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FAQS KUNSTFONDS_Stipendium

für freiberufliche bildende Künstler:innen,

18.000 Euro für 6 Monate


Zur Antragsstellung allgemein

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?

  • Für freiberufliche bildende Künstler:innen sind aktuell die Programme KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation ausgeschrieben.  Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2024, 24 Uhr.
  • Für kunstvermittelnde und -ausstellende Akteur:innen sowie Kunstorte ist das Programm KUNSTFONDS_Plattformen ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024, 24 Uhr.

Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihre Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

Nein. Sie müssen sich bei Antragstellung für ein Förderprogramm entscheiden. Sie können entweder einen Antrag auf ein

  • KUNSTFONDS_Stipendium oder
  • ein KUNSTFONDS_SoloProjekt oder
  • eine KUNSTFONDS_Publikation oder
  • auf eine Förderung in dem Programm KUNSTFONDS_Plattformen stellen.

Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?

Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten:

  • Der Erhalt eines KUNSTFONDS_Stipendiums ist erst nach 15 Jahren wieder möglich. Aktuell sind Künstler:innen, die zw. 2009 und 2023 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben sowie jene, die 2023 ein NEUSTARTplus-Stipendium erhalten haben, ausgeschlossen; Eine frühere Förderung durch ein Halbjahresstipendium für bildende Künstler:innen im Programm NEUSTART KULTUR über 9.000 € ist kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung.
  • Alle HAP Grieshaber-Preisträger:innen sind grundsätzlich von einer Antragstellung auf ein Stipendium ausgeschlossen.
  • Für Projektzuschüsse in den Programmen KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation gilt eine einjährige Sperrfrist. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in 2023 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben.

 

Zu Juryverfahren und Jurybesetzung

Wann fallen die Juryentscheidungen bzw. wann fließen die Fördermittel?

Über die Förderungen in den Programmen KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation entscheidet das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds. Die 16-köpfige unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich Ende April 2024. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt unmittelbar nach Juryentscheid per E-Mail.

Die Kommission zum Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen setzt sich aus einer 10-köpfigen Jury zusammen, die voraussichtlich Ende März 2024 entscheiden wird.

Wer setzt die Jurys ein?

Satzungsgemäß wählt der Stiftungsrat das Kuratorium und die Kommissionen für Sonderaufgaben, in diesem Fall die Kommission zum Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen. Mitglieder im Stiftungsrat sind die Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine (AdKV), die Akademie der Künste Berlin (AdK), der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband), der Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (Gedok), das Internationale Künstlergremium (IKG) und die VG Bild-Kunst. Die Verbände im Stiftungsrat schlagen mehrere geeignete Kandidat:innen für das Kuratorium und die Kommissionen zur Wahl vor. Diese werden gemeinsam diskutiert und nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt.

Die Jurymitglieder werden gewählt, weil sie fachkundige Expert:innen für zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland sind. Sie agieren nicht als Vertreter:innen der sie vorschlagenden Verbände, die dementsprechend auch Nicht-Verbandsmitglieder vorschlagen.

Nach welchen Kriterien werden die Jurys besetzt?

Alle Kandidat:innen müssen eine umfassende überregionale Expertise zur Kunstszene in Deutschland aufweisen. Vertretene bildende Künstler:innen sollen in unterschiedlichen Bereichen der bildenden Kunst tätig sein. Darüber hinaus legt der Stiftungsrat Wert darauf, dass die Anzahl der Jurymitglieder aus einer Region prozentual in etwa dem Bewerber:innenfeld entspricht. Des Weiteren achtet der Stiftungsrat auf Diversität hinsichtlich Alter, Geschlechterparität und Migrationshintergrund.  Satzungsgemäß sind bildende Künstler:innen in allen Kunstfonds-Jurys in der Mehrheit, hinzu kommen Kunstvereinsleiter:innen und Galerist:innen als Vertreter:innen der Kunstvermittlung.

Wie sind die Amtszeiten in den Jurys?

Jedes Kuratoriums- bzw. Kommissionsmitglied wird für drei Jahre gewählt und kann optional für weitere drei Jahre wiedergewählt werden. Die Wiederwahl ist jedoch kein Automatismus, sondern wird ausführlich im Stiftungsrat diskutiert und nur in gut begründbaren Fällen durchgeführt.

Wie arbeitet die Jury?

Die Mitglieder von Kuratorium und Kommissionen entscheiden in ihrer Rolle als Fachjury unabhängig über die Förderungen. Dies passiert in mehrstufigen demokratischen Abstimmung nach einer vom Kuratorium beschlossenen Verfahrensordnung und entsprechend den Richtlinien der einzelnen Förderprogramme.

