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FAQs Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR

Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure

Was sind kunstvermittelnde Akteure? Wer kann einen Antrag stellen?
Kunstvermittelnde Akteure sind Einrichtungen, Organisationen, Künstlergruppen, Kurator*innen, Kunstvereine, Museen u.ä., die zeitgenössische bildende Kunst vermitteln. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kunstvermittler*innen. Die vorgeschlagenen Projekte müssen in Deutschland realisiert werden.

Was ist ein Projekt?
Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben (z. B. eine Ausstellung), das einen Anfang und ein Ende hat und ein bestimmtes Ziel verfolgt. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benennbar sein.

Wann darf das Projekt starten?
Das Projekt darf erst nach Abschluss eines Fördervertrags beginnen. Falls ein sog. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wurde, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig.

Was ist eine Projektbeschreibung?
Eine Projektbeschreibung schildert kurz und konkret, was, wann und wo passieren soll. Sie benennt die am Projekt beteiligten Künstler*innen/Personen und erläutert das Projektziel.

Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?
Der Kostenplan listet alle Ausgaben auf, die zur Realisierung eines Projekts erforderlich sind, z.B. Honorare, Personalkosten, Druckkosten, Reisekosten o.ä.
Im Finanzierungsplan sind die erwarteten Einnahmen zu nennen: Eigen- oder Drittmittel (z. B. Eintritt oder Katalogverkauf, Sponsorengelder) sowie die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme.

Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig bzw. nicht zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind in der Regel alle Ausgaben, die zur Realisierung des geförderten Projekts innerhalb des Förderzeitraumes notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Jedoch nur, wenn sie erst und ausschließlich durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.

Nicht zuwendungsfähig sind

  • laufende Ausgaben, z. B. für Stammpersonal, Miete oder vorhandene Infrastruktur. Diese können auch nicht als Eigen- oder Drittmittel im Finanzierungsplan geltend gemacht werden,
  • unbare Leistungen oder Sachleistungen. Die rechtlichen Vorgaben erfordern eine anhand von Belegen nachvollziehbare Prüfung aller projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben. Deshalb dürfen nur Kosten, für die Geld „fließt“, anerkannt werden und
  • Eigenhonorare. Antragsteller*innen dürfen sich kein eigenes Honorar auszahlen, weil dies ein verbotenes „In-Sich-Geschäft“ wäre.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Muss ich ihn nun noch einreichen?
Ja, bitte auf der letzten Seite des Antrags unbedingt den schwarzen Button "EINREICHEN" klicken. Eine Eingangsbestätigung folgt per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Eingangs- und Spamordner.

Für Projektförderungen gelten stets die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), deren aktuelle Version Ihnen hier zum Download bereitsteht.

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