RREMINDER: NEUSTART KULTUR - Förderung von Kunstvereinen

Sonderförderprogramm im Rahmen des Ausstellungs- und Publikationsprogramms der Stiftung Kunstfonds.
Bewerbungsschluss: 15. Juli 2021 (Online-Einreichung).
Kunstvereine zeitgenössischer bildender Kunst mit Sitz in Deutschland können sich ab sofort um eine Projektförderung für Ausstellungsvorhaben bewerben.
Die beantragten Vorhaben müssen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 umgesetzt werden. Beantragt werden kann ein Zuschuss zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Zehn Prozent Eigenanteil sind dabei erforderlich.
Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich online, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2021, 24 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig eingereicht sein. Der Juryentscheid findet voraussichtlich im September 2021 statt.
Zu den Fördergrundsätzen, den FAQs zur Projektförderung und zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung, Ansprechperson ist Karla Kretz
T: 0228 33 65 69-16
Das Sonderförderprogramm 20/21 wird ermöglicht durch das Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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