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FAQs: NEUSTARTplus Plattformen der bildenden Kunst

Was ist das Anliegen dieses Förderprogramms?

Das Förderprogramm will die analogen Plattformen und Orte der Begegnung, des Diskurses und der Vermittlung sowie der Produktion von bildender Kunst stärken mit dem Ziel, Netzwerke zu etablieren und Ideen zu entwickeln, um die Kunstszene nachhaltig zu stabilisieren und der Gesellschaft zu öffnen.  

Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland, z. B. Kunst- und Atelierhäuser, Produzent:innengalerien, Kunstvereine, Galerien, Künstler:innenkollektive und freie Kunstorte, die seit mindestens 01.07.2020 an einem festen Standort in Deutschland Kunst analog ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen.

Wie stelle ich den Antrag?

Anträge können nur online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds eingereicht werden: https://bewerbung.kunstfonds.de

Was muss ich bei der Registrierung beachten?

Sie müssen sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, um Zugriff auf das Antragsformular zu erhalten. Sollte der Ihnen im Registrierungsprozess zugesandte Aktivierungscode nicht umgehend in Ihrem Posteingang erscheinen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte der Aktivierungscode auch dort nicht eingehen, informieren Sie uns bitte unter antrag@kunstfonds.de.

Welche Angaben und Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen?

Folgendes wird benötigt:

  • Angaben zur antragstellenden Einrichtung/Plattform
  • Bei freien Künstler:innengruppen ist ein GbR-Vertrag bzw. eine GbR-Erklärung mit Vertretungsberechtigung vorzulegen (PDF-Upload)
  • Angabe des Projekttitels sowie Projektzeitraums
  • Projektbeschreibung und verbindlicher Liste mitwirkender Künstler:innen und Personen (je max. 2.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
  • Bildmaterial:
    • Verpflichtend: 1 Projekt-Dossier im PDF-Format (max. 20 MB) und 5 Abbildungen im JPG-Format (je max. 500 KB), z.B. von Werkbeispielen beteiligter Künstler:innen.
    • Optional: 1 Video-Link (max. 10 min.)
  • Kostenaufstellung und Finanzierungsplan

Wann ist die Deadline?

Die Antragsfrist endet am 15.09.2022, 24 Uhr. Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig digital im Bewerbungsportal eingereicht sind, werden aus Gründen der Gleichbehandlung ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig ein, damit eventuelle technische Probleme vor Ende der Antragsfrist geklärt werden können.

Was ist ein Projekt?

Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben (z. B. eine oder mehrere Ausstellungen), das einen Anfang und ein Ende hat („Förderzeitraum“) und ein bestimmtes Ziel verfolgt. Ausgaben und Einnahmen zur Umsetzung eines Projekts müssen benenn- und bezifferbar sein. Geförderte Projekte müssen im Inland durchgeführt werden.

Wann darf das Projekt starten?

Das Projekt darf erst nach Abschluss eines Fördervertrags beginnen. Falls ein sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinbart wird, sind projektbezogene Ausgaben ggf. schon ab dem Zeitpunkt der Förderzusage zulässig und können abgerufen werden.

Was ist eine Projektbeschreibung?

Eine Projektbeschreibung schildert anhand eines Kurztextes von 2.000 Zeichen incl. Leerzeichen was, wann und wo passieren soll. Sie benennt die am Projekt beteiligten Künstler:innen/Personen, beschreibt die erforderlichen Maßnahmen und erläutert das Projektziel.

Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?

Der Kostenplan listet alle Ausgaben auf, die zur Planung und Realisierung eines Projekts erforderlich, z. B. Honorare und Reisekosten, Material- und Produktionskosten, Versicherungen, Druckkosten und Ausgaben für digitale oder analoge öffentliche Vermittlung. Personal- und Mietkosten.

Im Finanzierungsplan sind die erwarteten Einnahmen zu nennen, „wer zahlt was“: Mindestens 10% der Gesamtkosten sind als Eigenanteil zu tragen.

Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nach-zuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) sowie (unbare) Eigenleistungen erbracht werden. Die bei der Stiftung Kunstfonds beantragte Fördersumme (mindestens 10.000 Euro, maximal 70.000 Euro) ist zu beziffern. 

