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FAQs KUNSTFONDS_Publikation

für freiberufliche bildende Künstler:innen,

max. 18.000 Euro, mind. 10% Eigenanteil


Zur Antragsstellung allgemein

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

Die Stiftung Kunstfonds schreibt Förderprogramme für bildende Künstler:innen sowie kunstvermittelnde Akteur:innen und Kunstorte aus. Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds und im Rahmen einer laufenden Ausschreibung eingereicht werden: bewerbung.kunstfonds.de

Welche Förderprogramme sind aktuell ausgeschrieben und welche Einreichfristen sind zu beachten?

  • Für freiberufliche bildende Künstler:innen sind aktuell die Programme KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation ausgeschrieben.  Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2024, 24 Uhr.
  • Für kunstvermittelnde und -ausstellende Akteur:innen sowie Kunstorte ist das Programm KUNSTFONDS_Plattformen ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024, 24 Uhr.

Bis zur Bewerbungsfrist nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereichte Anträge werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was gibt es hinsichtlich EIGENANTEIL und EIGENLEISTUNG zu beachten?

Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt mindestens 10%. D.h. Sie müssen mindestens 10% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst bzw. durch Drittmittel (auch Sponsoring, Spenden) finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% der Gesamtausgaben (bis höchstens 30.000 Euro) betragen. Der Eigenanteil von 10% kann auch als Eigenleistung erbracht werden. Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.

Insgesamt können bis zu 30% der Gesamtkosten des Projekts als EIGENLEISTUNGEN anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, ganz unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihre Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann ich mehrere Förderungen bei der Stiftung Kunstfonds parallel beantragen bzw. erhalten?

Nein. Sie müssen sich bei Antragstellung für ein Förderprogramm entscheiden. Sie können entweder einen Antrag auf ein

  • KUNSTFONDS_Stipendium oder
  • ein KUNSTFONDS_SoloProjekt oder
  • eine KUNSTFONDS_Publikation oder
  • auf eine Förderung in dem Programm KUNSTFONDS_Plattformen stellen.

Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds erhalten: Kann ich mich erneut bewerben?

Grundsätzlich ja, jedoch sind die Sperrfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten:

  • Der Erhalt eines KUNSTFONDS_Stipendiums ist erst nach 15 Jahren wieder möglich. Aktuell sind Künstler:innen, die zw. 2009 und 2023 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben sowie jene, die 2023 ein NEUSTARTplus-Stipendium erhalten haben, ausgeschlossen; Eine frühere Förderung durch ein Halbjahresstipendium für bildende Künstler:innen im Programm NEUSTART KULTUR über 9.000 € ist kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung.
  • Alle HAP Grieshaber-Preisträger:innen sind grundsätzlich von einer Antragstellung auf ein Stipendium ausgeschlossen.
  • Für Projektzuschüsse in den Programmen KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation gilt eine einjährige Sperrfrist. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in 2023 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben.

 

Zu Juryverfahren und Jurybesetzung

Wann fallen die Juryentscheidungen bzw. wann fließen die Fördermittel?

Über die Förderungen in den Programmen KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_SoloProjekt und KUNSTFONDS_Publikation entscheidet das Kuratorium der Stiftung Kunstfonds. Die 16-köpfige unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich Ende April 2024. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt unmittelbar nach Juryentscheid per E-Mail.

Die Kommission zum Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen setzt sich aus einer 10-köpfigen Jury zusammen, die voraussichtlich Ende März 2024 entscheiden wird.

Wer setzt die Jurys ein?

Satzungsgemäß wählt der Stiftungsrat das Kuratorium und die Kommissionen für Sonderaufgaben, in diesem Fall die Kommission zum Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen. Mitglieder im Stiftungsrat sind die Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine (AdKV), die Akademie der Künste Berlin (AdK), der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband), der Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (Gedok), das Internationale Künstlergremium (IKG) und die VG Bild-Kunst. Die Verbände im Stiftungsrat schlagen mehrere geeignete Kandidat:innen für das Kuratorium und die Kommissionen zur Wahl vor. Diese werden gemeinsam diskutiert und nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt.

Die Jurymitglieder werden gewählt, weil sie fachkundige Expert:innen für zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland sind. Sie agieren nicht als Vertreter:innen der sie vorschlagenden Verbände, die dementsprechend auch Nicht-Verbandsmitglieder vorschlagen.

Nach welchen Kriterien werden die Jurys besetzt?

