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HINWEIS: Die Ausschreibung KUNSTFONDS_Werkverzeichnung startet am 1. Februar 2026


Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben.

Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. 

Ausschreibungsstart: 1.2.2026

Bewerbungsfrist: 31.5.2026 (24 Uhr)

Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent betragen. 

Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestelltem Erfassungsprogramm. Einen ersten Einblick in das Erfassungsprogramm erhalten Sie HIER.

Detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Vergaberichtlinien 2026 veröffentlichen wir zeitnah zur Ausschreibung auf der Programmseite KUNSTFONDS_Werkverzeichnung.

Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags. 

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