AUSSCHREIBUNG NEUSTART KULTUR – Sonderförderprogramm 20/21 – Stipendium für bildende Künstler*innen
Bewerbungsschluss: 10. September 2020 (Online-Einreichung)
Freischaffende, solo-selbstständige bildende Künstler*innen können sich ab sofort bei der Stiftung Kunstfonds im Sonderförderprogramms 20/21 um ein halbjährliches Stipendium in Höhe von 9.000 Euro bewerben.
Anträge können nur freischaffende, solo-selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen.
Das Sonderförderprogramm 20/21 läuft unabhängig vom regulären Förderprogramm der Stiftung Kunstfonds. Sperrfristen für Antragsteller*innen und Geförderte gelten daher nicht. Parallelbewerbungen im regulären Förderprogramm sind möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bewerbungsschluss ist der 10. September 2020. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig eingereicht sein. Die Jury wird ihre Entscheidung voraussichtlich Anfang Oktober treffen.
Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0228 33 65 69 14, E-Mail-Anfragen bitte an Nora Höglinger (hoeglinger@kunstfonds.de).
Das Sonderförderprogramm 20/21 wird ermöglicht durch das Hilfspaket NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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