Alle Kandidat:innen müssen eine umfassende überregionale Expertise zur Kunstszene in Deutschland aufweisen. Vertretene bildende Künstler:innen sollen in unterschiedlichen Bereichen der bildenden Kunst tätig sein. Darüber hinaus legt der Stiftungsrat Wert darauf, dass die Anzahl der Jurymitglieder aus einer Region prozentual in etwa dem Bewerber:innenfeld entspricht. Des Weiteren achtet der Stiftungsrat auf Diversität hinsichtlich Alter, Geschlechterparität und Migrationshintergrund.  Satzungsgemäß sind bildende Künstler:innen in allen Kunstfonds-Jurys in der Mehrheit, hinzu kommen Kunstvereinsleiter:innen und Galerist:innen als Vertreter:innen der Kunstvermittlung.

Wie sind die Amtszeiten in den Jurys?

Jedes Kuratoriums- bzw. Kommissionsmitglied wird für drei Jahre gewählt und kann optional für weitere drei Jahre wiedergewählt werden. Die Wiederwahl ist jedoch kein Automatismus, sondern wird ausführlich im Stiftungsrat diskutiert und nur in gut begründbaren Fällen durchgeführt.

Wie arbeitet die Jury?

Die Mitglieder von Kuratorium und Kommissionen entscheiden in ihrer Rolle als Fachjury unabhängig über die Förderungen. Dies passiert in mehrstufigen demokratischen Abstimmung nach einer vom Kuratorium beschlossenen Verfahrensordnung und entsprechend den Richtlinien der einzelnen Förderprogramme.

 

Zu den Vergaberichtlinien KUNSTFONDS_Publikation

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an in Deutschland lebende Künstler:innen aus dem Bereich der freien bildenden Kunst.

Künstler:innen der Darstellenden Künste, der Musik, der Literatur und Akteur:innen der kulturellen Bildung sind von einer Förderung in diesem Programm ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag auf ein KUNSTFONDS_Publikation stellen?

In Deutschland lebende bildende Einzelkünstler:innen und Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens 5 Jahren soloselbständig und im Hauptberuf freischaffend tätig sind, können einen Antrag stellen. Bewerber:innen dürfen außerdem an keiner Hochschule immatrikuliert bzw. eingeschrieben sein. Dies gilt unabhängig von der Studienrichtung und des Studienfortschritts; PhD-Studierende sind, sofern immatrikuliert, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten für Künstler:innen-Duos?

Bei Künstler:innen-Duos müssen beide Personen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens 5 Jahren gemeinsam als Duo arbeiten. Duos müssen bei Antragstellung eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung hochladen.

Was ist ein Projekt?

Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, das einen Anfang und ein Ende hat („Bewilligungszeitraum“) und ein bestimmtes Ziel verfolgt. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benenn- und bezifferbar sein.
Es werden analoge und digitale Einzelpublikationen bildender Künstler:innen oder Künstler:innen-Duos, die den Zuschuss selbst und nur für das eigene Werk beantragen. Die Publikationen müssen auch in deutscher Sprache erscheinen.

Wann muss das Projekt starten?

Das beantragte Projekt muss zwischen dem 01.05.2024 und dem 31.12.2024 beginnen. Das Projekt darf erst nach Abschluss eines Fördervertrags, in dem der Bewilligungszeitraum festgelegt wird, beginnen. Falls ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wird, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig.

Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Die Projektdurchführung muss spätestens am 30.06.2026 abgeschlossen sein. Die Nachbereitung (einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Stiftung Kunstfonds) muss bis 31.08.2026 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt endet der Bewilligungszeitraum spätestens.

Was ist eine Projektbeschreibung?

Eine Projektbeschreibung schildert auf 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen was, wann, wo passieren soll. Sie beschreibt die erforderlichen Maßnahmen und erläutert das Projektziel. Wenn Sie eine analoge Publikation beantragen, machen Sie an dieser Stelle bitte Angaben zur geplanten Auflage, Format und Seitenzahl.

Was soll der Zeitplan der Projektumsetzung beinhalten?

Der Zeitplan sollte nähere zeitliche Angaben zur Vor- und Nachbereitungs- sowie zur Durchführungsdauer des geförderten Projekts beinhalten. Bitte geben Sie an, wann die Publikation erscheinen soll.

Was soll das Projekt-Dossier beinhalten?

Das Projekt-Dossier kann eine ausführlichere, grafisch gestaltete Projektbeschreibung, erste Visualisierungen Ihres Projektes und Referenzprojekte beinhalten. Es dient primär der visuellen Veranschaulichung Ihrer Projektidee.

Welches zusätzliche Bildmaterial (JPG) soll ich hochladen?

Neben dem Projekt-Dossier sind auch 5 JPG-Abbildungen verpflichtend in den Antrag hochzuladen. Bitte laden Sie hier aktuelle Werkbeispiele Ihrer künstlerischen Arbeit hoch.

Was ist mit „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre? (max. 1.000 Zeichen)“ gemeint?

