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NEUSTARTplus-Stipendien

Antragsberechtigt waren bildende Künstler:innen, die solo-selbstständig und freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind. Das Stipendium wird vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2023 ausbezahlt. Der Förderzeitraum ist nicht verschiebbar.

Von einer Antragstellung ausgeschlossen waren Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.

Hier finden Sie die Fördergrundsätze (PDF) und die FAQs (PDF)

Eine Liste der Geförderten finden Sie HIER. Das Gesamtvolumen des Förderprogramms liegt bei 11,3 Mio. Euro.

Über die Förderungen entschieden das Kuratorium und die Kommission zum „Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR“ (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. 

Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung:
antrag@kunstfonds.de