.de digital und unkompliziert abschließen, indem sie den Verwendungsnachweis bzw. Sachbericht hochladen und einreichen
Für das Programm NEUSTARTplus-Plattformen der bildenden Kunst ist ein digitales Formular für die Einreichung des Verwendungsnachweises freigeschaltet. Fördernehmer:innen finden es in ihrem Account hinterlegt: Einfach HIER einloggen, Formular ausfüllen und ergänzende Unterlagen hochladen. Abgabefrist ist der 30.09.2023, 24 Uhr. Sie haben dazu Rückfragen? Am Mittwoch, den 05.07.2023, um 11 Uhr bieten wir per Zoom eine Einführung rund um den digitalen Verwendungsnachweis an. Fördernehmer:innen sind herzlich eingeladen und haben einen entsprechenden Link per E-Mail erhalten.
Alle NEUSTARTplus-Stipendiat:innen sind aufgefordert, ihren abschließenden Sachbericht bis zum 31.08.2023, 24 Uhr, abzugeben. Auch dies funktioniert digital und über den eigenen Account: Einfach HIER einloggen und den Sachbericht als PDF hochladen.
Die Stiftung Kunstfonds setzte mit „NEUSTARTplus-Stipendium“ und „NEUSTARTplus-Plattformen der bildenden Kunst“ die beiden letzten Sonderförderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR um. 15 Mio. Euro konnten an die bundesweite Kunstszene vergeben werden: Die Fördergelder unterstützten Künstler:innen bei der freien Kunstproduktion und ermöglichten Kunstvermittler:innen die Umsetzung von komplexen analogen Projektvorhaben, die Ausstellungen, Veranstaltungen und Vermittlungsformate beinhalteten. Die Programme leisteten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kunstszene in der postpandemischen Zeit. Ein vielfältiges und interaktives Kunst- und Kulturangebot konnte damit für die Öffentlichkeit gesichert werden.
Ausschreibung für das KUNSTFONDS_Stipendium startet am 1. November 2024
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REMINDER: AUSSCHREIBUNG KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich noch bis zum 26.8. um eine Förderung zur Erstellung einer Werkverzeichnung bewerben. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die…