Unter „Künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre“ können Sie, ergänzend zum künstlerischen Lebenslauf und zur Ausstellungstätigkeit, auf Ihre künstlerische Arbeit selbst eingehen und den Fokus Ihres Werks erläutern. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Jury z.B. über das Medium, inhaltliche Fragestellungen oder sonstige wesentliche Merkmale Ihrer Kunst zu informieren.

Was bedeutet, „seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf“?

Die Voraussetzung „seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:er Künstler:in tätig zu sein“ gilt, wenn Ihre künstlerische Tätigkeit mindestens seit diesem Zeitraum selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt wird. Als „erwerbsmäßig“ gilt jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Selbständig ist die künstlerische Tätigkeit, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.

Mein Studienabschluss war vor weniger als fünf Jahren, darf ich mich dennoch bewerben?

Nur für freischaffende bildende Künstler:innnen, die seit über 5 Jahren hauptberuflich tätig sind, ist die Bewerbung möglich. Sollte ein Studienabschluss nur nebenberuflich absolviert worden sein, ist dies kein Ausschlusskriterium für eine Antragstellung.

Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?

Der Kostenplan listet alle Ausgaben auf, die zur Planung und Realisierung eines Projekts erforderlich und angemessen sind, z. B. Kosten und Honorare für Grafik, Bildbearbeitung, Druck, Programmierung oder Audio.

Im Finanzierungsplan sind die erwarteten Einnahmen zu nennen, mindestens 10% der Gesamtkosten sind als Eigenanteil zu tragen. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nach-zuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) sowie Eigenleistungen erbracht werden.

Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme ist im Finanzierungsplan zu beziffern. 

Was muss ich bei der beantragten Fördersumme beachten?

Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme darf sich maximal auf 18.000 Euro belaufen.

Was gibt es hinsichtlich EIGENANTEIL und EIGENLEISTUNG zu beachten?

Der erforderliche EIGENANTEIL beträgt mindestens 10%. D.h. Sie müssen mindestens 10% der im Kostenplan aufgeführten Gesamtausgaben selbst bzw. durch Drittmittel (auch Sponsoring, Spenden) finanzieren. Im Finanzierungsplan kann der bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Anteil daher maximal 90% der Gesamtausgaben (bis höchstens 30.000 Euro) betragen. Der Eigenanteil von 10% kann auch als Eigenleistung erbracht werden. Der Eigenanteil muss auf das Projektkonto überwiesen werden, mit dem Eigenanteil finanzierte Ausgaben müssen per Überweisung vom Projektkonto bezahlt werden.

Insgesamt können bis zu 30% der Gesamtkosten des Projekts als EIGENLEISTUNGEN anerkannt werden. Eigenleistungen sind nachzuweisende Projektausgaben, die die Antragstellenden selbst erbringen. In Eigenleistung erbrachte Ausgaben sind durch einen Eigenbeleg sowie den Überweisungsbeleg/Kontoauszug nachzuweisen.

Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben (Herstellungs- und Sachkosten), die im Förderzeitraum zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z.B. Kosten für Transporte, Produktionsmaterial und Honorare, Reisekosten, notwendige Versicherungen und Drucksachen. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen zwischen dem 01.05.2024 und dem 30.06.2026 erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein. Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.

Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?

Nicht zuwendungsfähig sind Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden und Zuwendungen sowie bauliche Maßnahmen.

Wie rufe ich Fördermittel ab?

Für die Förderung ist zunächst ein Projektkonto einzurichten. Sämtliche Projekteinnahmen und -ausgaben müssen über das Projektkonto abgewickelt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten. Zum Mittelabruf bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular nutzen und per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken.

Abgerufene Mittel müssen innerhalb von vier Wochen ab Zahlungseingang auf Ihrem Projektkonto projektbezogen verausgabt werden.

Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?

Mit Ende des Bewilligungszeitraums sind die Fördermittel mit einem sog. Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis ist digital einzureichen und beinhaltet:

  • einen Sachbericht zum Projektinhalt bzw. ein Belegexemplar bei analogen Publikationen
  • den zahlenmäßigen Nachweis aller Projekteinnahmen und -ausgaben mit Belegliste analog zum mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, nach Zahlungsdatum chronologisch aufgelistet.
    Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind ausschließlich die Nettobeträge anzusetzen.
  • Originalbelege sind auf Anforderung vorzulegen.

Eine Nichtvorlage des Verwendungsnachweises führt zu Rückforderungen der Zuwendung.

Wie weise ich auf die Förderung durch die Stiftung Kunstfonds hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch die Stiftung Kunstfonds realisiert werden, sind die beiden Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung Kunstfonds abzubilden. Die Logos können Sie hier auf unserer Website herunterladen: kunstfonds.de/foerderung/info-fuer-gefoerderte

Noch weitere Rückfragen?

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.