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Programm „Stipendium für Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“ zehnfach überzeichnet

Am 6. August 2020 endete die Einreichfrist für die erste Ausschreibung des Sonderförderprogramms 20/21, das durch das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierte Hilfspaket NEUSTART KULTUR ermöglicht wurde. Das erste Förderprogramm richtete sich an in Deutschland lebende zeitgenössische bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren, die freischaffend bzw. solo-selbstständig tätig sind. Sie trifft die Krise besonders hart, da sie neben dem Wegfall ihrer Einkommen auch Kleinkinder im Vorschulalter zu betreuen haben. Ein künstlerisches Arbeiten unter diesen Bedingungen ist nur schwer möglich.

Die 849 eingegangen Anträge auf ein Stipendium für Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren zeugen von der Notwendigkeit und Dringlichkeit der sofortigen Hilfe für diese Zielgruppe. Das mit 12.000 Euro dotierte halbjährliche Stipendium soll bereits ab September von der Stiftung Kunstfonds an die Künstler*innen ausbezahlt werden. Eine 16-köpfige Fachjury wird in den kommenden 3 Wochen über die Anträge entscheiden und rund 80 Stipendien vergeben.

Zwei weitere Förderprogramme des Sonderprogramms 20/21 starten in dieser Woche; das erste ebenfalls in Form eines Stipendiums, das sich an in Deutschland lebende freischaffende, solo-selbständige bildende Künstler*innen wendet und ein zweites, das eine Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure (z. B. Künstler*innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen) vorsieht.

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