Welche Kosten/Ausgaben sind zuwendungsfähig bzw. nicht zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähig sind in der Regel alle Ausgaben, die zur Realisierung des geförderten Projekts innerhalb des Förderzeitraumes notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Dies sind beispielsweise Kosten für künstlerische und kuratorische Recherchen, Transporte, Reisen, digitale Aufwände und Produktionsmaterialien einschließlich der Vor- und Nachbereitungsphasen. Auch laufende Kosten für Miete und Personal können für die Dauer des Förderzeitraums bezuschusst werden. Alle Ausgaben, Lieferungen und Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.06.2023 erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein.

Den Umfang der Zuwendung bestimmt die Stiftung Kunstfonds.

Was sind nicht zuwendungsfähige Kosten?

Nicht zuwendungsfähig sind Kunstankäufe, Zinsaufwendungen, Steuern, Spenden und Zuwendungen, Wettbewerbe und Kunstpreise sowie bauliche Maßnahmen.

Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?

Nein. Bitte klicken Sie zunächst auf der letzten Seite des Antrags, unter dem Punkt „Rechtliches“, unten den schwarzen Button „Angaben überprüfen“.

Nach Überprüfung Ihre Angaben müssen Sie abschließend am Ende der Seite unbedingt auf den schwarzen Button „Einreichen“ klicken.

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per E-Mail, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.

Kann ich nach der Einreichung meinen Antrag noch ändern oder ergänzen?  

Nach erfolgter Einreichung können Sie den Antrag nicht mehr selbstständig ändern oder ergänzen. Sollte es sich um dringende Änderungen vor der Einreichfrist handeln, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Verstreichen der Einreichfrist Änderungen oder Nachreichungen nicht mehr möglich sind.

Kann man parallel in anderen Förderprogrammen der Stiftung Kunstfonds Anträge stellen?

Ja, Sie können sich, sollten Sie im Hauptberuf freischaffende:r bildende:r Künstler:in sein, gleichzeitig um ein NEUSTARTplus-Stipendium bewerben. Eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Jury beide Anträge positiv bescheiden, müssten Sie sich für eine der beiden Förderungen entscheiden.

Wann entscheidet die Jury? Wann fließen die Fördermittel?

Über die Förderungen entscheiden das Kuratorium und/oder die Kommission zum „Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR der Stiftung Kunstfonds (Vergabejury). Die unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich im November 2022. Sollte das Antragsvolumen unerwartet hoch sein, ggf. später. Eine Zu- bzw. Absage erfolgt unmittelbar nach Juryentscheid. Nach Förderzusage und anschließendem Abschluss eines Fördervertrages stehen die Mittel voraussichtlich ab Anfang Januar 2023 zur Verfügung.

Wie rufe ich Fördermittel ab?

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt entsprechend dem mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. in Raten. Zum Abruf bitte das hier abzurufende Formular verwenden und dann per E-Mail an info@kunstfonds.de schicken.  

Wie weise ich auf die Förderung durch NEUSTART KULTUR hin?

In allen analogen wie digitalen Veröffentlichungen, die im Rahmen und im Zeitraum der Förderung durch das Förderprogramm „NEUSTARTplus Plattformen der bildenden Kunst“ realisiert werden, sind die Logos des BKM-Programms NEUSTART KULTUR und der Stiftung Kunstfonds abzubilden (Logo-Download).

Wie sieht die Abrechnung nach Projektende aus? Was ist ein Verwendungsnachweis?

Spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind die Fördermittel mit einem sog. Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis beinhaltet:

  • einen Sachbericht zum Projektinhalt
  • eine tabellarische Übersicht aller Projekteinnahmen und -ausgaben analog zum mit dem Antrag eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan, nach Zahlungsdatum chronologisch aufgelistet. Bei vorliegender Vorsteuerabzugsberechtigung sind ausschließlich die Nettobeträge anzusetzen. Bitte nutzen Sie das hier abzurufende Excel-Formular
  • Originalbelege/Quittungen der Einnahmen und Ausgaben sowie Kontoauszüge/Barkassenabrechnungen zum Projekt.
  • Falls Drucksachen und Publikationen im Förderzeitraum entstehen, jeweils ein Belegexemplar

Den Verwendungsnachweis schicken Sie bitte an: Stiftung Kunstfonds, „Förderprogramm NEUSTARTplus Plattformen“, Weberstr. 61, 53113 Bonn. 

Was noch?

Die Fördergrundsätze finden Sie HIER.

Es gelten im Übrigen die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), deren aktuelle Version Ihnen hier zum Download bereitsteht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an antrag@kunstfonds.de.

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