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FAQs: Sonderförderprogramm Residenzen für bildende Künstler:innen aus der Ukraine


Was ist das Anliegen dieses Förderprogramms?

Das Förderprogramm will bildende Künstler:innen, die wegen des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, unterstützen, damit sie ihre künstlerische Arbeit im künstlerischen Umfeld fortsetzen können. Es fördert hierfür in Deutschland ansässige Einrichtungen des Kunstbetriebs, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchteten bildende Künstler:innen im Zeitraum von September bis Dezember 2022 eine Wohn- und Arbeitsmöglichkeit – eine sogenannte Residenz – bieten. Die Einrichtungen erhalten dafür eine künstlerische Betreuungs- und Betriebskosten-pauschale und verpflichten sich, den Künstler:innen ein monatliches Stipendium zur Unterstützung deren künstlerischer Entwicklung weiterzuleiten.

Wer kann einen Antrag auf Residenz-Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die seit mindestens drei Jahren bestehen und ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung muss gewährleistet sein. Pro Einrichtung können max. 2 Anträge gestellt werden.

Wer wählt die Künstler:innen aus?

Die Auswahl der Künstler:innen, die im Rahmen der Residenzförderung ein Stipendium erhalten, obliegt der antragstellenden Einrichtung, in deren Räumlichkeiten die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten angeboten werden. 

Welche Künstler:innen aus der Ukraine können gefördert werden?

Die Künstler:innen müssen im Bereich der freien bildenden Kunst tätig sein. Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteure der kulturellen Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen. Die geförderten bildenden Künstler:innen aus der Ukraine dürfen während des Förderzeitraums an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, ebenfalls ausgeschlossen. Außerdem dürfen sie keiner Angestelltentätigkeit nachgehen. Eine geringfügige Beschäftigung („Mini-Job“) ist zulässig.

Wie stelle ich den Antrag?

Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Welche Angaben und Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen?

  • Angaben zur antragstellenden Einrichtung und Ansprechperson
  • Verbindliche Angabe der:des von der Einrichtung ausgewählten Künstlers:in aus der Ukraine und Angaben zur Person, u.a. künstlerischer Lebenslauf in tabellarischer Form: Ausbildung, Ausstellungen mit Jahresangaben, ggf. Auswahl (max. 2.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Nachweis zur Identität der:des Künstlers:in (z.B. Ausweisdokument, gültiger Aufenthaltstitel, o.ä.)
  • Optional: Beschreibung der künstlerischen Arbeit (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Optional: Bildmaterial: bis zu 10 Abbildungen von Werkbeispielen in Jpeg-Format (je max. 500 KB), 1 Vimeo-Link (max. 10 min.)
  • WICHTIG: Auswahl der Monate, für die Sie eine Förderung beantragen und Angabe der entsprechenden beim Kunstfonds beantragten Fördersumme: pro Monat können 2.500 Euro beantragt werden, max. 10.000 Euro. 

Was soll ich unter „Beschreibung der künstlerischen Arbeit“ schreiben?

Hier führen Sie kurz auf max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen aus, was das zentrale Anliegen der künstlerischen Arbeit der:des Künstlers:in ist. Impulsfragen können sein: In welchem Medium bzw. welchen Medien arbeitet sie:er? Was ist wesentlich für das Verständnis der Kunst? Worauf legt sie:er Wert? Worum geht es in den aktuellen Arbeiten?

Wie setzt sich die Fördersumme zusammen? Welche Summe kann ich beim Kunstfonds beantragen?

Sie können für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2022 eine Residenzförderung beantragen, die Auswahl der Monate obliegt Ihnen.

Pro Monat können 2.500 Euro als Residenz-Förderung beantragt werden, die sich zusammensetzen aus 1.000 Euro als künstlerische Betreuungs- und Betriebskostenpauschale zzgl. 1.500 Euro Stipendium für die:den Künstler:in. Bitte geben Sie unbedingt im Antrag an, für welche Monate Sie eine Residenz-Förderung beantragen und welcher Gesamtsumme dies entspricht.

