Ankündigung: Ausschreibungen starten im Januar 2024
Die Stiftung Kunstfonds wird Anfang 2024 vier neue Förderprogramme ausschreiben. Zu beachten ist: Die Ausschreibungen sind bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 durch den Bundestag und der damit verbundenen verlässlichen Bereitstellung der benötigten Finanzmittel zunächst unter Vorbehalt.
Drei Förderprogramme werden sich direkt an freischaffende bildende Künstler:innen richten: Geplant sind die Ausschreibung eines halbjährlichen Künstler:innen-Stipendiums sowie Förderzuschüsse für künstlerische Soloprojekte und Katalogproduktionen.
Das vierte Förderprogramm wird sich an Kunstvermittler:innen wenden: Analoge Plattformen der bildenden Kunst sowie freie Kurator:innen und Künstler:innenkollektive werden sich um Zuschüsse für komplexe Projektvorhaben bewerben können, die z.B. Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate umfassen.
Detaillierte Informationen zu Bewerbungsfristen, Antragsverfahren und Förderrichtlinien werden voraussichtlich in der ersten Januarwoche 2024 auf unserer Website veröffentlicht. Auch über unseren Newsletter und auf Instagram werden wir auf die Ausschreibungen hinweisen.
Mit den neuen Förderprogrammen stärkt die Stiftung Kunstfonds ihren Schwerpunkt auf die Unterstützung freischaffender bildender Künstler:innen und der freien Kunstszene, welche eine zentrale gesellschaftliche Rolle bei der Förderung von Demokratie, Toleranz und Dialogfähigkeit übernehmen.
Bei der Erarbeitung der Programme durch Kuratorium und Stiftungsrat sind sowohl Erfahrungen aus den Förderprogrammen der letzten Jahre wie auch erste Ergebnisse der noch laufenden Kunstfonds-Evaluation eingeflossen. Letztere ist noch nicht abgeschlossen, die Veröffentlichung ist im ersten Halbjahr 2024 vorgesehen.
Die Programme werden finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.
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