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Sonderförderprogramm 20/21

Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR schreibt die Stiftung Kunstfonds zusätzlich zu ihren laufenden Förderprogrammen das Sonderförderprogramm 20/21 aus.
Bis zu 9 Mio. Euro stehen zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an bildende Künstler*innen sowie kunstvermittelnde Einrichtungen, Akteure und Initiativen des Kunstbetriebs.

Durch die Corona-Pandemie sind wesentliche Kommunikationsorte, Vermittlungsplattformen und Vertriebswege für die Bildende Kunst weggebrochen, Messen und internationale Biennalen werden noch längere Zeit fehlen. Künstler*innen und deren Vertriebs- und Vermittlungspartner gerieten in eine prekäre Situation, die ein konzentriertes und erfolgreiches Arbeiten verhindert. Das Sonderförderprogramm 20/21 will Impulse und Anreize geben, um die brachliegende Kunstszene wieder nach vorne zu bringen und ein Durchstarten zu ermöglichen.

Das Sonderförderprogramm 20/21 unterstützt bildende Künstler*innen unmittelbar durch Stipendien, damit sie – den Ausnahmezustand der Corona-Zeit reflektierend – alternative Zukunftsideen und Projekte entwickeln und produzieren können. Vermittlungsplattformen für bildende Kunst, vor allem kleinere Institute wie Kunstvereine, Off-Räume und Produzentengalerien, die vom Lockdown besonders betroffen sind, können einen finanziellen Zuschuss erhalten und neu starten.

 

Das Sonderförderprogramm 20/21 bietet drei Antragsmöglichkeiten:

1.
Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren
Dauerhaft in Deutschland lebende freischaffende, solo-selbstständige bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren können sich für ein halbjährliches Stipendium in der Höhe von 12.000 Euro bewerben, zahlbar in sechs Monatsraten von September 2020 bis Februar 2021.

Ausschreibung ab sofort, Bewerbungsfrist 6. August 2020
Juryentscheid Ende August
Gesamtvolumen des Programms: bis zu 1 Mio. Euro

2.
Stipendium für bildende Künstler*innen
Dauerhaft in Deutschland lebende freischaffende, solo-selbstständige bildende Künstler*innen können sich für ein halbjährliches Stipendium in der Höhe von 9.000 Euro bewerben, zahlbar in sechs Monatsraten von Oktober 2020 bis März 2021.

Ausschreibung ab 10. August 2020, Bewerbungsfrist 10. September 2020
Juryentscheid Ende September
Gesamtvolumen des Programms: bis zu 5 Mio. Euro

3.
Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure
Kunstvermittelnde Akteure (z. B. Künstler*innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen) können sich für eine Projektförderung bewerben, die die Vermittlung und den Konsum von bildender Kunst – sei es durch Gespräche, App + Video, Ausstellung, Verleih, Verkauf, Workshops etc. – nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregen und an der Kunst vorzugsweise niederschwellig teilhaben lassen. Die Projekte sollen im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 stattfinden, ein Zuschuss bis max. 50.000 Euro (Vollfinanzierung, kein Eigenanteil erforderlich) kann beantragt werden.

Ausschreibung ab 14. August 2020, Bewerbungsfrist 14. September 2020
Juryentscheid Ende September
Gesamtvolumen des Programms: bis zu 3 Mio. Euro

 

Die Bewerbung im Sonderförderprogramm 20/21 erfolgt ausschließlich online über das Antragssystem der Stiftung Kunstfonds. Detaillierte Informationen zu den Antragsmöglichkeiten, Hinweise zur Antragstellung und die Vergaberichtlinien finden Sie auf unserer Website www.kunstfonds.de.

 

Die Stiftung Kunstfonds ist eine bundesweit agierende Förderein­richtung, die bildende Künstlerinnen und Künstler, Kunstvereine, Galerien, Ausstellungsinstitutionen und Initiativen des Kunstbetriebs unterstützt. Sie erhält ihre finanziellen Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Stiftung Kunstfonds
Ansprechpartnerin: Nora Höglinger
Telefon 0228 33 65 69-14
hoeglinger@kunstfonds.de

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