Stiftung Kunstfonds fördert 17 Residenz-Stipendien für bildende Künstler:innen aus der Ukraine

Pressemitteilung.
Die Gesamtfördersumme in Höhe von 138.400 Euro stammt aus den vom Deutschen Bundestag bewilligten Sondermitteln „Ukraine“.
Antragsberechtigt waren Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die in Deutschland Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit - sog. Residenzen - für seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtete bildende Künstler:innen zur Verfügung stellen. Die geförderten Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale von bis zu 1.000 Euro für künstlerische Betreuung und Betriebskosten. Zusätzlich erhalten die Residenz-Künstler:innen, die von den Institutionen ausgewählt wurden, ein monatliches Stipendium von je 1.500 Euro.
Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, bildende Künstler:innen, die aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und hier Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten benötigen, zu unterstützen.
Über die Förderungen entschied die mehrheitlich mit bildenden Künstler:innen besetzte Kommission zur Vergabe der Förderprogramme für Kunstvermittler:innen, Ausstellungen und Publikationen der Stiftung Kunstfonds, der Ina Bierstedt, Harry Hachmeister, Christian Helwing, Anne Hille, Simone Neuenschwander, Klaus Schmitt, Dorit Trebeljahr und Thomas Weber angehören.
Die Mittel für das Sonderförderprogramm „Residenzen für bildende Künstler:innen aus der Ukraine“ wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden aufgrund der niedrigen Antragszahl nicht vollständig ausgeschöpft. Die übrig gebliebenen Gelder werden von der BKM nun anderen Vorhaben des „Ukraine-Programms“, die einen erhöhten Bedarf haben, zur Verfügung gestellt.
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Kontakt für Geförderte:
Claudia Rümmele
E: antrag@kunstfonds.de
Pressekontakt:
Jenny Fleischer
T: 0176 50128587
E: presse@kunstfonds.de
Sonderförderprogramm „Residenzen für bildende Künstler:innen aus der Ukraine“
Monatliche Pauschale von bis zu 1.000 € für künstlerische Betreuung und Betriebskosten je Institution plus monatliches Stipendium von 1.500 € je Residenz-Künstler:in
36 Anträge, 17 Residenz-Förderungen, Gesamtfördersumme: 138.400 Euro
Übersicht der geförderten Institutionen:
Art of Buna e.V. , 8.400 €, Atelier Amore e.V. / Speicher 100 e.V., 10.000 €, Atelierhaus Alter Kiosk, 10.000 €, BBK Ulm / Künstlerhaus Ulm, 7.500 €, Flutgraben e. V., 10.000 €, Forum Botanische Kunst, 10.000 €, Künstler Gut Loitz e.V., (2 Residenzen), 7.500 €, Künstlerstadt Kalbe, 10.000 €, Kunstverein Global Forest e.V., 7.500 €, Kunstverein zu Rostock e.V, 5.000 €, Landesverband Lippe, 10.000 €, MitOst e.V., (2 Residenzen), 12.500 €, Siebdruckwerkstatt Rütli Wear e.V., 10.000 €, Stiftung GHH-Deutsch-osteurop. Forum , 10.000 €, Verein der Berliner Künstlerinnen 1867, 10.000 €
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