Wann ist die Deadline?

Die Antragsfrist endet am 31.08.2022, 24 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihre Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr selbstständig ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

Ja, Sie können unterschiedliche Projektförderungen der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen und erhalten. Wesentlich ist, dass die Förderzwecke der beiden Förderungen klar voneinander abgrenzbar sind und keine Überkompensation vorliegt, dieselben Kosten also nicht doppelt gefördert werden.

Wann entscheidet die Jury?

Über die Förderungen entscheidet die Kommission zur Vergabe der Förderprogramme für Kunstvermittler:innen, Ausstellungen und Publikationen. Die 8-köpfige unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich Ende September 2022. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt unmittelbar nach Juryentscheid per E-Mail.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate unmittelbar nach Abschluss des Fördervertrags, die zweite Rate Anfang Dezember.

Was ist ein abschließender Verwendungsnachweis?

Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, allerspätestens bis zum 31. März 2023, ist der Stiftung Kunstfonds ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Im Verwendungsnachweis müssen Sie unter Vorlage von Rechnungen, Mietverträgen, Bankkontobelegen plausibel nachweisen, wofür Sie die monatliche künstlerische Betreuungs- und Betriebskostenpauschale verwendet haben. Außerdem müssen Sie die vertragliche Vereinbarung zur Auszahlung des Stipendiums zwischen Ihrer Einrichtung und der:dem Künstler:in aus der Ukraine im Original vorlegen. Eine Excel-Vorlage finden Sie hier.

Welche Ausgaben sind im Rahmen der künstlerischen Betreuungs- und Betriebskostenpauschale zuwendungsfähig bzw. nicht zuwendungsfähig?

  • Zuwendungsfähig sind pro Monat max. 1.000 Euro Ausgaben zum Unterhalt der Residenz-Räumlichkeiten (z. B. Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Internet) sowie Kosten für Verwaltungsaufwände zur Unterstützung der Künstler:innen (Honorare für künstlerische Betreuung, Übersetzungstätigkeiten, o.ä.). Alle Ausgaben sind bis zur Höhe des Förderbetrags nachzuweisen. Nur Ausgaben, die innerhalb des Bewilligungszeitraums vom 01.09. bis 31.12.2022 der Einrichtung in Rechnung gestellt und vollständig verausgabt werden, sind zuwendungsfähig. Bei kürzerer Residenzlaufzeit verkürzt sich der Bewilligungszeitraum entsprechend der zur Förderung beantragten Monate.
  • Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden, bauliche Maßnahmen und Ersteinrichtungen.

Wie wird das Stipendium an die Künstler:in ausbezahlt?

Die Einrichtung verpflichtet sich mit Abschluss eines Fördervertrags, der:dem Künstler:in ein Stipendium in Höhe von 1.500 Euro je Monat für die Dauer der Residenz (max. 4 Monate von September bis Dezember 2022) auszuzahlen.  Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Einrichtung und Künstler:in ist der Stiftung Kunstfonds vor Auszahlung der Fördermittel an die Einrichtung vorzulegen. Die Auszahlung bzw. Überweisung der Stipendienzahlungen sind im abschließenden Verwendungsnachweis zu belegen.

Wofür soll das Stipendium verwendet werden?

Die:der Künstler:in erhält das Stipendium zur Weiterentwicklung ihrer:seiner künstlerischen Arbeit und ist an keine Gegenleistung (Projektumsetzung/ Kunstproduktion) gebunden.

Wie weise ich auf die Förderung hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung realisiert werden, sind das Logo der Stiftung Kunstfonds und das Logo der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) abzubilden. Das Logo können Sie in Kürze auf unserer Website downloaden.

Was noch?

Die Fördergrundsätze finden Sie HIER.

Für Projektförderungen gelten stets die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), deren aktuelle Version Ihnen hier zum Download bereitsteht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de

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