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Zustiftung Martha Laugs


Zuschuss für bildende Künstler:innen – Stipendium 65plus

Die Künstlerin Martha Laugs hat in 2021 der Stiftung Kunstfonds 100.000 Euro gespendet. Mit dieser Summe sollten professionell bildende Künstler:innen unterstützt werden, die 65 Jahre und älter sind. Diese konnten sich bis zum 31. März 2022 um einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro bewerben, um ihr künstlerisches Werk zu profilieren.

Im Juni 2022 wurde das Stipendium zwei bildenden Künstler:innen zugesprochen. Der Zuschuss wird den Künstler:innen als dauerhafte stipendienartige Unterstützung gewährt, bis die Spende in voller Höhe verbraucht ist. Die Auswahl der Geförderten verantwortete eine Fachjury der Stiftung Kunstfonds.

Ausschreibung (abgeschlossen)

Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Es können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden!

Wer kann sich bewerben?

Professionelle bildende Künstler:innen,

  • die zeitlebens kontinuierlich im Hauptberuf freischaffend tätig sind und nie angestellt beschäftigt waren (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sog. Minijobs, sind ausgenommen),
  • mit einem eigenständigen künstlerischen Werk,
  • deren finanzielle Lage durch das Stipendium wesentlich verbessert würde,
  • die 65 Jahre und älter sind und in Deutschland leben.

Was muss eingereicht werden?

  • formloses Antragsschreiben mit Darlegung der persönlichen Situation (2 DIN A4-Seiten)
  • künstlerischer Lebenslauf
  • Mappe zum künstlerischen Werk (DIN A4) oder bis zu drei Einzelkataloge

Wie läuft das Vergabeverfahren?

  • Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung einer Bewerbung bei der Stiftung Kunstfonds. Der Antrag darf nur analog auf dem Postweg eingereicht werden. Digitale Anträge per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
  • Antragsfrist ist der 31.03.2022. Bis zu diesem Tag muss der Antrag bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen: Stiftung Kunstfonds, - Stipendium 65plus -, Weberstrasse 61, 53113 Bonn. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Jede:r Künstler:in kann nur einen Antrag einreichen.
  • Über eine Förderung entscheidet eine Jury („Kommission zur Aufnahme von Künstlernachlässen und zur Vergabe im Förderprogramm "Erarbeitung von Werkverzeichnissen"). Die Jury trifft ihre Entscheidung voraussichtlich im Mai 2022.
  • Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.