 

Zu den Vergaberichtlinien KUNSTFONDS_Stipendium

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der freien bildenden Kunst.

Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteur:innen der kulturellen Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag auf ein KUNSTFONDS_Stipendium stellen?

In Deutschland lebende bildende Einzelkünstler:innen und Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens 5 Jahren soloselbständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, können einen Antrag stellen. Antragsteller:innen dürfen im Bewilligungszeitraum keiner Angestelltentätigkeit nachgehen. Eine geringfügige Beschäftigung („Mini-Job“) ist jedoch zulässig. Bewerber:innen dürfen außerdem an keiner Hochschule immatrikuliert sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, ebenfalls ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten für Künstler:innen-Duos?

Bei Künstler:innen-Duos müssen beide Personen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens 5 Jahren gemeinsam als Duo arbeiten. Duos müssen einen gemeinsamen Antrag stellen, sie erhalten bei Bewilligung zwei Stipendien, d.h. eines pro Duo-Mitglied.

Was soll ich unter „Beschreibung der Ziele im Förderzeitraum“ schreiben?

Hier führen Sie kurz auf max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen aus, was Sie sich künstlerisch für den Förderzeitraum vorgenommen haben. Dies kann z.B. ein konkretes Kunstprojekt sein, ein oder mehrere Ausstellungs- oder Publikationsvorhaben, Recherchetätigkeiten bzw. -reisen.

Welches Bildmaterial soll ich hochladen? Was gilt es zu beachten?

Sie müssen zunächst verpflichtend ein Portfolio bzw. Dossier Ihrer künstlerischen Arbeit mit Fokus auf den letzten 10 Jahren im PDF-Format hochladen. Das PDF darf max. 20 MB groß sein, es gibt keine Beschränkung der Seitenzahl. Zusätzlich müssen Sie 5 einzelnen Abbildungen von aktuellen Werkbeispielen im JPEG-Format (je max. 500 KB) hochladen. Die Auswahl der Abbildungen obliegt Ihnen.

Was ist mit „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre? (max. 1.000 Zeichen)“ gemeint?

Unter „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre“ können Sie, ergänzend zum künstlerischen Lebenslauf und zur Ausstellungstätigkeit, auf Ihre künstlerische Arbeit selbst eingehen und den Fokus Ihres Werks erläutern. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Jury z.B. über das Medium, inhaltliche Fragestellungen oder sonstige wesentliche Merkmale Ihrer Kunst zu informieren.

Was bedeutet, „seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf“?

Die Voraussetzung „seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:er Künstler:in tätig zu sein“ gilt, wenn Ihre künstlerische Tätigkeit mindestens seit diesem Zeitraum selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt wird. Als „erwerbsmäßig“ gilt jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Selbständig ist die künstlerische Tätigkeit, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.

Mein Studienabschluss war vor weniger als fünf Jahren, darf ich mich dennoch bewerben?

Nur für freischaffende bildende Künstler:innnen, die seit über 5 Jahren hauptberuflich tätig sind, ist die Bewerbung möglich. Sollte ein Studienabschluss nur nebenberuflich absolviert worden sein, ist dies kein Ausschlusskriterium für eine Antragstellung.

Kann ich zeitgleich im Förderzeitraum andere Stipendien erhalten?

Grundsätzlich schließen sich zeitgleiche bzw. sich zeitlich überschneidende Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen aus.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Stipendiums?

Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die erste Rate wird nach Abschluss des Fördervertrags voraussichtlich ab Mitte Mai 2024 ausbezahlt.

Was ist ein abschließender Sachbericht?

Ein Sachbericht besteht aus 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Im Bericht fassen Sie zusammen, was Sie sich für den Förderzeitraum künstlerisch vorgenommen hatten und was Sie wann und wie umsetzen konnten. Welche Ziele konnten Sie erreichen, welche Schwierigkeiten haben sich aufgetan? Was ist Ihr persönliches Resümee der Förderzeit? 

Was passiert, wenn ich den Sachbericht nicht oder nicht fristgerecht einreiche?

Sollten Sie den Sachbericht nicht in dem vorgegebenen Zeitraum von 3 Monaten nach Auszahlung der letzten Förderrate einreichen, ist die Stiftung Kunstfonds berechtigt, Mittel zurückzufordern.

Wie ist das Stipendium zu versteuern?

Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 44 a und b EStG sind unseres Erachtens gegeben. Wir empfehlen im Einzelfall Ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren.

Wie weise ich auf die Förderung durch die Stiftung Kunstfonds hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds realisiert werden, sind die beiden Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie auf unserer Website herunterladen: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte

Noch weitere Rückfragen?

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: antrag@kunstfonds.de